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Erbrecht

Erbrecht-Leitfaden für türkische Staatsangehörige in Deutschland

Av. Hasan Doğru
15. März 2026
12 Min. Lesezeit
Erbrecht-Leitfaden für türkische Staatsangehörige in Deutschland
RECHTLICHER HINWEIS: Dieser Artikel befasst sich ausschließlich mit dem türkischen Recht. Eine Beratung zum deutschen Recht (z.B. deutsches Erbrecht, Familienrecht nach BGB oder deutsches Migrationsrecht) findet in unserer Kanzlei nicht statt.

Das Erbrecht für türkische Staatsangehörige in Deutschland beschäftigt viele Familien in Mannheim, Heidelberg und dem gesamten Rhein-Neckar-Raum – und das aus gutem Grund. Es berührt zwei völlig unterschiedliche Rechtssysteme gleichzeitig. Wer sich nicht rechtzeitig damit auseinandersetzt, riskiert monatelange Verfahren, unnötige Kosten und familiäre Konflikte in einer ohnehin schon belastenden Lebensphase.

In diesem Leitfaden erklären wir Ihnen die wichtigsten Aspekte des türkischen Erbrechts: klar, praxisnah und ohne juristischen Fachjargon.

Welches Erbrecht gilt für Immobilien in der Türkei?

Stirbt ein türkischer Staatsangehöriger, der in Deutschland gelebt hat, gilt für sein in der Türkei befindliches unbewegliches Vermögen (Immobilien, Grundstücke) zwingend das türkische Recht. Dies ist der Grundsatz des Belegenheitsorts (lex rei sitae).

Wichtig: Die Türkei ist kein EU-Mitgliedstaat und hat die EU-Erbrechtsverordnung nicht ratifiziert. Türkische Gerichte wenden bei Nachlässen mit Bezug zur Türkei weiterhin eigene Kollisionsnormen an. Eine grenzüberschreitende Nachlassregelung erfordert daher fundierte Kenntnisse der türkischen Rechtspraxis.

Die Veraset İlamı – Das türkische Erbschaftszeugnis

Ein Begriff, der in unserer Kanzlei in Mannheim fast täglich fällt: die Veraset İlamı. Dieses Dokument wird von einem türkischen Notar oder Nachlassgericht ausgestellt und weist aus, wer gesetzlicher Erbe nach türkischem Recht ist und zu welchem Anteil. Ohne dieses Dokument ist in der Türkei in der Regel kein Zugriff auf Konten, Immobilien oder sonstige Vermögenswerte möglich.

Was Sie wissen müssen:

  • Die Veraset İlamı ist Voraussetzung für den Zugriff auf Bankkonten und Immobilien in der Türkei.
  • Sie kann über einen türkischen Notar (Noter) oder das Sulh Hukuk Mahkemesi beantragt werden.
  • Für die Verwendung im Ausland sind Apostille und beglaubigte Übersetzungen erforderlich.
  • Gesetzliche Erbfolge in der Türkei

    Wenn kein Testament vorhanden ist, richtet sich die Erbfolge nach dem türkischen Zivilgesetzbuch (TMK). In der Türkei gilt das Belegenheitsprinzip für Immobilien, was bedeutet, dass für in der Türkei belegenes Grundvermögen zwingend türkisches Erbrecht Anwendung findet.

    Die Erbfolge nach türkischem Recht:

    1. Abkömmlinge: Kinder und deren Nachkommen bilden die erste Parentel.
    2. Eltern: Wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind, erben die Eltern zu gleichen Teilen.
    3. Großeltern: Wenn weder Abkömmlinge noch Eltern vorhanden sind, geht das Erbe an die Großeltern.

    Überlebender Ehegatte: Sein Erbanteil variiert je nachdem, mit welcher Parentel er gemeinsam erbt (1/4 neben Abkömmlingen, 1/2 neben Eltern).

    Testament nach türkischem Recht – Warum es wichtig ist

    Ein Testament ist das wirksamste Mittel, um den eigenen Nachlass nach dem eigenen Willen zu regeln. Türkische Staatsangehörige können in einem Testament ausdrücklich festlegen, wie ihr Vermögen in der Türkei verteilt werden soll.

    Achtung: Ein deutsches "Berliner Testament" kann in der Türkei zu Problemen mit dem türkischen Pflichtteilsrecht (Mahfuz Hisse) führen. Wir beraten Sie gerne zur Wirksamkeit Ihrer letztwilligen Verfügungen nach türkischem Recht.

    Immobilien in der Türkei – Was passiert im Erbfall?

    Viele türkischstämmige Familien besitzen Immobilien in der Türkei. Stirbt der Eigentümer, gilt das sogenannte Belegenheitsprinzip: Für Immobilien wenden türkische Gerichte zwingend türkisches Recht an.

    Das hat konkrete Konsequenzen:

  • Die Immobilie muss im türkischen Grundbuch (Tapu Sicili) auf die Erben umgeschrieben werden.
  • Dafür ist eine türkische Veraset İlamı erforderlich.
  • Türkische Erbschaftsteuer (Veraset ve İntikal Vergisi) muss fristgerecht angemeldet werden.
  • Häufige Fehler

  • Kein Testament nach türkischem Recht – Die gesetzliche Erbfolge entspricht selten dem tatsächlichen Willen.
  • Fristen für die Erbschaftsteuer versäumt – Bei im Ausland lebenden Erben gelten oft 6 Monate ab Todesfall.
  • Unbeglaubigte Dokumente – Dokumente ohne Apostille werden in der Türkei nicht anerkannt.
  • Dogru Kanzlei: Ihre Experten für türkisches Recht

    Als Mitglied der Ankara Barosu und der Anwaltskammer Karlsruhe (§ 207 BRAO) führen wir Erbschaftsangelegenheiten direkt vor türkischen Behörden durch. Wir sprechen Türkisch und Deutsch. Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Unterstützung.

    Haben Sie Fragen zu diesem Thema?

    Profitieren Sie von unserer doppelten Zulassung in Deutschland und der Türkei. Kontaktieren Sie uns for eine erste Einschätzung.

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