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Familienrecht

In Deutschland geschieden — in der Türkei noch verheiratet? Das Tanıma Tenfiz-Verfahren 2026

Av. Hasan Doğru
24. April 2026
17 Min. Lesezeit
In Deutschland geschieden — in der Türkei noch verheiratet? Das Tanıma Tenfiz-Verfahren 2026
RECHTLICHER HINWEIS: Dieser Artikel befasst sich ausschließlich mit dem türkischen Recht. Die Doğru Kanzlei berät gemäß § 207 BRAO ausschließlich im türkischen Recht.

Die Scheidung in Deutschland ist durch. Das Gericht hat entschieden, das Urteil ist rechtskräftig, das Leben geht weiter. Dann, oft Jahre später, stellt sich jemand vor dem türkischen Standesamt vor oder checkt die eigenen Nüfus-Daten — und sieht: verheiratet. Immer noch verheiratet.

In Deutschland ist man geschieden. In der Türkei ist man verheiratet. Beide Aussagen sind zur gleichen Zeit wahr. Die Rechtswissenschaft nennt das „hinkende Ehe" (türkisch: topal evlilik). Hinkend, weil das Rechtsverhältnis in zwei Ländern unterschiedlich beurteilt wird. Und hinken kann man damit lange, wenn man nichts unternimmt.

Dieser Leitfaden erklärt, was zu tun ist.

1. Warum gilt das deutsche Scheidungsurteil nicht automatisch in der Türkei?

Das Prinzip ist so alt wie das Völkerrecht selbst: Gerichtsentscheidungen eines Staates entfalten unmittelbare Rechtswirkung nur im Hoheitsgebiet dieses Staates. Das deutsche Amtsgericht hat die Ehe nach deutschem Recht aufgelöst — und das gilt in Deutschland. Für türkische Behörden, Standesämter und Register existiert diese Entscheidung nicht, bis sie förmlich anerkannt wurde.

Das ist kein Versehen des Systems. Es ist Absicht: Jeder Staat entscheidet selbst, welche ausländischen Hoheitsakte er auf seinem Territorium anerkennt und unter welchen Bedingungen.

Die Konsequenz für türkische Staatsangehörige in Deutschland: Auch nach Jahren einer rechtskräftigen deutschen Scheidung steht im türkischen Nüfus (Personenstandsregister) weiterhin „verheiratet". Diese Diskrepanz ist kein bloßer Verwaltungsfehler — sie hat handfeste rechtliche Folgen, die teuer werden können.

Was auf dem Spiel steht, wenn Sie nichts tun

Wieder heiraten geht nicht: Nach türkischem Zivilrecht kann eine bestehende Ehe nicht erneut eingegangen werden. Wer in der Türkei standesamtlich heiraten will — oder wer in Deutschland heiraten will und dafür ein türkisches Ehefähigkeitszeugnis benötigt — wird auf die fehlende Anerkennung stoßen.

Der frühere Ehegatte bleibt gesetzlicher Erbe in der Türkei: Solange die Scheidung im Nüfus nicht eingetragen ist, besteht das gesetzliche Erbrecht des früheren Ehegatten für in der Türkei belegene Vermögenswerte fort. Der frühere Ehepartner könnte sich nach Ihrem Tod als Erbe ausgeben und — solange keine Anerkennung vorliegt — formal recht behalten.

Kinder bekommen möglicherweise den falschen Namen: Ein Kind, das nach der deutschen Scheidung mit einem neuen Partner geboren wird, kann im türkischen Register unter Umständen dem früheren Ehepartner zugeordnet werden. Das führt zu langwierigen Abstammungsklagen.

Deutsches Unterhaltsurteil ist in der Türkei nicht vollstreckbar: Wer auf türkischen Vermögen des unterhaltspflichtigen Ex-Partners zugreifen will, braucht Tenfiz — die Vollstreckbarerklärung. Ohne sie: keine Pfändung, kein Zugriff.

2. Tanıma und Tenfiz — Zwei Begriffe, die Sie kennen müssen

Das türkische Anerkennungsrecht unterscheidet zwischen zwei Verfahren. Welches in Ihrem Fall nötig ist, hängt vom Inhalt des deutschen Urteils ab.

