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Blaue Karte (Mavi Kart): Erbrecht und Immobilien in der Türkei für ehemalige türkische Staatsangehörige | Doğru Kanzlei
Blaue Karte

Blaue Karte (Mavi Kart): Erbrecht und Immobilien in der Türkei für ehemalige türkische Staatsangehörige | Doğru Kanzlei

Av. Hasan Doğru
1. Mai 2025
18 Min. Lesezeit

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Hunderttausende Menschen in Deutschland haben in den vergangenen Jahrzehnten die türkische Staatsbürgerschaft aufgegeben, um die deutsche zu erwerben. Viele von ihnen besitzen noch Immobilien in der Türkei, erwarten Erbschaften oder möchten später Grundstücke kaufen. Die zentrale Frage, die sie beschäftigt: Was passiert mit meinen Rechten in der Türkei, wenn ich kein türkischer Staatsbürger mehr bin?

Die Antwort ist besser als viele erwarten — aber nur, wenn man sie kennt und konsequent geltend macht.

Die türkische Mavi Kart (Blaue Karte), geregelt in Art. 28 des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes (Türk Vatandaşlığı Kanunu — TVK, Gesetz Nr. 5901 vom 29. Mai 2009), ermöglicht ehemaligen türkischen Staatsangehörigen, eine Reihe zentraler Rechte in der Türkei zu behalten — darunter das Recht, Immobilien zu erwerben und zu verkaufen sowie als Erbe aufzutreten. Diese Karte ist vielen Betroffenen zu wenig bekannt, und selbst türkische Behörden wenden sie im Alltag nicht immer fehlerfrei an.

Dieser Leitfaden erklärt, was die Mavi Kart ist, welche Rechte sie konkret gewährt, wo die Grenzen liegen, wie Erbfälle und Immobilienkäufe in der Praxis ablaufen und welche steuerlichen Konsequenzen für in Deutschland lebende Mavi-Kart-Inhaber entstehen.

Was ist die Mavi Kart?

Die Mavi Kart ist ein von türkischen Behörden ausgestelltes Dokument, das bestätigt: Der Inhaber war ehemaliger türkischer Staatsangehöriger, hat mit staatlicher Genehmigung auf die türkische Staatsbürgerschaft verzichtet — und behält kraft Gesetzes bestimmte Rechte in der Türkei.

Historisch hieß das Dokument Pembe Kart (Rosa Karte) oder İzin Belgesi (Erlaubnisdokument). Mit der Neufassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (5901) im Jahr 2009 wurde der Begriff Mavi Kart eingeführt und die Rechtslage klargestellt.

Wer bekommt eine Mavi Kart?

Jede Person, die:

  • ehemals türkische Staatsangehörige war
  • die türkische Staatsbürgerschaft mit Genehmigung (izinle) aufgegeben hat — z.B. zur Einbürgerung in Deutschland
  • dies beim türkischen Generalkonsulat oder beim türkischen Innenministerium beantragt
  • Der entscheidende Unterschied liegt darin, ob die Staatsangehörigkeit mit oder ohne Genehmigung verloren wurde. Nur bei der genehmigten Aufgabe entsteht der Mavi-Kart-Status und die damit verbundenen Rechte nach Art. 28 TVK.

    Welche Rechte gewährt die Mavi Kart? (Art. 28 TVK)

    Art. 28 TVK listet die fortbestehenden Rechte abschließend auf:

    RechtInhalt
    ImmobilienerwerbKauf, Verkauf, Schenkung und Vererbung von Immobilien in der Türkei ohne ausländerrechtliche Beschränkungen
    ErbrechtGesetzliches Erbrecht und Testierfähigkeit wie ein türkischer Staatsangehöriger
    UnternehmensgründungGründung und Betrieb von Gesellschaften in der Türkei
    SozialversicherungBeitritt zu bestimmten türkischen Sozialversicherungssystemen (SGK)
    Zugang zu öffentlichen DienstenNutzung bestimmter staatlicher Einrichtungen

    Was die Mavi Kart NICHT gewährt:

