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Strafrecht

Bedrohung in der Türkei: Strafverteidigung aus Deutschland - TCK 106 (2026)

Av. Hasan Doğru
13. Juni 2026
10 Min. Lesezeit
Bedrohung in der Türkei: Strafverteidigung aus Deutschland - TCK 106 (2026)
Dieser Artikel befasst sich ausschließlich mit dem türkischen Recht. Die Doğru Kanzlei berät gemäß § 207 BRAO ausschließlich im türkischen Recht.
Sie leben in Deutschland, aber ein Streit mit einer Person in der Türkei taucht plötzlich als türkischer Bedrohungsvorwurf auf. Vielleicht ging es um WhatsApp, Instagram, eine Familienangelegenheit, eine Scheidung, eine Forderung oder eine alte Auseinandersetzung. Entscheidend ist nicht nur ein einzelner Satz, sondern der vollständige Kontext: Wer hat was geschrieben, an wen, in welcher Situation, mit welchen Beweisen und unter welchem Absatz von TCK Art. 106?

Bedrohung nach türkischem Recht: TCK Art. 106

TCK Art. 106 schützt die persönliche Ruhe und Entscheidungsfreiheit. Strafbar ist insbesondere die Ankündigung eines künftigen rechtswidrigen Angriffs gegen Leben, körperliche Unversehrtheit oder sexuelle Selbstbestimmung einer Person oder ihrer Angehörigen.

In der Verteidigung sind diese Fragen zentral:

  • Beschreibt die Nachricht wirklich einen künftigen Angriff?
  • Handelt es sich eher um Wut, Beleidigung, grobe Sprache oder eine leere Redewendung?
  • Ist die betroffene Person konkret bestimmbar?
  • Ist der Screenshot vollständig und zuverlässig?
  • Geht es um einfache Bedrohung, qualifizierte Bedrohung oder Erpressung?
  • Strafrahmen 2026

    FallgruppeRechtsgrundlageMögliche Folge
    Einfache Bedrohung gegen Leben, Körper oder sexuelle SelbstbestimmungTCK Art. 106/16 Monate - 2 Jahre Freiheitsstrafe
    Einfache Bedrohung gegen eine FrauTCK Art. 106/1Untergrenze mindestens 9 Monate
    Vermögensschaden oder sonstiges ÜbelTCK Art. 106/1Auf Strafantrag 2 - 6 Monate oder Geldstrafe
    Waffe, Verbergen der Identität, mehrere Personen oder OrganisationsmachtTCK Art. 106/22 - 7 Jahre Freiheitsstrafe
    Zusätzlich begangene Körperverletzung, Tötung oder SachbeschädigungTCK Art. 106/3Zusätzliches Strafverfahren
    Wichtig: Bei qualifizierter Bedrohung reicht die Verteidigung "es war nur eine Nachricht" oft nicht aus, wenn Waffenbilder, anonyme Accounts, Gruppenauftritte oder Organisationsbezüge im Raum stehen.

    WhatsApp aus Deutschland: Zuständigkeit der Türkei

    Ein Verfahren in der Türkei ist möglich, wenn die betroffene Person in der Türkei lebt, die Nachricht dort gelesen wurde, die Anzeige dort erstattet wurde oder die Wirkung der Tat in der Türkei eintritt. Der Wohnsitz in Deutschland beendet das türkische Verfahren nicht automatisch.

    Typische Konstellationen:

  • WhatsApp-Nachricht an Ex-Partner, Verwandte oder Geschäftspartner in der Türkei
  • Instagram-, TikTok- oder Facebook-Kommentar
  • Streit über Geld, Scheidung, Sorgerecht oder Erbschaft
  • Drohende Formulierungen in Sprachnachrichten
  • Alte türkische Akte mit Ladung oder Haftbefehl
  • Bedrohung oder Erpressung?