Tanıma — Anerkennung (MÖHUK Art. 58)

Tanıma bedeutet, dass das türkische Gericht dem deutschen Urteil in der Türkei Rechtskraft zuerkennt — also feststellt, dass es dort gilt. Das Urteil wird damit zur kesin hüküm (rechtskräftigen Entscheidung) für türkische Zwecke.

Für die bloße Eintragung der Scheidung im türkischen Nüfus-Register (Personenstandsregister) genügt in den meisten Fällen Tanıma. Denn es geht nur darum, den Familienstand zu ändern — keine Zwangsvollstreckung, kein Geldzugriff.

Ein wesentlicher Unterschied zur Tenfiz: Bei Tanıma wird das Gegenseitigkeitserfordernis (Mütekabiliyet) nicht geprüft.

Tenfiz — Vollstreckbarerklärung (MÖHUK Art. 50-57)

Tenfiz macht das deutsche Urteil in der Türkei vollstreckbar — als ob es ein türkisches Urteil wäre. Nötig ist das überall dort, wo das Urteil eine Leistung anordnet, die in der Türkei durchgesetzt werden soll.

Wann ist Tenfiz erforderlich?

  • Deutsches Unterhaltsurteil, Vollstreckung in der Türkei gewünscht
  • Schadensersatz- oder Schmerzensgeldurteil aus dem Scheidungsverfahren
  • Güterrechtliche Auseinandersetzung mit Bezug auf Türkei-Vermögen
  • Sorgerechtsentscheidung (mit Einschränkungen — dazu später)
  • Bei Tenfiz wird das Gegenseitigkeitserfordernis geprüft. Deutschland und die Türkei stehen in einem Verhältnis der faktischen Gegenseitigkeit — dieses Erfordernis ist daher in der Praxis kein Hindernis.

    Entscheidungstabelle: Was brauchen Sie?

    Was steht im deutschen Urteil? Was brauchen Sie?
    Nur Scheidungsausspruch Tanıma reicht
    Scheidung + Unterhalt Tanıma + Tenfiz
    Scheidung + Sorgerecht Tanıma + Tenfiz (mit Einschränkungen)
    Scheidung + Schadensersatz Tanıma + Tenfiz
    Scheidung + Güterregelung Tanıma + Tenfiz
    ⚠️ Wichtig: Ein Tenfiz-Beschluss enthält die Tanıma bereits. Sie müssen nicht zwei getrennte Verfahren führen. Ein einheitlicher Tanıma-Tenfiz-Antrag deckt beides ab.

    3. Zwei Wege zur Anerkennung: Verwaltung oder Gericht?

    Weg A: Verwaltungsweg (Art. 27/A NHK) — Ohne Gericht

    Seit 2017 sieht das türkische Einwohnermeldegesetz (NHK Art. 27/A) vor, dass ausländische Scheidungsurteile unter bestimmten Voraussetzungen ohne Gerichtsverfahren im Nüfus-Register eingetragen werden können.

    Wer kann diesen Weg nutzen?

    Beide früheren Ehegatten müssen gemeinsam — persönlich oder durch einen bevollmächtigten Anwalt — beim türkischen Konsulat (Ausland) oder der zuständigen Nüfus Müdürlüğü (in der Türkei) vorstellig werden.

    Vereinfachung seit 2020: Ein Ehegatte kann auch allein vorsprechen, wenn der andere verstorben oder ausländischer Staatsangehöriger ist.

    Voraussetzungen für den Verwaltungsweg:

  • Ausländisches Urteil ist rechtskräftig
  • Apostille liegt vor
  • Beglaubigte türkische Übersetzung liegt vor
  • Das Urteil enthält keine vollstreckungsbedürftigen Regelungen zu Unterhalt, Sorgerecht oder Gütertrennung — oder diese werden nicht geltend gemacht
  • Beide Parteien sind bereit zu kooperieren
  • Was dieser Weg nicht kann:

  • Unterhaltsregelungen vollstreckbar machen
  • Sorgerechtsentscheidungen für die Türkei verbindlich machen
  • Güterrechtliche Ansprüche in der Türkei durchsetzen
  • Praxis: Der Verwaltungsweg ist oft deutlich schneller (Wochen statt Monate). Er ist jedoch nur das richtige Instrument, wenn es ausschließlich um die Statusänderung im Nüfus geht — nicht um Vollstreckung.