    Ausgeschlossenes RechtErläuterung
    WahlrechtKeine Teilnahme an türkischen Wahlen oder Volksabstimmungen
    Öffentliches AmtKeine Tätigkeit als Beamter, Richter, Abgeordneter
    Türkischer ReisepassKein Anspruch auf ein türkisches Passdokument
    WehrpflichtKeine Einberufung (Art. 29 TVK) — und kein Anspruch auf freiwilligen Dienst
    Konsularer SchutzTürkei bietet als Drittstaat keinen konsularen Schutz

    Immobilienkauf in der Türkei mit der Mavi Kart

    Die Sonderstellung gegenüber regulären Ausländern

    Türkische Immobilien unterliegen für ausländische Käufer besonderen Einschränkungen. Nach dem türkischen Grundstücksregistergesetz (Tapu Kanunu) sowie den Vorschriften für ausländische natürliche Personen (Yabancıların Taşınmaz Edinimi) gelten für reguläre Ausländer u.a.:

  • Gegenseitigkeitsprinzip: Nur Staatsangehörige von Ländern, die türkischen Staatsbürgern Grundstückserwerb erlauben, dürfen kaufen
  • Flächenbeschränkungen: Ausländer dürfen in einer Gemeinde (ilçe) nicht mehr als 10 % der Gesamtfläche und landesweit nicht mehr als 30 Hektar erwerben
  • Sicherheitszonen: Militärische und strategische Sperrzonen sind für Ausländer gesperrt
  • Mavi-Kart-Inhaber sind von diesen Beschränkungen ausgenommen. Sie kaufen und verkaufen türkische Immobilien rechtlich wie türkische Staatsangehörige.

    Ablauf beim Grundbuchamt (Tapu Müdürlüğü)

    In der Praxis verläuft ein Immobilienkauf für Mavi-Kart-Inhaber so:

    1.Vorbereitung: Kaufvertrag und notarielle Vorprüfung (oder direkte Grundbuchabwicklung — in der Türkei ist der Eigentumsübergang beim Tapu Müdürlüğü, nicht beim Notar)
    2.Unterlagen: Mavi Kart + deutscher Reisepass + steuerliche Identifikationsnummer in der Türkei (vergi numarası) + Fotos + ausgefüllte Formulare
    3.Termin beim Tapu Müdürlüğü: Beide Parteien (oder Bevollmächtigte) erscheinen; Sachbearbeiter prüft die Unterlagen und vollzieht die Umschreibung
    4.Tapu Harcı: Grundbuchgebühr (aktuell 4 % des Kaufpreises, je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer) + ggf. KDV (MwSt.) bei Neubau + DASK-Pflichtversicherung
    ⚠️ Praxisproblem: Nicht alle Sachbearbeiter bei Tapu-Ämtern sind mit dem Mavi-Kart-Status vertraut. Es kommt vor, dass ein Mavi-Kart-Inhaber wie ein regulärer Ausländer behandelt wird und zusätzliche Genehmigungen verlangt werden. Ihr Anwalt kann in diesen Fällen auf Art. 28 TVK hinweisen und ggf. die übergeordnete Verwaltungsstelle einschalten.

    Erbrecht für Mavi-Kart-Inhaber

    Als Erbe auftreten

    Mavi-Kart-Inhaber sind im türkischen Erbrecht gesetzlichen Erben türkischer Staatsangehöriger gleichgestellt. Das bedeutet:

  • Sie können in der gesetzlichen Erbfolge nach dem türkischen Zivilgesetzbuch (TMK) als Erbe auftreten — als Kind, Ehegatte, Elternteil oder weiter entfernter Verwandter des Erblassers
  • Sie können durch ein türkisches Testament als Erbe eingesetzt werden
  • Ihr Pflichtteil (saklı pay) nach türkischem Recht ist geschützt — sie können wie türkische Staatsbürger eine Tenkis-Klage oder Muris-Muvazaası-Klage erheben
  • Als Erblasser: Wessen Erbrecht gilt für den Nachlass?

    Stirbt ein in Deutschland lebender Mavi-Kart-Inhaber, dessen Nachlass u.a. eine Immobilie in der Türkei umfasst, stellt sich die Kollisionsfrage:

    EU-Erbrechtsverordnung (650/2012, „Brussels IV"):

    Grundsätzlich gilt das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers — für einen in Deutschland wohnhaften Mavi-Kart-Inhaber also deutsches Erbrecht für den Gesamtnachlass.

