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Erbrecht

Erbschaft Türkei: Was Erben in Deutschland wirklich wissen müssen

Av. Hasan Doğru
24. April 2026
16 Min. Lesezeit
Erbschaft Türkei: Was Erben in Deutschland wirklich wissen müssen
RECHTLICHER HINWEIS: Dieser Artikel befasst sich ausschließlich mit dem türkischen Recht. Die Doğru Kanzlei berät gemäß § 207 BRAO ausschließlich im türkischen Recht.

Ein typisches Szenario: Die Eltern sind aus der Türkei nach Deutschland gekommen, haben dort Jahrzehnte gelebt — und in der alten Heimat noch ein Haus oder ein Grundstück behalten. Wenn sie versterben, stehen die in Deutschland lebenden Kinder plötzlich vor einem komplexen Geflecht aus türkischem Erbrecht, deutschen Steuervorschriften und Behördenanforderungen auf beiden Seiten.

Was klingt wie eine administrative Formalität, ist in der Praxis oft ein jahrelanger Prozess — mit Fristen, die man nicht kennt, Dokumenten, die man nicht hat, und Steueranforderungen, die man nicht erwartet hat.

Dieser Leitfaden erklärt, was Sie wissen müssen — bevor die Fristen ablaufen.

1. Welches Recht gilt? Nachlassspaltung im deutsch-türkischen Erbfall

Die erste und wichtigste Frage bei jedem deutsch-türkischen Erbfall lautet: Welches Erbrecht gilt überhaupt?

Die Antwort ist komplexer als erwartet — und hängt davon ab, welche Art von Vermögen betroffen ist.

Das Nachlassabkommen von 1929 — Vorrang vor der EU-Erbrechtsverordnung

Der deutsch-türkische Konsularvertrag vom 28. Mai 1929 und die als Anlage dazu abgeschlossene Nachlassvereinbarung regeln grenzüberschreitende Erbfälle zwischen beiden Ländern. Da die Türkei kein EU-Mitglied ist, geht dieses Abkommen der EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 vor — und zwar mit einer klaren Unterscheidung:

Beweglicher Nachlass (Bankkonten, Fahrzeuge, Schmuck, Wertpapiere):

Das Erbrecht des Heimatstaats des Erblassers gilt. Für einen türkischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Deutschland gilt somit türkisches Erbrecht für dessen Bankkonten — auch wenn diese in Deutschland geführt werden.

Unbeweglicher Nachlass (Immobilien, Grundstücke):

Es gilt das Recht des Belegenheitsortes — also das Recht des Landes, in dem die Immobilie liegt. Für ein Ferienhaus in Antalya gilt türkisches Erbrecht, auch wenn der Erblasser sein ganzes Leben in Deutschland gelebt hat.

Diese doppelte Anknüpfung führt zur Nachlassspaltung: Auf denselben Erbfall werden verschiedene Rechtsordnungen angewendet. Das OLG Köln (Beschluss vom 21.02.2014, Az. 2 Wx 30/14) und das OLG Hamm (Beschluss vom 21.03.2019, Az. 10 B 31/17) haben dies ausdrücklich bestätigt.

Praktische Konsequenz: Unterschiedliche Erbquoten

Die Nachlassspaltung führt oft zu überraschenden Ergebnissen. Ein Beispiel:

Ein türkischer Staatsbürger lebt in Deutschland, hat kein Testament hinterlassen. Er hinterlässt eine Ehefrau, zwei Kinder sowie ein Bankkonto in Deutschland und ein Ferienhaus in der Türkei.

  • Bankkonto (bewegliches Vermögen): Türkisches Erbrecht → Ehefrau 1/4, Kinder teilen sich 3/4
  • Ferienhaus Türkei (unbewegliches Vermögen): Türkisches Erbrecht → gleiche Quoten (da Erblasser türkischer Staatsbürger)
  • Wäre der Erblasser hingegen deutscher Staatsbürger gewesen:

  • Bankkonto (bewegliches Vermögen): Deutsches Erbrecht → Ehefrau 1/2, Kinder teilen sich 1/2
  • Ferienhaus Türkei (unbewegliches Vermögen): Türkisches Erbrecht → Ehefrau 1/4, Kinder 3/4
  • Die Ehefrau steht beim deutschen Recht deutlich besser als beim türkischen. Das ist der praktische Grund, warum eine frühzeitige Testament-Gestaltung — die beide Rechtsordnungen berücksichtigt — so wichtig ist.

