RECHTLICHER Dieser Artikel befasst sich ausschließlich mit dem türkischen Recht. Eine Beratung zum deutschen Recht (z.B. deutsches Erbrecht, Familienrecht nach BGB oder deutsches Migrationsrecht) findet in unserer Kanzlei nicht statt.
Was ist die Mavi Kart?
Rechtsgrundlage: Art. 28 des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes (TVK).
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