    Weg B: Gerichtsverfahren (Tanıma Tenfiz Davası) vor dem Familiengericht

    Wenn der Verwaltungsweg nicht möglich ist — weil der Ex-Partner nicht kooperiert oder weil Unterhalts-/Sorgerechts-/Güterregelungen durchgesetzt werden sollen — muss das türkische Familiengericht angerufen werden.

    Zuständiges Gericht (MÖHUK Art. 51):

  • Familiengericht am Wohnsitz des Beklagten in der Türkei
  • Kein türkischer Wohnsitz des Beklagten: wahlweise Ankara, İstanbul oder İzmir Familiengericht
  • Das Verfahren läuft im vereinfachten Verfahren (Basit Yargılama Usulü). Das Gericht prüft nicht die inhaltliche Richtigkeit des deutschen Urteils (Revisionsprüfungsverbot). Es prüft nur, ob die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt sind.

    4. Anerkennungsvoraussetzungen im türkischen Recht (MÖHUK Art. 54)

    Das türkische Gericht prüft folgende Punkte. Sind sie erfüllt, muss es anerkennen.

    1. Rechtskraft des deutschen Urteils (Voraussetzung — MÖHUK Art. 50)

    Das Scheidungsurteil muss in Deutschland rechtskräftig sein. Der Rechtskraftvermerk (Scheidungsbeschluss mit „Rechtskräftig seit..." oder separater Rechtskraftbescheinigung) ist das entscheidende Dokument. Fehlt er, scheitert der Antrag formell.

    2. Gegenseitigkeit / Mütekabiliyet (nur für Tenfiz — MÖHUK Art. 54/a)

    Nur bei der Tenfiz erforderlich. Deutschland und die Türkei stehen in faktischer Gegenseitigkeit — dieses Erfordernis ist in der Praxis kein Hindernis. Bei reiner Tanıma (Statusänderung) wird Gegenseitigkeit nicht geprüft.

    3. Keine Verletzung türkischer Ausschließlichkeitszuständigkeit (MÖHUK Art. 54/b)

    Das deutsche Gericht darf keine Angelegenheit entschieden haben, für die ausschließlich türkische Gerichte zuständig sind. Für Scheidungssachen ist das kein Problem. Immobilienrechtliche Anordnungen über in der Türkei belegene Grundstücke könnten problematisch sein.

    4. Kein Verstoß gegen den türkischen ordre public (MÖHUK Art. 54/c)

    Das Urteil und seine Wirkungen dürfen den türkischen Grundwerten nicht widersprechen. Standardmäßige deutsche Scheidungsurteile scheitern hier nicht. Extreme Einzelfälle könnten schwierig sein.

    Das Gericht kann einen ordre-public-widrigen Teil ablehnen, den Rest aber anerkennen.

    5. Gewährung rechtlichen Gehörs (MÖHUK Art. 54/ç)

    Der Beklagte muss vor dem deutschen Gericht ordnungsgemäß geladen oder vertreten worden sein. Wer ohne Kenntnis in seiner Abwesenheit geschieden wurde und dies rügen möchte, kann das im türkischen Verfahren geltend machen — aber nur wenn er es aktiv einwendet. Das Gericht prüft es nicht von Amts wegen.

    5. Das doppelte Anerkennungsproblem: Türkei und Deutschland

    Hier liegt ein Aspekt, der in der deutschen Praxis häufig übersehen wird: Die Anerkennung läuft in beide Richtungen — und jede muss separat beantragt werden.

    Deutsche Scheidung → Türkei anerkennen (Tanıma Tenfiz)

    Das ist der Hauptgegenstand dieses Artikels. Ein in Deutschland rechtskräftiges Scheidungsurteil muss im türkischen Tanıma Tenfiz-Verfahren anerkannt werden, um in der Türkei Wirkung zu entfalten.

    Türkische Scheidung → Deutschland anerkennen (§ 107 FamFG)

    Der umgekehrte Fall ist ebenfalls häufig: Wer in der Türkei geschieden wurde, ist damit automatisch in Deutschland noch nicht geschieden.

    Türkische Scheidungsurteile müssen in Deutschland gemäß § 107 FamFG anerkannt werden. Zuständig ist die Landesjustizverwaltung — in den meisten Bundesländern in der Praxis der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG).

