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Strafverfahren in der Türkei eröffnet? Verteidigungsratgeber aus Deutschland
Einleitung: Wenn Sie in Deutschland Post von türkischen Behörden erhalten
Nicht selten entdecken in Deutschland lebende türkische Staatsbürger erst bei einer Reise in die Türkei oder über das Online-Portal UYAP, dass gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet wurde. In diesem Leitfaden erklären wir, wie Sie Ihr Strafverfahren in der Türkei von Deutschland aus steuern können und welche Verteidigungsrechte Sie haben.
1. Das Zustellungsproblem: Verfahren ohne Ihr Wissen
Nach der türkischen Strafprozessordnung (CMK) müssen Zustellungen an im Ausland lebende Personen auf diplomatischem Weg erfolgen. Dennoch führen viele Gerichte Verfahren fort, ohne die korrekte Auslandszustellung abzuwarten.
Yargıtay 4. Ceza Dairesi, 2021/17832 E.:
"Obwohl bekannt war, dass der Angeklagte im Ausland lebt, stellt die Fortsetzung des Verfahrens ohne ordnungsgemäße Auslandszustellung eine Verletzung des Verteidigungsrechts dar und ist ein absoluter Revisionsgrund."
2. Verteidigung aus Deutschland: Vertretung ohne persönliche Anwesenheit
Im türkischen Strafrecht kann bei Straftaten mit einer Mindeststrafe von unter 5 Jahren auf Antrag des Angeklagten das Verfahren ohne dessen persönliche Anwesenheit durchgeführt werden. In schwerwiegenderen Fällen kann eine Aussage per Videokonferenz (SEGBİS) aus Deutschland beantragt werden.
3. Interpol-Red-Notice: Das Risiko internationaler Fahndung
Wurde ein Haftbefehl erlassen, besteht das Risiko, dass dieser über Interpol zur internationalen Fahndung (Red Notice) ausgeschrieben wird. Gegen politisch motivierte oder rechtlich mangelhafte Ersuche gibt es Einspruchsmöglichkeiten bei der Interpol CCF (Commission for the Control of Files).
4. Verjährung und Verfahrenseinstellung
Nach dem türkischen Strafgesetzbuch (TCK) führt der Ablauf der Verjährungsfrist zur Einstellung des Verfahrens. Für im Ausland lebende Angeklagte ist es entscheidend, dass ihr Anwalt die Verjährungsfristen kontinuierlich überwacht und bei Ablauf sofort die Einstellung beantragt.
5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich zur Verteidigung in die Türkei reisen?
In vielen Fällen reicht eine Verteidigung durch Ihren Anwalt aus. Falls eine persönliche Aussage erforderlich ist, kann diese oft per Videokonferenz (SEGBİS) aus Deutschland erfolgen.
Wie erfahre ich, ob gegen mich ein Haftbefehl vorliegt?
Dies kann über das UYAP-Portal veya durch eine Akteneinsicht Ihres bevollmächtigten Anwalts in der Türkei geklärt werden.
Kann ein vor Jahren abgeschlossenes Verfahren wieder aufgenommen werden?
Wenn eine Verurteilung ohne Ihr Wissen (in Abwesenheit) erfolgt ist, gibt es Möglichkeiten der "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" und der Wiederaufnahme des Verfahrens.
6. Die Expertise der Doğru Kanzlei im Strafrecht
Unser Kanzleigründer Hasan Doğru war vor seiner juristischen Karriere rund 10 Jahre lang als Mitglied einer Spezialeinheit (Özel Harekat) im türkischen Generaldirektorat für Sicherheit tätig. Diese praktische Erfahrung bietet uns tiefgreifende Einblicke in polizeiliche Ermittlungstechniken und behördliche Abläufe, was uns ermöglicht, hocheffektive Verteidigungsstrategien zu entwickeln.
Durch unsere Zulassungen bei der Anwaltskamer Ankara und der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (§207 BRAO) verfolgen wir Ihre Strafverfahren in der Türkei direkt und ohne Zwischenschaltung Dritter.
Häufige Fragen
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