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Erbrecht

Erbrecht und Immobilienrechte von Inhabern der Blauen Karte in der Türkei | Update 2026

Av. Hasan Doğru
10. April 2026
6 Min. Lesezeit
Erbrecht und Immobilienrechte von Inhabern der Blauen Karte in der Türkei | Update 2026
RECHTLICHER HINWEIS: Dieser Artikel befasst sich ausschließlich mit dem türkischen Recht. Eine Beratung zum deutschen Recht findet in unserer Kanzlei nicht statt.

Einleitung: Ihre Rechte sind sicher

Die größte Sorge vieler Mitbürger, die die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben und Inhaber einer Blauen Karte (Mavi Kart) sind, ist, ob ihre Erbrechte und die Befugnis zum Immobilienerwerb in der Türkei fortbestehen. In diesem Leitfaden klären wir die Situation auf Basis des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901.

1. Was ist die Blaue Karte? Rechtlicher Status

Die Blaue Karte ist ein Dokument für Personen, die mit staatlicher Genehmigung aus der türkischen Staatsbürgerschaft ausgeschieden sind. Inhaber der Blauen Karte können in der Türkei:

  • Immobilien erwerben (auch durch Erbe)
  • Erbrechte vollumfänglich wahrnehmen
  • Gewerblich tätig sein und das Arbeitsrecht nutzen.
  • Ausgenommen sind politische Rechte wie das Wahlrecht oder der Dienst im Staatsdienst.

    2. Das Erbrecht: Voller Schutz

    Inhaber einer Blauen Karte genießen in der Türkei exakt dieselben Erbrechte wie türkische Staatsbürger. Sie können Erbscheine beantragen und Klagen auf Erbteilung erheben. Es gibt hierbei keinerlei Beschränkungen.

    3. Immobilienerwerb und Ausnahmen

    Während der Landerwerb durch Ausländer nach Art. 35 des Grundbuchgesetzes beschränkt ist, sind Inhaber der Blauen Karte von diesen Beschränkungen befreit. Hindernisse wie das Gegenseitigkeitsprinzip oder Einschränkungen in militärischen Sperrzonen gelten für sie nicht.

    4. Erbschafts- und Schenkungssteuer (2026)

    Auch Inhaber der Blauen Karte unterliegen der Erbschaftssteuer. Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen die Steuererklärung innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod des Erblassers abgeben.

    Aktuelles Update 2026:
    Erbschaften an Ehegatten und Kinder sind bis zu einem Betrag von ca. 2.316.628 TL steuerfrei. Für darüber hinausgehende Beträge fällt eine gestaffelte Steuer (1-10 %) an.

    5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Ich habe eine Blaue Karte, werde aber bei E-Devlet als Ausländer geführt. Was soll ich tun?

    Dies liegt meist an einem veralteten Personenstandsregister. Sie müssen bei einem Standesamt in der Türkei beantragen, dass Ihre Daten in das "Register für Inhaber der Blauen Karte" übernommen werden.

    Verliere ich mein Erbe, wenn ich die deutsche Staatsbürgerschaft annehme?

    Nein. Solange Sie eine Blaue Karte besitzen, hat die Staatsbürgerschaft zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Ansprüche.

    Können Inhaber der Blauen Karte Konten in der Türkei eröffnen?

    Ja. Die Blaue Karte wird von allen türkischen Banken als offizieller Identitätsnachweis akzeptiert.

    6. Verteidigen Sie Ihre Rechte professionell

    Obwohl die Blaue Karte Ihre Rechte weitgehend schützt, erfordern die praktische Umsetzung bei Grundbuchämtern und die Steuererklärungen Fachwissen. Die Doğru Kanzlei verwaltet diesen Prozess transparent mit Anwälten, die sowohl in Deutschland als auch in der Türkei zugelassen sind.

    Häufige Fragen

    Haben Sie Fragen zu diesem Thema?

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