    Ausnahme Heimatstaatenentscheidung (§ 107 Abs. 1 S. 2 FamFG): Wenn beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Entscheidung ausschließlich türkische Staatsangehörige waren und die Scheidung in der Türkei erfolgt ist, ist keine förmliche Anerkennung nach § 107 FamFG erforderlich. Bestehen Zweifel (z.B. bei Doppelstaatern), empfiehlt sich gleichwohl ein Anerkennungsantrag.

    Kosten des § 107 FamFG-Verfahrens: Je nach Einkommen 10 bis 305 Euro (nach JVKostG).

    Was § 107 FamFG nicht abdeckt: Wie das türkische Verfahren erstreckt sich die deutsche Anerkennung nach § 107 FamFG ausschließlich auf den Scheidungsausspruch. Unterhalt, Sorgerecht und Versorgungsausgleich aus dem türkischen Urteil müssen in Deutschland separat vor dem Familiengericht geltend gemacht werden.

    6. Erforderliche Unterlagen im Überblick

    Aus Deutschland beschaffen

    Dokument Bezeichnung Woher?
    Scheidungsurteil im Original Scheidungsbeschluss Amtsgericht, das die Scheidung ausgesprochen hat
    Rechtskraftvermerk Rechtskraftbescheinigung / Rechtskräftig seit... Auf dem Beschluss selbst oder als gesondertes Schreiben des Gerichts
    Apostille Apostille nach Haager Übereinkommen Je nach Bundesland: Regierungspräsidium, Landgericht, OLG oder Justizministerium
    Beglaubigte türkische Übersetzung Türkçe onaylı tercüme Vereidigter Übersetzer (in Deutschland oder der Türkei zugelassen)
    ⚠️ Kritischer Fehler, den viele machen: Apostille und Rechtskraftvermerk sind zwei verschiedene Dokumente. Die Apostille beglaubigt die Echtheit des Dokuments international. Der Rechtskraftvermerk bestätigt, dass das Urteil rechtskräftig ist. Beide müssen vorliegen — fehlt eines, scheitert der Antrag.

    Für das Gerichtsverfahren zusätzlich

  • Türkische Nüfus-Kayıt-Auszüge beider Parteien (aus der Türkei oder über e-Devlet)
  • Reisepasskopien beider Parteien
  • Fotobeglaubigte Sondervollmacht (Vekaletname) — beim türkischen Konsulat in Deutschland ausgestellt, auf Türkisch, enthält ausdrücklich: Befugnis zur Tanıma Tenfiz-Klage, Entgegennahme von Zustellungen, Vertretung vor allen türkischen Behörden
  • 7. Ohne Türkeireise: Der Vollmachtsweg aus Deutschland

    Das gesamte türkische Anerkennungsverfahren kann aus Deutschland heraus geführt werden — ohne persönliche Anwesenheit in der Türkei.

    Schritt 1: Vollmacht beim türkischen Konsulat ausstellen lassen

    Gehen Sie zu einem türkischen Konsulat in Deutschland (Frankfurt, Berlin, Stuttgart, München, Köln, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Münster oder Nürnberg). Mit Ihrem Reisepass lassen Sie dort eine Sondervollmacht auf Türkisch ausstellen.

    Diese Vollmacht muss folgende Befugnisse ausdrücklich enthalten:

  • Einreichung der Tanıma Tenfiz-Klage und Verfahrensführung
  • Entgegennahme von gerichtlichen Zustellungen
  • Vertretung vor türkischen Gerichten, Einwohnermeldebehörden und dem Konsulat
  • Ggf.: Beantragung einstweiliger Maßnahmen (ihtiyati tedbir)
  • Diese Vollmacht ist in der Türkei ohne Apostille sofort verwendbar.

    Schritt 2: Unterlagen vorbereiten

    Apostille + Rechtskraftvermerk + beglaubigte türkische Übersetzung + Nüfus-Auszüge.

    Schritt 3: Anwalt reicht Klage in der Türkei ein

    Ihr Anwalt wählt das zuständige türkische Familiengericht und stellt den Antrag. Bei kooperativem Ex-Partner: 1-3 Monate. Bei Zustellungserfordernissen ins Ausland: 6-12+ Monate.

