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Strafrecht

Haftbefehl oder Anklage in der Türkei | Können Sie sich aus Deutschland verteidigen?

Av. Hasan Doğru
20. April 2026
10 Min. Lesezeit
Haftbefehl oder Anklage in der Türkei | Können Sie sich aus Deutschland verteidigen?
RECHTLICHER HINWEIS: Dieser Artikel befasst sich ausschließlich mit dem türkischen Recht. Eine Beratung zum deutschen Recht findet in unserer Kanzlei nicht statt.

Hunderttausende türkische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, sehen sich mitunter mit strafrechtlichen Ermittlungen oder Strafverfolgungsmaßnahmen in der Türkei konfrontiert – oft völlig unvorbereitet. Manchmal wohnt jemand seit Jahren hier, geht seinem Alltag nach, und weiß nicht einmal, dass in der Türkei ein Verfahren gegen ihn läuft.

Das liegt häufig an Zustellungsproblemen, nicht aktualisierten Adressen in der Türkei oder schlicht daran, dass keine Verbindung zu den türkischen Behörden mehr besteht. Ob Sie in Mannheim, Frankfurt, Berlin oder einer anderen Stadt in Deutschland leben – ein Strafverfahren in der Türkei kann sowohl Ihren rechtlichen Status dort als auch Ihren Aufenthaltstitel, Ihre Niederlassungserlaubnis oder Ihre Einbürgerung in Deutschland direkt gefährden.

Als bei der Ankara Barosu und der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (§207 BRAO) zugelassener Anwalt berät und vertritt Hasan Doğru Mandanten sowohl im türkischen Recht als auch in allen deutsch-türkischen grenzüberschreitenden Rechtsfragen – einschließlich der aufenthalts- und staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen türkischer Strafverfahren.

→ Wenn Sie sich auch über strafrechtliche Risiken in Bezug auf Erbschaft oder Vermögen informieren möchten: Lesen Sie unseren [Ratgeber zum deutsch-türkischen Erbrecht](/de/blog/erbrecht-leitfaden-tuerkei).

Grundlagen des türkischen Strafrechts

Das türkische Strafrecht ist im Türkischen Strafgesetzbuch (TCK), Gesetz Nr. 5237, geregelt, das 2005 in Kraft getreten ist. Die strafprozessuale Seite regelt die Strafprozessordnung (CMK), Gesetz Nr. 5271.

Das türkische Strafverfahren gliedert sich im Wesentlichen in drei Phasen. Die erste Phase ist das Ermittlungsverfahren: Es wird von der Staatsanwaltschaft geleitet und umfasst Beweiserhebung, Vernehmungen sowie Entscheidungen über Untersuchungshaft. In der zweiten Phase, dem Hauptverfahren, wird die Anklageschrift beim Gericht eingereicht und die Hauptverhandlung beginnt. In der dritten Phase ergeht das Urteil – Verurteilung, Freispruch oder Strafaussetzung sind möglich – und dagegen kann Berufung sowie Revision beim Yargıtay eingelegt werden.

Strafverfahren in der Türkei aus Deutschland führen

Die erste Frage, die sich stellt, lautet: Muss ich in die Türkei reisen? Die Antwort hängt von der Art des Verfahrens, seinem aktuellen Stand und dem rechtlichen Status des Beschuldigten ab.

Im türkischen Strafverfahren ist grundsätzlich die persönliche Anwesenheit des Beschuldigten bei den Verhandlungen vorgeschrieben. Allerdings erlaubt § 196 CMK unter bestimmten Voraussetzungen, dass der Beschuldigte durch seinen Anwalt vertreten wird. In manchen Fällen ist auch eine Aussage per Video- und Tonübertragung über das sogenannte SEGBİS-System möglich.

Avukat Hasan Doğru von der Doğru Kanzlei verfolgt Verhandlungen in der Türkei, greift über das UYAP-System direkt auf Verfahrensakten zu und empfängt offizielle Zustellungen über UETS — und vertritt Ihre Interessen vollständig aus Mannheim heraus, ohne dass Sie persönlich erscheinen müssen.

Häufige Straftatbestände bei in Deutschland lebenden türkischen Staatsangehörigen

Beleidigung und Verleumdung (TCK Art. 125–131): Verfahren wegen Social-Media-Beiträgen, Messenger-Nachrichten und Online-Inhalten haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

Betrug und schwerer Betrug (TCK Art. 157–158): Häufig im Zusammenhang mit Streitigkeiten aus Geschäftsbeziehungen.

Drogenkonsum und -handel (TCK Art. 188–191): Ein Bereich mit erheblichen Strafandrohungen – betroffen sind Personen, die während eines Türkeibesuchs festgenommen wurden oder wegen einer früheren Anschuldigung verfolgt werden.