    Doppelstaater: Welches Recht gilt?

    Bei deutschen Staatsangehörigen mit zusätzlich türkischer Staatsangehörigkeit (Doppelstaater) gilt nach Art. 5 EGBGB die effektive Staatsangehörigkeit — in der Praxis die des gewöhnlichen Aufenthalts. Für jemanden, der in Deutschland lebt, ist das typischerweise die deutsche Staatsangehörigkeit. Für Immobilien in der Türkei bleibt es dennoch beim türkischen Recht (Belegenheitsprinzip).

    2. Türkisches Erbrecht: Die wesentlichen Grundsätze

    Da für Immobilien in der Türkei stets türkisches Erbrecht gilt, müssen in Deutschland lebende Erben die Grundprinzipien kennen.

    Gesetzliche Erbquoten nach türkischem Recht (TMK Art. 495–502)

    SituationEhegattenanteilKinderanteil
    Mit Kindern1/43/4 (gleichmäßig geteilt)
    Ohne Kinder, mit Eltern1/2— (Eltern erhalten 1/2)
    Ohne Kinder, ohne Eltern3/4
    Alleiniger Erbealles

    Wichtig: Türkisches Recht kennt keine Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern — alle erben gleich. Ebenso gibt es keinen Unterschied zwischen Söhnen und Töchtern.

    Pflichtteil (Saklı Pay / Mahfuz Hisse)

    Das türkische Recht schützt bestimmte Erben durch einen unentziehbaren Pflichtteil:

  • Abkömmlinge (Kinder, Enkel): Jeweils die Hälfte des gesetzlichen Erbteils
  • Eltern: Jeweils ein Viertel des gesetzlichen Erbteils
  • Ehegatte: Immer der volle gesetzliche Erbteil (gilt als Pflichtteil)
  • Der Erblasser darf über diesen Pflichtteil hinaus frei verfügen. Verletzt ein Testament oder eine lebzeitige Übertragung den Pflichtteil, entsteht das Recht auf eine Herabsetzungsklage (Tenkis Davası) — das türkische Äquivalent der deutschen Pflichtteilsergänzungsklage.

    Testamentsformen im türkischen Recht

    Öffentliches Testament (Resmî Vasiyetname): Errichtet vor einem Notar in Anwesenheit von zwei Zeugen. Sicherste Form.

    Eigenhändiges Testament (El Yazılı Vasiyetname): Vollständig handgeschrieben, datiert und eigenhändig unterschrieben. Maschinenschrift oder Computer ungültig. Datum muss Tag, Monat und Jahr enthalten.

    Mündliches Testament: Nur in Ausnahmesituationen mit unmittelbarer Todesgefahr gültig; erlischt nach einem Monat, wenn die Notsituation beendet ist.

    Gilt ein deutsches Testament in der Türkei?

    Für bewegliche Nachlassgegenstände kann ein deutsches Testament mit Apostille anerkannt werden. Für Immobilien in der Türkei gilt türkisches Recht — ein deutsches Testament ändert die anwendbaren Erbquoten nicht. Ein in Deutschland errichtetes Testament kann jedoch die Rechtswahl für das auf den beweglichen Nachlass anwendbare Erbrecht enthalten, sofern der Erblasser die Option nach der EU-Erbrechtsverordnung nutzt. Für türkische Immobilien bleibt es beim türkischen Erbrecht.

    Empfehlung: Für Erblasser mit Vermögen in beiden Ländern empfiehlt sich ein sorgfältig abgestimmtes Testament, das die Anforderungen beider Rechtsordnungen berücksichtigt. Dies vermeidet Nachlassspaltungsprobleme und schützt den überlebenden Ehegatten.

    3. Der türkische Erbschein (Veraset İlamı) — Warum der deutsche nicht reicht

    Der türkische Erbschein ist das wichtigste Dokument im türkischen Nachlassverfahren. Ohne ihn ist keine Grundbuchumschreibung, keine Bankfreigabe und keine steuerliche Abwicklung möglich.