    8. Unterhalt, Sorgerecht, Gütertrennung — Die Besonderheiten

    Unterhalt

    Ein deutsches Unterhaltsurteil kann in der Türkei nach erfolgter Tenfiz zwangsweise durchgesetzt werden. Die Instrumente der türkischen Zwangsvollstreckung:

  • E-Haciz (elektronische Pfändung): Alle türkischen Bankkonten des Schuldners werden online gesperrt
  • Tapu-Pfändung: Grundbucheinträge auf Immobilien
  • Lohnpfändung: Bis zu einem Viertel des Nettogehalts, bei Unterhaltsschulden höhere Anteile möglich
  • Der in Euro oder einer anderen Fremdwährung lautende Unterhalt kann in der Türkei entweder in der Originalwährung oder zum TCMB-Tageskurs in Lira vollstreckt werden. Unterhaltsansprüche aus einem Urteil verjähren in der Türkei nach 10 Jahren.

    Sorgerecht

    Das Sorgerecht ist der heikelste Bereich. Türkische Gerichte sind nicht verpflichtet, ausländische Sorgerechtsentscheidungen ohne weitere Prüfung anzuerkennen. Das Wohlergehen des Kindes (çocuğun üstün yararı) ist der absolute Vorrang — und das türkische Gericht kann die Sorgerechtsfrage bei Einwendung einer Partei neu beurteilen.

    Das bedeutet konkret: Eine in Deutschland gerichtlich festgelegte Sorgerechtsregelung kann in der Türkei bestätigt, aber auch abgeändert werden. Wer das Sorgerecht in der Türkei durchsetzen will, muss mit einer inhaltlichen Überprüfung rechnen.

    Praktische Folgen einer fehlenden Anerkennung: Ohne Sorgerechtsanerkennung in der Türkei kann der Ex-Partner Probleme bei Reisepässen, Schulanmeldungen und Auslandsreisen des Kindes verursachen.

    Güterregelung und Vermögensauseinandersetzung

    Enthält das deutsche Urteil Regelungen zur Aufteilung in der Türkei belegener Immobilien oder sonstiger Vermögenswerte, muss dieser Teil Tenfiz-Gegenstand sein. Türkische Grundbuchämter (Tapu) akzeptieren ausländische Urteile für Immobilientransaktionen nur nach Tenfiz.

    Kritische Timing-Frage: Das türkische Güterrecht berechnet die „ehelich erworbenen Güter" (edinilmiş mallar) bis zum Zeitpunkt des deutschen Scheidungsantrags. Wer erst Jahre nach der deutschen Scheidung in der Türkei Tanıma beantragt und dann zusätzlich Güterrechtsforderungen erheben will, riskiert, dass zwischenzeitlich erworbenes Vermögen des Ex-Partners noch als eheliches Gut gilt. Die Tanıma-Klage und eine eventuelle Güterrechtklage sollten deshalb zeitnah und koordiniert geführt werden.

    9. Häufige Fehler — und wie man sie vermeidet

    Fehler 1: Kein Rechtskraftvermerk besorgt

    Das ist der häufigste Fehler. Das Scheidungsurteil allein reicht nicht — der Rechtskraftvermerk ist ein eigenständiges Dokument oder ein Stempel auf dem Beschluss, der bescheinigt, dass keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können.

    Fehler 2: Apostille fehlt oder ist für das falsche Dokument beantragt

    Die Apostille muss auf dem Dokument angebracht sein, das in der Türkei vorgelegt wird — also auf dem Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk. Eine Apostille auf einem anderen Dokument hilft nicht.

    Fehler 3: Übersetzung nicht durch vereidigten Übersetzer

    Türkische Gerichte und Konsulate akzeptieren keine Übersetzungen von normalen Agenturen. Es muss ein staatlich beeidigter / vereidigter Übersetzer sein (in Deutschland: allgemein beeidigt für Türkisch).

    Fehler 4: Allgemeine Vollmacht statt Sondervollmacht

    Eine allgemeine Generalvollmacht reicht für das Tanıma Tenfiz-Verfahren nicht aus. Die Vollmacht muss explizit die Befugnis zur Klageerhebung, Entgegennahme von Zustellungen und Vertretung vor türkischen Gerichten enthalten.

    Fehler 5: Zu lange warten

    Je länger Sie warten, desto mehr Probleme können entstehen: Der Ex-Partner könnte türkische Vermögenswerte veräußern, Heirats- und Erbschaftsfragen eskalieren. Es gibt keine absolute Ausschlussfrist, aber die praktischen Risiken wachsen mit der Zeit.