    Lex-situs-Ausnahme:

    Art. 1 Abs. 2 lit. l EU-ErbVO nimmt „dingliche Rechte" (Sachenrechte an Immobilien) aus dem Anwendungsbereich aus. In der Praxis bedeutet dies: Das türkische Grundbuchverfahren, die Pflichtteilsquoten für türkische Immobilien und die grundbuchmäßige Abwicklung des Immobilienerbes in der Türkei richten sich nach türkischem Recht (TMK).

    Ergebnis in der Praxis:

    Der Nachlass eines in Deutschland lebenden Mavi-Kart-Inhabers wird in zwei Spuren abgewickelt:

    NachlassteilAnwendbares RechtZuständigkeit
    Bewegliches Vermögen (Bankkonten, Kfz, Wertpapiere)Deutsches ErbrechtDeutsches Nachlassgericht
    Türkische ImmobilienTürkisches Erbrecht (TMK)Türkisches Nachlassgericht / Tapu Müdürlüğü

    Gemischte Erbfälle: Mavi-Kart-Elternteil, deutsche Kinder

    Ein häufiges Szenario: Ein Elternteil hat die Mavi Kart; die Kinder sind in Deutschland geboren und besitzen nur die deutsche Staatsbürgerschaft — haben also keine eigene Mavi Kart.

    Was können die Kinder erben?

    Kinder, die nie türkische Staatsbürger waren, sind im türkischen Recht reguläre Ausländer (yabancı). Sie können grundsätzlich erben — aber als Ausländer, mit potenziellen Einschränkungen:

  • Militärische Sperrgebiete und bestimmte strategische Liegenschaften: Ausländer können diese nicht erwerben, auch nicht durch Erbschaft
  • Die Abwicklung im Grundbuch kann komplizierter sein als für türkische Erben
  • Wenn keine Ausnahmen greifen, können deutsche Kinder die geerbte türkische Immobilie grundsätzlich in das Grundbuch auf ihren Namen eintragen lassen — jedoch als ausländische Staatsangehörige, unter den für Ausländer geltenden Voraussetzungen.

    ⚠️ Empfehlung für die Nachlassplanung: Wenn Sie als Mavi-Kart-Inhaber türkische Immobilien besitzen, sollten Sie rechtzeitig klären, ob Ihre Kinder (als reguläre deutsche Staatsangehörige) die Immobilien problemlos übernehmen können — oder ob eine vorweggenommene Erbfolge (Schenkung zu Lebzeiten) rechtlich und steuerlich günstiger ist.

    Steuerliche Aspekte für Mavi-Kart-Inhaber in Deutschland

    Mieteinnahmen aus türkischen Immobilien

    Als in Deutschland ansässige Person sind Sie hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig — das schließt Einkünfte aus türkischen Immobilien ein.

    Das deutsch-türkische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA, Stand: 2011) sieht für Immobilieneinkünfte folgendes vor:

  • Besteuerungsrecht: Die Türkei hat das primäre Recht, Einkünfte aus türkischen Immobilien zu besteuern
  • Methode in Deutschland: Anrechnungsmethode — die in der Türkei gezahlte Steuer wird auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet (nicht freigestellt)
  • Das bedeutet: Sie zahlen türkische Einkommensteuer auf Mieteinnahmen und müssen diese Einkünfte in Ihrer deutschen Einkommensteuererklärung angeben — erhalten jedoch eine Anrechnung der türkischen Steuer.

    Erbschaftsteuer

    Deutschland erhebt Erbschaftsteuer auf den Erwerb von Todes wegen auch bei im Ausland befindlichen Grundstücken, wenn der Erblasser oder der Erwerber in Deutschland steuerpflichtig ist (§ 2 ErbStG).

    Die Türkei kennt zwar eine Veraset ve İntikal Vergisi (Schenkung- und Erbschaftsteuer), die in der Praxis jedoch sehr niedrig ist (0,5 bis 10 % je nach Betrag und Verwandtschaftsgrad). Ein separates DBA für Erbschaft- und Schenkungsteuern zwischen Deutschland und der Türkei besteht nicht — es kann daher zu einer Doppelbelastung kommen, die steuerlich gestaltet werden muss.