Bedrohung und Erpressung (TCK Art. 106–107): Entstehen häufig aus familiären oder geschäftlichen Konflikten.

Steuerhinterziehung und Wirtschaftsdelikte: Relevant für Personen mit unternehmerischer Tätigkeit in der Türkei.

Cyberkriminalität (TCK Art. 243–245): Hacking, unberechtigter Datenzugriff und ähnliche Handlungen fallen hierunter.

Häusliche Gewalt (TCK Art. 86): Kommt häufig bei Streitigkeiten mit früheren Ehepartnern oder Familienmitgliedern in der Türkei vor.

Das Zustellungsproblem: Das Risiko, unwissentlich verurteilt zu werden

Eines der kritischsten Probleme für in Deutschland lebende türkische Staatsangehörige ist die Frage der Zustellung. Wenn in der Türkei ein Verfahren eingeleitet wird, ist die Benachrichtigung der betroffenen Person durch förmliche Zustellung gesetzlich vorgeschrieben. In der Praxis kommt es dabei jedoch zu erheblichen Problemen.

Zustellungen an eine alte Adresse in der Türkei können als wirksam gelten, selbst wenn die Person längst im Ausland lebt. Nach § 21 des türkischen Zustellungsgesetzes (Tebligat Kanunu, Gesetz Nr. 7201) kann, wenn die Person nicht erreichbar ist, die Zustellung beim Nachbarn hinterlassen oder über den Dorfvorsteher (Muhtar) bewirkt werden. Das gilt rechtlich als wirksam – auch dann, wenn die betroffene Person davon tatsächlich nie erfahren hat.

Als wichtige Verteidigungsstrategie gilt: Wer im Ausland lebt und aufgrund einer fehlerhaften Zustellung nichts von seinem Verfahren wusste, kann nach § 40 CMK einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen. Dass der Verteidiger dabei sofort handelt, ist für die Wahrung dieses Rechts entscheidend.

Reisepass und Grenzrisiko: Was passiert, wenn Sie in die Türkei einreisen?

Wenn gegen Sie in der Türkei ein Haftbefehl besteht oder Ihre Daten im nationalen Fahndungssystem (GBT) erfasst sind, werden Sie bei der Einreise an der Grenze oder am Flughafen sofort identifiziert und festgehalten. Das passiert unabhängig davon, ob Sie einen deutschen oder einen türkischen Pass verwenden — die türkischen Grenzbehörden gleichen beide Pässe mit dem GBT-System ab.

Bevor Sie die Türkei besuchen, sollte über das UYAP-System oder das e-Devlet-Portal geprüft werden, ob Verfahren gegen Sie vorliegen. Avukat Hasan Doğru kann diese Abfrage direkt aus Mannheim für Sie durchführen. Darüber hinaus kann ein bestehender Haftbefehl unter bestimmten Voraussetzungen durch Ihren Anwalt beim zuständigen türkischen Gericht angefochten oder ausgesetzt werden — noch bevor Sie die Türkei betreten.

Interpol Red Notice: Was passiert, wenn der Haftbefehl international wird?

Wenn ein türkisches Gericht einen Haftbefehl erlässt und die Person im Ausland lebt, besteht das Risiko, dass die türkischen Behörden Interpol einschalten und eine Red Notice beantragen. Eine Interpol Red Notice ist kein internationaler Haftbefehl im rechtlichen Sinne — sie verpflichtet Mitgliedsstaaten nicht zur Festnahme — aber sie erzeugt erheblichen Druck und schränkt die Reisefreiheit massiv ein.

Interpol verfügt über eine unabhängige Kontrollkommission (CCF). Bei dieser Kommission können Betroffene einen Antrag auf Löschung oder Sperrung der Red Notice stellen — insbesondere dann, wenn das zugrundeliegende Verfahren politisch motiviert ist, die rechtsstaatlichen Mindeststandards nicht erfüllt oder die Zustellung nachweislich fehlerhaft war.

Als bei der Ankara Barosu und der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (§207 BRAO) zugelassener Anwalt kann Hasan Doğru diese Verfahren sowohl auf türkischer als auch auf internationaler Ebene koordinieren. Je früher Sie handeln, desto besser.

Rechte des Beschuldigten: Die wichtigsten Garantien nach der CMK

Das Schweigerecht ist in § 147 CMK verankert. Aussagen können als Beweise gegen Sie verwendet werden. Deshalb sollten Sie ohne anwaltliche Beratung keinerlei Angaben machen.