    Warum ein deutscher Erbschein nicht ausreicht

    Türkische Grundbuchämter akzeptieren für Immobilien ausnahmslos den türkischen Erbschein. Selbst ein apostillierter und beglaubigt übersetzter deutscher Erbschein wird für Immobilienübertragungen nicht anerkannt. Dies ist durch ständige Praxis der türkischen Behörden und durch Rechtsprechung gefestigt.

    Für bewegliches Vermögen (Bankkonten) kann ein türkischer Erbschein ausreichen, wenn er apostilliert oder durch die türkische Auslandsvertretung beglaubigt ist. In der Praxis verlangen türkische Banken jedoch häufig ebenfalls einen türkischen Erbschein.

    Konsequenz: Wer in der Türkei geerbt hat — Immobilien oder bewegliches Vermögen — kommt am türkischen Erbschein in der Regel nicht vorbei.

    Wie wird der türkische Erbschein beantragt?

    Der Antrag wird beim türkischen Sulh Hukuk Mahkemesi (Friedensgericht) am letzten Wohnsitz des Erblassers in der Türkei oder bei einem türkischen Notar gestellt. In Deutschland lebende Erben können dies über einen bevollmächtigten Anwalt erledigen — eine Reise in die Türkei ist nicht erforderlich.

    Besonderheit für Nicht-Türken: Ausländische Staatsangehörige (z.B. rein deutsche Staatsbürger) können den türkischen Erbschein nicht über einen Notar erhalten, da türkische Notare nur auf die türkische Einwohnerdatei (MERNİS) zugreifen können. Sie müssen den Gerichtsweg nehmen.

    Erforderliche Dokumente

  • Internationale Sterbeurkunde des Erblassers (mit Apostille)
  • Nachweis der Familienverhältnisse (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden — apostilliert und beglaubigt übersetzt)
  • Reisepässe aller Erben
  • Türkische Steuernummer (Vergi Kimlik Numarası) für jeden Erben
  • Vollmacht für den Anwalt (vom türkischen Konsulat in Deutschland ausgestellt)
  • Gut zu wissen: Für türkische Staatsbürger als Erben ist die Steuernummer bereits über die TC-Identifikationsnummer vorhanden. Für Deutsche als Erben muss eine türkische Steuernummer eigens beantragt werden — dies kann der Anwalt erledigen.

    4. Erbschaftsteuer in der Türkei — Was wirklich auf Sie zukommt

    Wer muss in der Türkei Erbschaftsteuer zahlen?

    Die türkische Erbschaftsteuer (Veraset ve İntikal Vergisi) folgt dem Belegenheitsprinzip: Alle Vermögenswerte, die sich in der Türkei befinden, unterliegen der türkischen Erbschaftsteuer — unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erben. Erbt ein Deutscher eine Immobilie in Antalya, fällt türkische Erbschaftsteuer an.

    Zusätzlich unterliegen türkische Staatsangehörige als Erben der türkischen Erbschaftsteuer auch für Auslandsvermögen — es sei denn, der Erblasser ist kein türkischer Staatsbürger und das Vermögen liegt nicht in der Türkei.

    Aktuelle Freibeträge und Steuersätze (2026)

    Ab 1. Januar 2026 gelten folgende Freibeträge (57 Seri No'lu Genel Tebliğ vom 31.12.2025):

    ErbengruppeFreibetrag 2026
    Abkömmlinge (Kinder, Enkel) und Ehegatte — je Person2.907.136 TL
    Nur Ehegatte (keine Abkömmlinge)5.817.845 TL
    Schenkungen und sonstige unentgeltliche Zuwendungen66.935 TL

    Auf den den Freibetrag übersteigenden Betrag werden folgende Steuersätze angewendet:

    Steuerpflichtiger Erwerb (Matrize)Steuersatz
    Erste Stufe1%
    Zweite Stufe3%
    Dritte Stufe5%
    Vierte Stufe7%
    Fünfte Stufe und darüber10%

    Die Türkei ist damit im internationalen Vergleich ein Niedrigsteuerland für Erbschaften. Der Spitzensteuersatz von 10% wird erst bei sehr hohen Beträgen erreicht.

