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Erbrecht

Türkisches Erbe aus Deutschland regeln | Welche Rechte haben Erben?

Av. Hasan Doğru
20. April 2026
9 Min. Lesezeit
Türkisches Erbe aus Deutschland regeln | Welche Rechte haben Erben?
In Deutschland lebende türkische Staatsangehörige können sowohl in der Türkei als auch in Deutschland Eigentum besitzen — und türkische Verwandte können Vermögen unterschiedlichster Art hinterlassen. Diese grenzüberschreitenden Verflechtungen führen im Erbfall zu rechtlich äußerst komplexen Situationen.

Die wichtigste Tatsache vorab: Das Erbrecht ist voller Fristen. Eine versäumte Frist kann den Verlust eines Rechts bedeuten — oder im schlimmsten Fall die ungewollte Übernahme von Schulden. Als bei der Ankara Barosu und der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (§207 BRAO) zugelassener Anwalt berät die Doğru Kanzlei sowohl zu türkischen Erbrechtsangelegenheiten als auch zu den aufenthalts- und steuerrechtlichen Folgen in Deutschland.

Die EU-Erbrechtsverordnung 650/2012

Seit dem 17. August 2015 gilt zwischen den EU-Mitgliedstaaten — mit Ausnahme Dänemarks — die EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012. Nach der wichtigsten Bestimmung der Verordnung gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Für türkische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, hat dies eine entscheidende Konsequenz: Ihr Nachlass unterliegt im Regelfall deutschem Erbrecht.

Die Verordnung eröffnet jedoch auch die Möglichkeit einer Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts. Ein in Deutschland lebender türkischer Staatsangehöriger kann durch ein notariell beurkundetes Testament oder einen Erbvertrag bestimmen, dass auf seinen Nachlass türkisches Erbrecht Anwendung findet.

Grundprinzipien des türkischen Erbrechts

Das türkische Erbrecht ist in den Artikeln 495–682 des Türkischen Zivilgesetzbuchs (TMK) geregelt und weist gegenüber dem deutschen BGB wesentliche Unterschiede auf.

Gesetzliche Erben

Die erste Ordnung bilden die Abkömmlinge des Erblassers, die zu gleichen Teilen erben. Die zweite Ordnung besteht aus den Eltern des Erblassers und deren Abkömmlingen. Der überlebende Ehegatte kann zusammen mit jeder Ordnung erben.

Pflichtteil (Saklı Pay)

Für Abkömmlinge beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, für jeden Elternteil ein Viertel. Wird dieser Anteil durch Testament oder Verfügungen zu Lebzeiten unterschritten, entsteht das Recht auf Erhebung einer Pflichtteilsergänzungsklage.

Testamentsformen

Das notarielle Testament wird in Anwesenheit eines Notars, zweier Zeugen und des Erblassers errichtet. Das eigenhändige Testament muss von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst und unterschrieben sein — maschinell geschriebene Texte sind ungültig. Das mündliche Testament ist nur in außerordentlichen Ausnahmesituationen mit unmittelbarer Todesgefahr gültig.

Anwendung türkischen Rechts nach MÖHUK

Die Türkei regelt ihr internationales Privatrecht im MÖHUK, Gesetz Nr. 5718. Nach Artikel 20 MÖHUK unterliegen Erbsachen dem Heimatrecht des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Diese Regelung weicht vom Anknüpfungspunkt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts der EU-Erbrechtsverordnung ab und erzeugt einen bedeutsamen Konfliktpunkt. Dies macht die Errichtung eines Testaments, das in beiden Ländern auf seine Wirksamkeit geprüft wurde, besonders wichtig.

Immobilien in der Türkei aus Deutschland verkaufen

Kann ich meine Immobilie in der Türkei verkaufen, ohne dorthin zu reisen? Die Antwort lautet: Ja — jedoch nur mit einer korrekt ausgestellten Vollmacht (Vekaletname). Eine Vollmacht kann beim türkischen Konsulat in Deutschland oder bei einem deutschen Notar ausgestellt werden. Dabei ist zu beachten: Allgemeine Vollmachten, die von einem deutschen Notar ausgestellt wurden, werden vom türkischen Grundbuchamt häufig nicht anerkannt.

Auf den Verkaufserlös kann in der Türkei Wertzuwachssteuer anfallen — insbesondere wenn seit dem Erwerb der Immobilie noch keine fünf Jahre vergangen sind, kann dies einen erheblichen Betrag ausmachen. Im Rahmen des deutsch-türkischen Doppelbesteuerungsabkommens ist außerdem gesondert zu prüfen, ob in Deutschland eine Steuerpflicht entsteht.

Erbausschlagung: Wenn das Erbe mehr Schulden als Vermögen enthält

Im türkischen Recht müssen Sie nichts tun, um ein Erbe anzunehmen. Wenn Sie es nicht fristgerecht ausschlagen, gelten Sie als Erbe — einschließlich aller Schulden.

Nach Artikel 605 TMK können Erben das Erbe innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Tod des Erblassers und ihrer Erbenstellung ausschlagen. Diese Frist gilt auch für in Deutschland lebende Erben und wird in der Regel nicht verlängert. Die Erbausschlagung erfolgt durch einen formellen Antrag beim türkischen Gericht. Ihr Anwalt kann diesen Schritt über das UYAP-System aus Mannheim in Ihrem Namen durchführen.

Pflichtteilsergänzungsklage: Was tun, wenn Ihr Pflichtteil verletzt wurde?

Eines der häufigsten Erbstreitigkeiten: Der Erblasser hat in seinen letzten Lebensjahren Immobilien in der Türkei auf bestimmte Erben oder Dritte übertragen — und in Deutschland lebende andere Erben sind dadurch um einen Großteil ihres Erbteils gebracht worden.

Das türkische Erbrecht sieht gegen diesen Missstand einen klaren Schutzmechanismus vor: die Tenkis Davası (Pflichtteilsergänzungsklage). Nach Artikel 560 TMK kann die Aufhebung von Verfügungen, die den Pflichtteil verletzen, gerichtlich beantragt werden. Das Recht auf Erhebung der Klage muss innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis der Pflichtteilsverletzung, spätestens jedoch innerhalb von zehn Jahren ab Eröffnung des Testaments ausgeübt werden. Die Doğru Kanzlei kann über das UYAP-System auf türkische Verfahrensakten zugreifen und das Pflichtteilsergänzungsverfahren aus dem Mannheimer Büro heraus führen.

Holen Sie sich jetzt eine kostenlose Ersteinschätzung für Ihren grenzüberschreitenden Erbfall | Mannheim: +49 176 6122 1210 | Ankara: +90 533 237 59 18 | hasandogru.de

Avukat Hasan Doğru | Doğru Kanzlei | Ankara Barosu (Sicil No: 47068) & Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (§207 BRAO)

*Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihren individuellen Fall zugeschnittene Einschätzung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Die Kanzlei berät ausschließlich im türkischen Recht gemäß §207 BRAO.*

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