Das Recht auf einen Verteidiger ist in §§ 149 und 150 CMK geregelt. Jeder Beschuldigte hat das Recht, von einem Anwalt seiner Wahl vertreten zu werden. Gespräche mit dem Anwalt unterliegen der Vertraulichkeit.

Das Recht auf ein faires Verfahren ist durch Art. 36 der türkischen Verfassung und Art. 6 der EMRK garantiert. Es umfasst das Recht auf Verhandlung innerhalb angemessener Frist, vor einem unabhängigen Gericht, auf Konfrontation mit Belastungszeugen sowie auf die Möglichkeit, entlastende Beweise vorzulegen.

Das Recht auf einen Dolmetscher ist nach § 202 CMK vorgeschrieben: Wer kein Türkisch spricht oder es nicht ausreichend versteht, hat Anspruch auf einen kostenlosen Dolmetscher.

Aussetzung der Urteilsverkündung (HAGB) und Strafaussetzung zur Bewährung

Die Aussetzung der Urteilsverkündung (HAGB) ist in § 231 CMK geregelt. Liegen bestimmte Voraussetzungen vor, kann das Gericht die Verkündung des Urteils für fünf Jahre aussetzen. Hält der Beschuldigte die Auflagen ein, wird das Verfahren eingestellt. Das Strafregister bleibt sauber — was besonders wichtig ist, um Auswirkungen auf den Aufenthaltstitel, die Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung in Deutschland zu vermeiden.

Die Strafaussetzung zur Bewährung nach § 51 TCK kann bei Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren angewendet werden und verhindert, dass die Strafe tatsächlich im Gefängnis verbüßt werden muss.

Täter-Opfer-Ausgleich und Einstellung des Verfahrens

Das in § 253 CMK geregelte Ausgleichsverfahren ist bei bestimmten Straftatbeständen anwendbar. Einigen sich die Parteien, wird das Verfahren eingestellt. Zu den ausgleichsfähigen Straftaten zählen unter anderem Beleidigung, einfache Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung sowie bestimmte Eigentumsdelikte.

Berufung und Revision beim Yargıtay

Das türkische Rechtsmittelsystem im Strafverfahren ist zweistufig aufgebaut. Gegen das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts kann beim regionalen Berufungsgericht (BAM) Berufung eingelegt werden. Gegen Entscheidungen des BAM wiederum ist Revision beim Yargıtay möglich — allerdings nur wegen Rechtsverletzungen, nicht wegen des Sachverhalts.

Fernzugang zu türkischen Gerichten über UYAP

Das Nationale Justiz-Informationsnetzwerk (UYAP) ermöglicht es Anwälten, Schriftsätze elektronisch bei türkischen Gerichten einzureichen, Verfahrensakten online einzusehen und Verhandlungstermine in Echtzeit zu verfolgen. Dank der Integration mit UETS und KEP kann die Doğru Kanzlei türkische Mandanten direkt aus dem Mannheimer Büro heraus vor türkischen Gerichten vertreten.

Türkische Verurteilung und Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland

Das deutsche Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sieht in §§ 54 und 55 klare Regelungen vor, wann eine Straftat — auch eine im Ausland begangene — aufenthaltsrechtliche Konsequenzen hat.

Eine Niederlassungserlaubnis kann nach § 51 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG erlöschen, wenn Sie sich länger als sechs Monate außerhalb Deutschlands aufhalten — etwa weil Sie in der Türkei inhaftiert sind. Darüber hinaus kann die Ausländerbehörde die Niederlassungserlaubnis nach § 52 AufenthG widerrufen, wenn aufgrund einer Verurteilung im Ausland schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit vorliegen.

Nach § 54 Abs. 1 AufenthG besteht ein zwingender Ausweisungsgrund, wenn jemand wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren — ohne Bewährung — verurteilt wurde. Bei bestimmten schweren Delikten gilt dasselbe bereits ab einem Jahr.

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, muss nachweisen, dass er nicht wegen einer Straftat verurteilt wurde. Nach § 10 StAG führen Verurteilungen zu mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe oder zu Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten auf Bewährung zum Ausschluss. Eine türkische Verurteilung, die in Deutschland anerkannt wird, kann einen laufenden Einbürgerungsantrag sofort zum Scheitern bringen.

Holen Sie sich jetzt eine kostenlose Ersteinschätzung für Ihr Strafverfahren in der Türkei | Mannheim: +49 176 6122 1210 | Ankara: +90 533 237 59 18 | hasandogru.de

Avukat Hasan Doğru | Doğru Kanzlei | Ankara Barosu (Sicil No: 47068) & Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (§207 BRAO)

*Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihren individuellen Fall zugeschnittene Einschätzung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Die Kanzlei berät ausschließlich im türkischen Recht gemäß §207 BRAO.*

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