    Fristen für die Steuererklärung

    Die Abgabefrist für die türkische Erbschaftsteuererklärung hängt vom Aufenthaltsort der Beteiligten ab:

  • Erblasser stirbt in der Türkei, Erbe lebt in der Türkei: 4 Monate
  • Erblasser stirbt in der Türkei, Erbe lebt in Deutschland: 6 Monate
  • Erblasser stirbt in Deutschland, Erbe lebt in der Türkei: 6 Monate
  • Erblasser stirbt in Deutschland, Erbe lebt in Deutschland: 8 Monate
  • Kritisch: Erst nach Zahlung der Erbschaftsteuer stellt das türkische Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung (İlişik Yoktur Yazısı) aus. Ohne dieses Dokument kann weder die Grundbuchumschreibung noch die Freigabe von Bankkonten erfolgen.

    Das Doppelbesteuerungsproblem — und der Weg heraus

    Deutschland und die Türkei haben kein spezielles Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftsteuer. Das DBA von 2011 gilt ausschließlich für Einkommen- und Körperschaftsteuer — nicht für Erbschaftsteuer.

    Dies bedeutet: Wer in Deutschland wohnhaft ist und in der Türkei erbt, kann sowohl in der Türkei als auch in Deutschland steuerpflichtig sein. Beide Länder haben unterschiedliche Anknüpfungspunkte:

  • Türkei: Knüpft an die türkische Staatsangehörigkeit des Erben und die Belegenheit des Vermögens an
  • Deutschland: Knüpft an den Wohnsitz des Erblassers oder des Erben an (§ 2 ErbStG)
  • Der gesetzliche Ausweg: § 21 ErbStG

    Wenn keine Doppelbesteuerungsabkommen existieren, ermöglicht § 21 Erbschaftsteuergesetz die Anrechnung der in der Türkei gezahlten Erbschaftsteuer auf die deutsche Steuer. Diese Anrechnung erfolgt jedoch:

  • nur auf ausdrücklichen Antrag — das Finanzamt rechnet nicht automatisch an
  • nur bis zur Höhe der deutschen Steuer auf dasselbe Vermögen
  • nur gegen Nachweis der tatsächlich gezahlten türkischen Steuer
  • Praktische Maßnahmen:

    1.Alle türkischen Steuerbescheide und Zahlungsbelege sorgfältig aufbewahren
    2.Diese Dokumente apostillieren und beglaubigt ins Deutsche übersetzen lassen
    3.Bei der deutschen Erbschaftsteuererklärung ausdrücklich die Anrechnung nach § 21 ErbStG beantragen

    Eine vollständige Doppelbesteuerung lässt sich auf diesem Weg zwar nicht in jedem Fall vermeiden, aber zumindest erheblich reduzieren.

    5. Erbausschlagung — Wenn das Erbe mehr Schulden als Wert hat

    Das türkische Recht kennt einen Grundsatz, den viele Erben nicht kennen: Wer das Erbe nicht fristgerecht ausschlägt, hat es angenommen — einschließlich aller Schulden des Erblassers.

    Die 3-Monats-Frist

    Nach türkischem Recht (TMK Art. 605) beträgt die Frist zur Erbausschlagung 3 Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem der Erbe von der Erbschaft und seiner Erbenstellung Kenntnis erlangt. Diese Frist gilt auch für in Deutschland lebende Erben und wird in der Praxis nicht verlängert.

    Die Ausschlagung muss beim zuständigen Sulh Hukuk Mahkemesi (Friedensgericht) erklärt werden. Ein bevollmächtigter Anwalt kann dies in Ihrem Namen erledigen.

    Warum die Ausschlagung wichtig sein kann

    Falls der Erblasser in der Türkei Schulden hatte — Hypotheken, Steuerschulden, Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern — gehen diese auf die Erben über. Wer das Erbe annimmt, haftet mit seinem persönlichen Vermögen für diese Schulden.

    Vor einer Entscheidung sollten Sie prüfen lassen:

  • Hypotheken und Pfandrechte auf Immobilien (über Tapu-Abfrage)
  • Bankverbindlichkeiten und Kredite
  • Steuerschulden beim türkischen Finanzamt
  • Offene Verbindlichkeiten gegenüber Dritten
  • Ergibt die Überprüfung, dass die Schulden den Nachlass übersteigen, empfiehlt sich die Erbausschlagung. Bei Unsicherheit kann ein Anwalt alternativ zunächst ihtiyaten reddi miras (vorläufige Ausschlagung unter Vorbehalt) beantragen, um Zeit für eine vollständige Prüfung zu gewinnen.