    Bei der Bedrohung steht die Einschüchterung im Vordergrund. Bei der Erpressung wird eine Person zusätzlich gedrängt, etwas zu tun, zu unterlassen oder einen Vorteil zu verschaffen. Ein Satz wie "Wenn du nicht zahlst, veröffentliche ich die Bilder" kann deshalb nicht nur TCK Art. 106, sondern auch TCK Art. 107 auslösen.

    Diese Einordnung ist praktisch wichtig, weil sich Strafrahmen, Vergleichsmöglichkeiten und Verteidigungsstrategie ändern können.

    Streitnachricht oder strafbare Bedrohung?

    Gerade in Diaspora-Fällen sind Chats oft lang, emotional und gegenseitig. Ein einzelner Screenshot kann den Eindruck verfälschen. Für die Verteidigung müssen komplette Chatverläufe, gelöschte Nachrichten, vorherige Provokationen, Account-Zuordnung und technische Beweise geprüft werden.

    Zu prüfen ist insbesondere:

  • Ist der Screenshot vollständig?
  • Gab es eine wechselseitige Auseinandersetzung?
  • Gehört der Account tatsächlich dem Beschuldigten?
  • Ist die angebliche Drohung an eine konkrete Person gerichtet?
  • Wurde der Beweis rechtmäßig gesichert?
  • Uzlaşma, HAGB und Verteidigung

    Bei einfachen Bedrohungsvorwürfen kann Uzlaşma eine Lösung ohne Verurteilung ermöglichen. Bei qualifizierten Bedrohungen ist das deutlich schwieriger. Deshalb muss früh geklärt werden, ob die Akte wirklich unter TCK Art. 106/2 fällt.

    HAGB, Strafaussetzung und Registerfolgen hängen vom konkreten Strafmaß, Vorstrafen, Schaden und gerichtlichem Ermessen ab. Für Einbürgerung, Aufenthalt und Sicherheitsprüfungen in Deutschland kann auch ein scheinbar kleiner türkischer Strafvorgang relevant werden.

    Reiserisiko und Abwesenheitsentscheidung

    Wenn Ladungen an eine alte Adresse in der Türkei gehen, erfahren Mandanten in Deutschland oft zu spät vom Verfahren. Bei einer Reise in die Türkei kann ein offener Haftbefehl oder eine Vorführung am Flughafen sichtbar werden.

    Vor einer Reise sollten UYAP-Status, Ladungen, Haftbefehl, Verfahrensstand und Vertretung per Vollmacht geprüft werden.

    Verteidigung aus Deutschland per Vollmacht

    Mit einer türkischen Vollmacht über das Konsulat oder über deutschen Notar mit Apostille kann ein türkischer Anwalt Akteneinsicht nehmen, Schriftsätze einreichen, Beweise prüfen, Uzlaşma begleiten und geeignete Termine wahrnehmen.

    Je nach Aktenlage kommen auch Vernehmung über Rechtshilfe, SEGBİS oder Verteidigung durch den Rechtsanwalt in Betracht. Die richtige Route hängt vom konkreten Vorwurf ab.

    Doğru Kanzlei: Türkische Strafverteidigung aus Deutschland

    Doğru Kanzlei ist auf türkisches Recht für Mandanten in Deutschland ausgerichtet. Durch die Zulassung in Ankara und Registrierung nach § 207 BRAO in Karlsruhe kann die türkische Akte direkt aus Deutschland betreut werden.

    Wir helfen insbesondere bei:

  • Einordnung nach TCK Art. 106
  • Prüfung von WhatsApp- und Social-Media-Beweisen
  • Uzlaşma-Strategie und Verhandlungsposition
  • HAGB, Register- und Reiserisiko
  • Vollmacht und Akteneinsicht aus Deutschland
  • Kontrolle vor Türkei-Reisen
  • Diese Seite gibt es auch auf Türkisch:

    Türkiye'de Tehdit Suçu: Almanya'dan Savunma Rehberi

    Diese Seite gibt es auch auf Englisch:

    Threat Crime in Turkey While Living in Germany

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