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Familienrecht

In Deutschland geschieden: Wie teile ich das Vermögen in der Türkei auf? (Die Verjährungsfalle)

Av. Hasan Doğru
9. April 2026
10 Min. Lesezeit
In Deutschland geschieden: Wie teile ich das Vermögen in der Türkei auf? (Die Verjährungsfalle)
RECHTLICHER HINWEIS: Dieser Artikel befasst sich ausschließlich mit dem türkischen Recht. Eine Beratung zum deutschen Recht (z.B. deutsches Erbrecht, Familienrecht nach BGB oder deutsches Migrationsrecht) findet in unserer Kanzlei nicht statt.

Die große Mehrheit der in Deutschland lebenden türkischen Staatsbürger glaubt, dass nach einem Scheidungsurteil vor deutschen Gerichten die Immobilien und Bankkonten in der Türkei automatisch aufgeteilt werden. Dies ist rechtlich gesehen eine völlig falsche Annahme. Das Scheidungsurteil des deutschen Gerichts ist nur innerhalb des deutschen Rechtssystems gültig; es hat keine direkte Wirkung auf das Vermögen in der Türkei.

Noch gefährlicher ist, dass viele unserer Mitbürger die Anerkennungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren (Tanıma ve Tenfiz) jahrelang hinauszögern und damit faktisch riskieren, ihre Rechte auf Vermögensaufteilung in der Türkei zu verlieren. In diesem Artikel werden wir den kritischen rechtlichen Prozess, den in Deutschland geschiedene Personen mit Immobilien oder Bankguthaben in der Türkei kennen sollten, im Lichte von Urteilen des türkischen Kassationshofs (Yargıtay) und der in der Praxis auftretenden Probleme erläutern.

1. Grundregel: Das deutsche Scheidungsverfahren gilt in der Türkei nicht automatisch

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über das internationale Privat- und Zivilprozessrecht (MÖHUK) Nr. 5718 Art. 50 ff. muss ein ausländisches Gerichtsurteil von türkischen Gerichten anerkannt oder für vollstreckbar erklärt werden, damit es in der Türkei rechtliche Wirkungen entfaltet. Ein vom deutschen Familiengericht erlassener Beschluss wird vom türkischen Standesamt nicht bearbeitet und führt zu keiner Änderung im türkischen Grundbuch.

Daher gelten Sie im türkischen Personenstandsregister weiterhin als "verheiratet", auch wenn Sie in Deutschland geschieden sind. Diese Situation führt zu ernsthaften Rechtsverlusten wie dem Hindernis für eine Wiederverheiratung, Erbrechtsproblemen und der Unmöglichkeit, eine Vermögensaufteilung zu fordern.

2. Wann beginnt die Verjährung? Die kritische Rechtsprechung des Yargıtay

Die Verjährungsfrist für Klagen auf Liquidation des Güterstands beträgt gemäß Art. 178 TMK 10 Jahre ab Rechtskraft des Scheidungsurteils. Hier gibt es jedoch eine äußerst wichtige Nuance für in Deutschland Geschiedene:

Yargıtay 8. Zivilkammer, 2015/3525 E., 2015/8509 K.:

"Solange über das von ausländischen Gerichten erlassene und rechtskräftig gewordene Scheidungsurteil keine Anerkennung oder Vollstreckbarerklärung durch türkische Gerichte erfolgt ist, gelten die Ehegatten nach türkischem Recht nicht als geschieden. Daher besteht in der Zwischenzeit keine Möglichkeit, bestimmte mit der Scheidung verbundene Klagerechte wie Schadensersatz, Unterhalt und Liquidation des Güterstands in der Türkei auszuüben. In dieser Hinsicht muss die Verjährungsfrist für Forderungsklagen auf Liquidation des Güterstands ab dem Datum der Rechtskraft der Anerkennungs-/Vollstreckungsentscheidung beginnen, an dem die scheidungsabhängigen Klagerechte ausübbar werden."

Dieses Urteil bedeutet in der Praxis: Wenn Sie sich 2015 in Deutschland haben scheiden lassen und noch keine Anerkennungsklage in der Türkei eingereicht haben, hat die Verjährungsfrist noch nicht begonnen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie das Recht haben, ewig zu warten.