    6. Pflichtteilsklage (Tenkis Davası) — Wenn Ihr Erbteil verletzt wurde

    Eines der häufigsten Probleme bei deutsch-türkischen Erbfällen: Der Erblasser hat in seinen letzten Lebensjahren Immobilien in der Türkei an einzelne Erben oder Dritte übertragen — und die in Deutschland lebenden anderen Erben werden um ihren gesetzlichen Anteil gebracht.

    Das türkische Erbrecht schützt dagegen durch die Tenkis Davası (Herabsetzungsklage / Pflichtteilsergänzungsklage).

    Was kann angefochten werden?

  • Lebzeitige Übertragungen, die den Pflichtteil der anderen Erben verletzen
  • Testamentarische Verfügungen, die pflichtteils-berechtigte Erben benachteiligen
  • Schenkungen, die in den letzten Jahren vor dem Tod vorgenommen wurden
  • Fristen — Achtung

    Die Tenkis Davası muss erhoben werden:

  • Innerhalb von 1 Jahr ab Kenntnis von der Pflichtteilsverletzung
  • In jedem Fall innerhalb von 10 Jahren ab Eröffnung des Testaments oder Öffnung des Erbfalls
  • Diese Fristen sind Ausschlussfristen — nach Ablauf ist das Klagerecht unwiederbringlich verloren. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Pflichtteil verletzt wurde, sollten Sie sofort handeln.

    Kann ich als Erbe in Deutschland klagen?

    Ja. Durch eine beim türkischen Konsulat ausgestellte Sondervollmacht kann Ihr Anwalt die Klage in der Türkei für Sie einreichen und führen — ohne dass Sie in die Türkei reisen müssen. Die Klage wird beim Asliye Hukuk Mahkemesi (Zivilgericht) am letzten Wohnsitz des Erblassers in der Türkei eingereicht.

    7. Muris Muvazaası — Wenn Vermögen vor dem Tod verschoben wurde

    Dies ist das Thema, über das kaum jemand spricht — und das in der Praxis bei deutsch-türkischen Erbfällen sehr häufig vorkommt.

    Was bedeutet Muris Muvazaası?

    Muris Muvazaası bezeichnet eine Sonderkonstellation des türkischen Erbrechts: Der Erblasser hat eine Immobilie oder andere Vermögenswerte zu Lebzeiten auf eine Person — häufig einen bestimmten Erben oder einen Dritten — übertragen, dabei jedoch eine tatsächlich gewollte Schenkung im Grundbuch als Kauf ausgewiesen. Ziel ist es, den übrigen Erben ihre Rechte zu entziehen und gleichzeitig die Pflichtteilsklage zu umgehen (die bei einer offen deklarierten Schenkung möglich wäre).

    Typische Fallkonstellationen:

  • Der Vater überträgt vor dem Tod alle Immobilien auf den Sohn — als „Kauf" eingetragen, tatsächlich ohne Gegenleistung
  • Ein Elternteil überträgt Vermögen zugunsten der Kinder aus einer zweiten Ehe, zum Nachteil der Kinder aus erster Ehe
  • Töchter werden durch Übertragungen auf Söhne benachteiligt
  • Das entscheidende Merkmal: Keine Verjährung

    Die Klage wegen Muris Muvazaası unterliegt keiner Verjährungsfrist. Sie kann nach dem Tod des Erblassers jederzeit erhoben werden — auch wenn die Übertragung 20 oder 30 Jahre zurückliegt. Dies unterscheidet sie von der Tenkis Davası, die an strenge Fristen gebunden ist.

    Einzige Bedingung: Die Klage kann nur nach dem Tod des Erblassers erhoben werden.

    Wie wird die Klage geführt?

    Die Klage auf Grundbuchberichtigung (Tapu İptali ve Tescil Davası) wird beim Asliye Hukuk Mahkemesi am Belegenheitsort der Immobilie eingereicht. Jeder betroffene Erbe kann die Klage einzeln und unabhängig von anderen Miterben führen.