    Veräußerungsgewinn

    Der Verkauf einer türkischen Immobilie kann in beiden Ländern steuerpflichtige Gewinne auslösen:

  • In der Türkei: Değer Artışı Kazancı (Wertzuwachssteuer) — innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb steuerpflichtig; nach 5 Jahren steuerfrei in der Türkei
  • In Deutschland: Bei einem Privatverkauf innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist (§ 23 EStG) unterliegt der Gewinn der deutschen Einkommensteuer; die türkische Steuer wird angerechnet
  • Mavi Kart beantragen, verloren oder nicht beantragt

    Erstantrag nach Einbürgerung

    Wer bei der deutschen Einbürgerung keine Mavi Kart beantragt hat, kann dies nachträglich tun. Zuständig ist:

  • Das türkische Generalkonsulat in Deutschland (z.B. Berlin, Hamburg, Frankfurt, Köln, München, Stuttgart, Hannover)
  • Das türkische Innenministerium, Göç İdaresi in der Türkei
  • Benötigte Unterlagen (Standardliste, kann abweichen):

  • Nachweis der Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft (İzin Belgesi / Vatandaşlıktan Çıkma İzni)
  • Aktueller deutscher Reisepass
  • Lichtbilder
  • Verlust oder Erneuerung

    Bei Verlust der Mavi Kart kann beim Generalkonsulat ein Ersatzdokument beantragt werden. Die fortbestehenden Rechte nach Art. 28 TVK erlöschen durch den Verlust des Dokuments nicht — die Karte ist nur der Nachweis, nicht die Rechtsgrundlage selbst. Sie erleichtert aber erheblich die Durchsetzung dieser Rechte gegenüber türkischen Behörden.

    Häufige Praxisprobleme und deren Lösungen

    ProblemLösung
    Tapu-Amt behandelt Mavi-Kart-Inhaber wie AusländerAnwaltliches Schreiben mit Verweis auf Art. 28 TVK; ggf. Dienstaufsichtsbeschwerde beim TKGM
    Erbauseinandersetzung mit Geschwistern ohne Mavi KartFrühzeitige notarielle Nachlassplanung; ggf. lebzeitige Übertragung
    Kinder (ohne Mavi Kart) erben türkische ImmobiliePrüfung, ob militärische oder sicherheitsrechtliche Sperren gelten; ggf. Veräußerung des Erbanteils
    Doppelbesteuerung auf MieteinnahmenSteuerberater mit DBA-Kenntnissen; Anrechnungsantrag im deutschen Steuerbescheid
    Mavi Kart wurde nie beantragtNachträglicher Antrag beim Generalkonsulat; bis zur Ausstellung mit İzin-Belgesi-Nachweis arbeiten

    Doğru Kanzlei: Mavi-Kart-Mandate von Deutschland aus

    Doğru Kanzlei ist zugelassen bei der Ankara Barosu (Sicil No: 47068) und der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (§ 207 BRAO). Die Beratung von Mavi-Kart-Inhabern zu Immobilienerwerb, Erbschaftsabwicklung und Nachlassplanung in der Türkei ist ein Kernbereich unserer Tätigkeit — mit direkter Kenntnis beider Rechtssysteme.

    Typische Mandate umfassen:

  • Grundbucheintragung für Mavi-Kart-Käufer, die beim Tapu-Amt auf Widerstand stoßen
  • Erbschaftsabwicklung für Nachlassfälle mit türkischen Immobilien und deutschen Erben
  • Nachlassplanung, um die Weitergabe türkischer Immobilien an nicht-türkische Kinder vorzubereiten
  • Koordination mit deutschen Steuerberatern bei Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinnen
  • In einem ersten Beratungsgespräch analysieren wir Ihren Mavi-Kart-Status, Ihre konkreten Anliegen (Kauf, Erbschaft, Planung) und die nächsten Schritte.

    Erstes Beratungsgespräch mit Doğru Kanzlei vereinbaren →

    Diesen Artikel gibt es auch auf Türkisch:

    Mavi Kart ile Türkiye'de Miras ve Gayrimenkul Hakları →

    Diesen Artikel gibt es auch auf Englisch:

    Turkish Blue Card (Mavi Kart): Inheritance and Property Rights in Turkey →

    Häufige Fragen

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