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Erbrecht und Immobilienrechte von Inhabern der Blauen Karte in der Türkei | Update 2026

Einleitung: Ihre Rechte sind sicher
Die größte Sorge vieler Mitbürger, die die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben und Inhaber einer Blauen Karte (Mavi Kart) sind, ist, ob ihre Erbrechte und die Befugnis zum Immobilienerwerb in der Türkei fortbestehen. In diesem Leitfaden klären wir die Situation auf Basis des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901.
1. Was ist die Blaue Karte? Rechtlicher Status
Die Blaue Karte ist ein Dokument für Personen, die mit staatlicher Genehmigung aus der türkischen Staatsbürgerschaft ausgeschieden sind. Inhaber der Blauen Karte können in der Türkei:
Ausgenommen sind politische Rechte wie das Wahlrecht oder der Dienst im Staatsdienst.
2. Das Erbrecht: Voller Schutz
Inhaber einer Blauen Karte genießen in der Türkei exakt dieselben Erbrechte wie türkische Staatsbürger. Sie können Erbscheine beantragen und Klagen auf Erbteilung erheben. Es gibt hierbei keinerlei Beschränkungen.
3. Immobilienerwerb und Ausnahmen
Während der Landerwerb durch Ausländer nach Art. 35 des Grundbuchgesetzes beschränkt ist, sind Inhaber der Blauen Karte von diesen Beschränkungen befreit. Hindernisse wie das Gegenseitigkeitsprinzip oder Einschränkungen in militärischen Sperrzonen gelten für sie nicht.
4. Erbschafts- und Schenkungssteuer (2026)
Auch Inhaber der Blauen Karte unterliegen der Erbschaftssteuer. Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen die Steuererklärung innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod des Erblassers abgeben.
Aktuelles Update 2026:
Erbschaften an Ehegatten und Kinder sind bis zu einem Betrag von ca. 2.316.628 TL steuerfrei. Für darüber hinausgehende Beträge fällt eine gestaffelte Steuer (1-10 %) an.
Häufige Fragen
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