    Beweisführung: Die Beweislast liegt beim klagenden Erben. Typische Beweismittel:

  • Der offensichtliche Missverhältnis zwischen dem im Grundbuch eingetragenen Kaufpreis und dem tatsächlichen Marktwert
  • Fehlende Zahlungsfähigkeit des angeblichen Käufers
  • Familieninterne Konstellationen (z.B. der Vater hatte keinen wirtschaftlichen Grund, sein Haus zu verkaufen)
  • Zeugenaussagen
  • Kontoauszüge und Bankunterlagen
  • Einstweilige Verfügung (İhtiyati Tedbir): Unbedingt gleichzeitig mit der Klage zu beantragen, um eine Weiterveräußerung der Immobilie an Dritte während des laufenden Verfahrens zu verhindern. Ohne diese Sicherungsmaßnahme kann ein bösgläubiger Dritter die Immobilie erwerben, was die Durchsetzung des Anspruchs erheblich erschwert.

    Aus Deutschland heraus klagen: Mit einer speziellen Vollmacht — die ausdrücklich die Befugnis zur Klageerhebung, Prozessführung und Beantragung einstweiliger Verfügungen enthält — kann der Anwalt diese Klage vollständig in Ihrem Namen führen.

    8. Erbengemeinschaft und Teilungsklage — Wenn Miterben nicht kooperieren

    Wenn mehrere Erben vorhanden sind, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft (Miras Ortaklığı). Das bedeutet: Alle Erben sind gemeinsam Eigentümer der Immobilie, können sie aber nur gemeinsam verwalten und verkaufen.

    Das Problem: Blockade durch einen Miterben

    Für den Verkauf einer geerbten Immobilie in der Türkei ist die Zustimmung aller Miterben erforderlich. Verweigert nur einer seine Unterschrift, ist der Verkauf blockiert. In der Praxis betrifft dies häufig Konstellationen, bei denen ein Teil der Erben in der Türkei lebt und andere in Deutschland — mit unterschiedlichen Vorstellungen über Nutzung, Verkauf oder Aufteilung.

    Die Lösung: İzale-i Şuyu (Teilungsklage)

    Jeder einzelne Miterbe kann eine İzale-i Şuyu-Klage (Aufhebung der Gemeinschaft) beim türkischen Gericht einreichen — ohne Zustimmung der anderen. Das Gericht entscheidet dann:

  • Ist eine physische Aufteilung der Immobilie möglich? (Selten bei bebauten Grundstücken)
  • Wenn nicht: Zwangsverkauf der Immobilie im Wege einer öffentlichen Versteigerung und anteilige Auszahlung des Erlöses
  • Wichtig: Auch diese Klage kann durch einen bevollmächtigten Anwalt aus Deutschland heraus geführt werden.

    Vor der Klage: Es empfiehlt sich, die steuerliche Situation (Erbschaftsteuer bezahlt? Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt?) und die korrekte Grundbuchlage (alle Erben eingetragen?) zu prüfen, um Verzögerungen im Klageverfahren zu vermeiden.

    9. Immobilie in der Türkei aus Deutschland verkaufen

    Nach der Grundbuchumschreibung auf die Erben stellt sich häufig die Frage: Wie verkauft man eine Immobilie in der Türkei, ohne dorthin zu reisen?

    Vollmacht — Der Schlüssel

    Der Verkauf ist über eine türkische Kaufvollmacht (Vekaletname) möglich, die beim türkischen Konsulat in Deutschland auf Türkisch erstellt wird. Diese Vollmacht ist sofort in der Türkei gültig — keine Apostille erforderlich. Mehr zu Form und Inhalt türkischer Vollmachten finden Sie im Beitrag Vollmacht auf Türkisch.

    Achtung: Eine beim deutschen Notar ausgestellte Vollmacht wird vom türkischen Grundbuchamt für Immobilientransaktionen in der Regel nicht akzeptiert. Die Vollmacht muss zwingend beim türkischen Konsulat erstellt werden.

