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Muris Muvazaası-Klage aus Deutschland | Erbschleicherei in der Türkei
Einleitung: Das häufigste Erbrechtsproblem für Türken in Deutschland
Wenn Verwandte von in Deutschland lebenden türkischen Staatsbürgern in der Türkei versterben, ist eines der häufigsten rechtlichen Probleme, dass der Erblasser seine Immobilien bereits zu Lebzeiten auf bestimmte Erben oder Dritte übertragen hat. Besonders bei Familienältesten, die in Dörfern oder Kleinstädten leben, kommt es häufig vor, dass sie eine "Schenkung" als "Verkauf" tarnen, um andere Erben von ihrem rechtmäßigen Erbe auszuschließen.
Dieser Vorgang wird im türkischen Recht als "Muris Muvazaası" (Erbschleicherei durch Scheingeschäft) bezeichnet. Was können Sie als in Deutschland lebender Erbe in dieser Situation tun?
1. Was ist Muris Muvazaası?
Muris Muvazaası liegt vor, wenn der Erblasser eigentlich eine Schenkung beabsichtigt, dies aber im Grundbuch als "Verkauf" deklariert. Ziel ist es, pflichtteilsberechtigte Erben (Ehegatten, Kinder) von ihrem Erbe auszuschließen. Das Grundsatzurteil des türkischen Kassationshofs vom 01.04.1974 (1/2) bildet hierfür die rechtliche Basis:
Yargıtay İBK 01.04.1974, 1/2:
"Wird festgestellt, dass eine Person eine Immobilie als Verkauf getarnt hat, um einen Erben zu benachteiligen, ist dieser Vertrag wegen Simulation (Muvazaa) ungültig. Jeder benachteiligte Erbe kann die Annullierung der Eintragung verlangen."
2. Wie wird es aus Deutschland festgestellt?
3. Prozess und Verjährung
In Deutschland lebende Erben haben einen großen Vorteil: Diese Klage kann auch noch Jahre nach dem Tod erhoben werden, da sie keiner Verjährungsfrist unterliegt.
Yargıtay 1. HD, 2019/2547 E.:
"Der Antrag auf Löschung und Neuregistrierung aufgrund von Muris Muvazaası basiert auf dem Eigentumsrecht und unterliegt daher weder der Verjährung noch einer Ausschlussfrist."
4. Praktischer Ablauf der Klage aus Deutschland
Über das türkische Konsulat in Deutschland oder einen deutschen Notar wird eine spezialisierte Vollmacht ausgestellt. Diese muss explizit die Befugnis zur "Klage auf Aufhebung der Eigentumsurkunde" enthalten.
Als Doğru Kanzlei leiten wir den Vollmachtsprozess in unserem Büro in Mannheim ein und erheben die Klage direkt über unser Büro in Ankara. Unsere Mandanten müssen hierfür nicht in die Türkei reisen.
5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich für die Klage in die Türkei reisen?
Nein. Mit einer speziellen Vollmacht, die Sie über das Konsulat erteilen, wird der gesamte Prozess von unseren Fachanwälten gesteuert.
Wie lange nach dem Tod des Erblassers kann ich klagen?
Bei dieser Klageart gibt es keine Verjährung. Auch wenn der Vorfall 10 oder 20 Jahre zurückliegt, ist eine Klage möglich.
Kann ich sadece für meinen Pflichtteil klagen?
Nein, bei Muris Muvazaası kann ein Erbe die Annullierung für seinen gesamten gesetzlichen Erbanteil verlangen, nicht nur für den Pflichtteil.
Häufige Fragen
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