    Fehler 6: Türkische Scheidung in Deutschland nicht nach § 107 FamFG anerkennen lassen

    Wer in der Türkei geschieden wurde, muss das türkische Urteil in Deutschland beim OLG nach § 107 FamFG anerkennen lassen — wenn nicht die Heimatstaatenausnahme greift (beide ausschließlich türkische Staatsangehörige). Ohne Anerkennung gilt man in Deutschland weiterhin als verheiratet.

    10. Ihre Scheidungsanerkennung — mit der Doğru Kanzlei aus Deutschland

    Die Doğru Kanzlei ist bei der Anwaltskammer Ankara und der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (§ 207 BRAO) zugelassen. Tanıma Tenfiz-Verfahren führen wir direkt über das UYAP-Anwaltsportal von unserem Mannheimer Büro aus — ohne Umweg über einen weiteren türkischen Anwalt.

    Was wir für Sie übernehmen:

  • Prüfung: Verwaltungsweg (Art. 27/A NHK) oder Gericht?
  • Sondervollmacht: Vollmachtstext für das Konsulat vorbereiten und prüfen
  • Unterlagenkoordination: Apostille, Rechtskraftvermerk, Übersetzung
  • Tanıma Tenfiz-Klage einreichen und vor türkischem Familiengericht führen
  • Unterhalt: Tenfiz-Antrag und anschließende Vollstreckung in der Türkei
  • Sorgerecht: Tenfiz-Antrag mit Strategie zur Minimierung türkischer Neubeurteilung
  • Güterrecht: Koordinierung mit Güterrechtklage, falls nötig
  • Türkische Scheidung in Deutschland: Begleitung des § 107 FamFG-Verfahrens beim OLG
  • Diesen Leitfaden haben wir auch auf Türkisch veröffentlicht:

    Tanıma ve Tenfiz Rehberi →

    Häufig gestellte Fragen

    Warum gilt meine deutsche Scheidung nicht in der Türkei?

    Gerichtsentscheidungen gelten nur im eigenen Hoheitsgebiet. Das deutsche Urteil muss im türkischen Tanıma Tenfiz-Verfahren anerkannt werden.

    Was ist der Unterschied zwischen Tanıma und Tenfiz?

    Tanıma: Anerkennung der Rechtskraft — reicht für die Nüfus-Eintragung. Tenfiz: Vollstreckbarerklärung — nötig für Unterhalt, Schadensersatz und Gütertrennung.

    Kann die Anerkennung ohne Gericht erfolgen?

    Ja, auf dem Verwaltungsweg nach Art. 27/A NHK — aber nur wenn beide Parteien kooperieren und keine vollstreckungsbedürftigen Regelungen durchgesetzt werden sollen.

    Welche Unterlagen brauche ich?

    Scheidungsbeschluss + Rechtskraftvermerk + Apostille + beglaubigte türkische Übersetzung + Nüfus-Auszüge + fotobeglaubigte Sondervollmacht vom Konsulat.

    Wie lange dauert das Verfahren?

    Verwaltungsweg: Wochen. Beide anwaltlich vertreten: 1-3 Monate. Auslandszustellung nötig: 6-12+ Monate.

    Muss ich in die Türkei reisen?

    Nein. Mit einer Konsulats-Sondervollmacht führt Ihr Anwalt alles in der Türkei.

    Was passiert mit dem deutschen Unterhaltsurteil?

    Ohne Tenfiz kann es in der Türkei nicht vollstreckt werden. Nach Tenfiz: E-Haciz, Immobilien- und Lohnpfändung möglich.

    Was passiert mit dem Sorgerecht?

    Nach Tenfiz kann es in der Türkei durchgesetzt werden — aber das türkische Gericht kann es bei Einwendungen einer Partei inhaltlich neu beurteilen.

    Was ist, wenn ich in der Türkei geschieden wurde — gilt das in Deutschland?

    Nein, nicht automatisch. Türkische Scheidungsurteile müssen in Deutschland nach § 107 FamFG beim OLG anerkannt werden (Ausnahme: beide Parteien waren ausschließlich türkische Staatsangehörige).

    Was sind die Folgen, wenn ich gar nichts tue?

    In der Türkei gelten Sie weiterhin als verheiratet: kein Wiederheirat, Ex-Partner bleibt Erbe, deutsches Unterhaltsurteil ist nicht vollstreckbar.

    *Dieser Artikel dient allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine rechtliche Beratung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich an Av. Hasan Doğru bei der Doğru Kanzlei.*

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