    Die Vollmacht muss ausdrücklich enthalten:

  • Adresse und Tapu-Daten der Immobilie
  • Vollmacht zum Verkauf und zur Eigentumsübertragung
  • Vollmacht zum Empfang des Kaufpreises
  • Vollmacht zur Vertretung gegenüber Finanzamt und Grundbuchamt
  • Steuerliche Konsequenzen beim Verkauf

    In der Türkei fällt Wertzuwachssteuer (Değer Artış Kazancı) an, wenn die Immobilie weniger als 5 Jahre nach dem Erbgang verkauft wird. Die Fünf-Jahres-Frist beginnt mit dem Datum der Erbschaft, nicht mit dem Kaufdatum des Erblassers.

    Auf den Verkaufserlös in Deutschland kann zusätzlich Einkommensteuer anfallen, wenn die Spekulationsfrist (10 Jahre ab Anschaffung) noch nicht abgelaufen ist. Da der Erbgang als Anschaffung gilt, ist dies bei kurzfristigen Verkäufen zu prüfen.

    10. Schritt für Schritt: So gehen Sie bei einer türkischen Erbschaft vor

    Schritt 1 — Sofort nach dem Todesfall (innerhalb der ersten Wochen):

  • Bewerten Sie grob, ob Schulden den Nachlass übersteigen könnten
  • Stellen Sie eine Fristüberwachung für die 3-Monats-Erbausschlagungsfrist sicher
  • Erteilen Sie einem Anwalt eine Sondervollmacht beim türkischen Konsulat
  • Schritt 2 — Erbschein beantragen:

  • Ihr Anwalt beantragt den türkischen Erbschein beim Sulh Hukuk Mahkemesi
  • Alle ausländischen Dokumente (Sterbeurkunde, Familiendokumente) werden apostilliert und übersetzt
  • Schritt 3 — Erbschaftsteuererklärung:

  • Fristgerechte Einreichung beim türkischen Finanzamt (4–8 Monate je nach Konstellation)
  • Zahlung der Erbschaftsteuer
  • Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Schritt 4 — Grundbuchumschreibung:

  • Antrag über WEBTAPU (Online-System des türkischen Katasteramts)
  • Alle Erben oder ihr bevollmächtigter Vertreter müssen handeln
  • Schritt 5 — Prüfung auf Ansprüche:

  • Wurde Ihr Pflichtteil durch Vermögensübertragungen verletzt? → Tenkis Davası prüfen
  • Verdacht auf verdeckte Schenkungen als Kauf getarnt? → Muris Muvazaası prüfen
  • Miterben kooperieren nicht? → İzale-i Şuyu prüfen
  • Schritt 6 — Deutsche Erbschaftsteuererklärung:

  • In Deutschland Erbschaftsteuer erklären (wenn in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig)
  • Antrag auf Anrechnung der türkischen Steuer nach § 21 ErbStG stellen
  • Türkische Steuerbescheide und Zahlungsbelege beifügen (apostilliert und übersetzt)
  • Türkische Erbschaft aus Deutschland abwickeln — mit der Doğru Kanzlei

    Die Doğru Kanzlei ist bei der Anwaltskammer Ankara und der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (§ 207 BRAO) zugelassen. Wir führen türkische Erbsachen direkt — kein Umweg über einen weiteren türkischen Anwalt, dem Sie blind vertrauen müssen.

    Wir verwalten den Zugriff auf UYAP (türkisches Justizportal) über das Anwaltsportal, überwachen Fristen in Echtzeit und koordinieren alle Behördengänge in der Türkei von unserem Büro in Mannheim aus.

    Was wir für Sie übernehmen:

  • Beschaffung des türkischen Erbscheins (Sulh Hukuk Mahkemesi oder Notar)
  • Erbschaftsteuererklärung und Kommunikation mit dem türkischen Finanzamt
  • Grundbuchumschreibung (WEBTAPU-Verfahren)
  • Tenkis Davası (Pflichtteilsklage) bei Pflichtteilsverletzung
  • Muris Muvazaası-Klage bei verdeckten Schenkungen
  • İzale-i Şuyu-Klage bei blockierten Erbengemeinschaften
  • Immobilienverkauf durch Sondervollmacht
  • Beratung zur Anrechnung türkischer Erbschaftsteuer nach § 21 ErbStG
  • RECHTLICHER HINWEIS: Dieser Artikel dient allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine rechtliche Beratung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich an Av. Hasan Doğru bei der Doğru Kanzlei.

    Häufige Fragen

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