3. Die verborgenen Gefahren des Wartens

a) Die Gegenseite kann Vermögenswerte übertragen

Obwohl Sie im Personenstandsregister in der Türkei immer noch als "verheiratet" erscheinen, kann Ihr Ex-Ehegatte die Immobilien im Grundbuch an Dritte verkaufen oder übertragen. In diesem Fall müssen Sie eine Klage auf Grundbuchberichtigung und Eintragung einreichen, wobei der Schutz des gutgläubigen Dritten (Art. 1023 TMK) ins Spiel kommen kann und Ihr Rechtsverlust irreparabel werden könnte.

b) Risiko des Scheingeschäfts (Muris Muvazaası)

Ihr Ex-Ehegatte kann die Immobilie im Grundbuch an Verwandte als "Verkauf" übertragen, obwohl in Wirklichkeit eine Schenkungsabsicht besteht. Nach der ständigen Rechtsprechung der 1. Zivilkammer des Yargıtay ist die Aufhebung solcher kollusiven Geschäfte zwar möglich, die Beweislast ist jedoch hoch und Beweise können verloren gehen, wenn sich der Prozess in die Länge zieht.

c) Zustellungsproblem

Wenn die Anerkennungsklage zu spät eingereicht wird, kann sich die Adresse des Ex-Ehegatten geändert haben, er kann die Staatsangehörigkeit gewechselt haben oder der Kontakt kann vollständig abgebrochen sein. In diesem Fall kann die diplomatische Zustellung nach Deutschland 6-8 Monate dauern. Wenn der Ex-Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat, ist es zudem zwingend erforderlich, alle Zustellungsunterlagen ins Deutsche zu übersetzen.

4. Die richtige Strategie: Gleichzeitige Klageerhebung

In der Praxis ist es die gesündeste Methode, die Anerkennungs- und Vollstreckungsklage gleichzeitig mit der Klage auf Liquidation des Güterstands einzureichen und die Güterstandsklage bis zur Rechtskraft der Anerkennungsentscheidung auszusetzen. So wird sowohl das Verjährungsrisiko eliminiert als auch die Gesamtdauer des Verfahrens verkürzt, indem die Prozesse parallel geführt werden.

Darüber hinaus verhindert der Antrag auf eine einstweilige Verfügung gemäß Art. 389 ff. HMK zum Schutz der Immobilien in der Türkei, dass die Gegenseite die Vermögenswerte überträgt. Diese Verfügung kann sogar schon beantragt werden, bevor die Anerkennungsklage abgeschlossen ist.

5. Prozessmanagement aus Deutschland: Vorteil von UYAP und digitalem Zugang

Als Doğru Kanzlei verfolgen wir alle Gerichtsprozesse in der Türkei im Namen unserer Mandanten in Deutschland über das UYAP-System in Echtzeit. Über unsere Büros in Ankara und Mannheim führen wir sowohl die Vollmachtsgeschäfte vor deutschen Notaren/Konsulaten als auch die Verhandlungen vor türkischen Gerichten persönlich durch.

Dank unserer doppelten Zulassung bei der Anwaltskammer Ankara (Mitgliedsnr: 47068) und der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (§207 BRAO) müssen Sie keinen separaten Anwalt für Ihre Klagen in der Türkei beauftragen. Dies ist ein entscheidender Vorteil, sowohl in Bezug auf Kostenersparnis als auch zur Vermeidung von Informationsverlusten.

6. Häufig gestellte Fragen

Gilt die Zugewinnausgleich-Entscheidung aus Deutschland in der Türkei?

Nein. Die Entscheidung über den Zugewinnausgleich nach deutschem Recht umfasst nicht die Immobilien in der Türkei. Für Immobilien in der Türkei muss zusätzlich eine Klage auf Liquidation des Güterstands nach türkischem Recht erhoben werden. Das anzuwendende Recht richtet sich nach dem Eheschließungsdatum: Bei Ehen vor dem 01.01.2002 gilt der Güterstand der Gütertrennung, danach der Güterstand der Beteiligung an erworbenen Gütern.

Kann ich eine Klage einreichen, ohne in die Türkei zu reisen?

Ja. Mit einer Vollmacht, die beim türkischen Konsulat in Deutschland oder bei einem deutschen Notar ausgestellt wird, kann der gesamte Prozess von Ihrem Anwalt durchgeführt werden. Sie müssen nicht an den Verhandlungen teilnehmen.

Mein Ex-Ehegatte stimmt der Klageerhebung nicht zu, was kann ich tun?

Die Anerkennungs- und Vollstreckungsklage kann einseitig erhoben werden; die Zustimmung der Gegenseite ist nicht erforderlich. Der Prozess wird durch Einreichung des rechtskräftigen deutschen Gerichtsurteils (Rechtskraftvermerk) zusammen mit der Klageschrift, der Apostille und der beglaubigten türkischen Übersetzung eingeleitet.

7. Fazit

Wenn Sie ein Scheidungsurteil in Deutschland erhalten haben und in der Türkei Immobilien, Bankkonten oder sonstige Vermögenswerte besitzen, ist es von großer Bedeutung, das Anerkennungs- und Liquidationverfahren unverzüglich einzuleiten. Obwohl die Verjährung nach der Rechtsprechung des Yargıtay erst ab der Rechtskraft der Anerkennung beginnt, steigt das Risiko, dass die Gegenseite die Vermögenswerte überträgt, mit jedem Tag.

Detaylı bilgi ve hukuki danışmanlık için Mannheim ofisimizden (+49 176 6122 1210) veya Ankara ofisimizden (+90 533 237 59 18) bize ulaşabilirsiniz.

Häufige Fragen

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