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Erbschaftsteuer Türkei-Deutschland: Doppelbesteuerung vermeiden
Erbrecht / Steuerrecht Türkei

Erbschaftsteuer Türkei-Deutschland: Doppelbesteuerung vermeiden

Av. Hasan Doğru
18. Juli 2026
9 Min. Lesezeit

Bei Erbschaften mit Türkei-Bezug laufen türkische Abwicklung und deutsche Steuerfolgen parallel. Dieser Ratgeber zeigt, wo Doppelbesteuerung entsteht und welche Nachweise von Anfang an gesichert werden sollten.

  • Türkische Immobilie, deutsches Konto oder gemischter Nachlass: Wo entsteht Steuer?
  • § 21 ErbStG: Wann deutsche Steuer durch türkische Zahlung angerechnet werden kann
  • Fristen und Belege: Welche Dokumente Sie nicht erst später suchen sollten

Av. Hasan Doğru · Türkisches Recht · Mannheim & Ankara

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel befasst sich ausschließlich mit dem türkischen Recht. Für die deutsche Steuerseite arbeiten wir mit unabhängigen Steuerberatern zusammen; die Doğru Kanzlei berät gemäß § 207 BRAO ausschließlich im türkischen Recht.
In unserem Leitfaden zur Erbschaft in der Türkei haben wir gezeigt: Zwischen Deutschland und der Türkei gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftsteuer. Was das für Sie konkret bedeutet, wenn ein Erbfall bereits eingetreten ist, klären wir hier.

Die häufigste Frage, die uns nach dem Tod eines Angehörigen mit Vermögen in beiden Ländern erreicht, lautet nicht "Muss ich Steuern zahlen?" - sondern: "Zahle ich das jetzt zweimal?" Die ehrliche Antwort: teilweise ja, wenn Sie nichts unternehmen. § 21 ErbStG mildert die Doppelbelastung, beseitigt sie aber nicht automatisch - und die Anrechnung muss aktiv beantragt und belegt werden.

Wichtig: Das Finanzamt rechnet die türkische Steuer nicht von sich aus an. Ohne fristgerechten Antrag und lückenlose Nachweise bleibt es bei der vollen deutschen Steuer zusätzlich zur bereits gezahlten türkischen Steuer.

Rechenbeispiel 1: Gemischter Nachlass mit Immobilie und Bankvermögen

Herr K., türkischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Mannheim, verstirbt. Er hinterlässt eine Eigentumswohnung in Ankara (Verkehrswert 200.000 EUR) und ein Bankkonto in Deutschland (100.000 EUR). Erbin ist seine in Deutschland lebende Tochter.

Türkische Seite: Die Ankara-Wohnung unterliegt der türkischen Erbschaftsteuer (Belegenheitsprinzip). Da die Tochter türkische Staatsangehörige ist, greift zusätzlich das Staatsangehörigkeitsprinzip - auch das deutsche Bankkonto wird in der Türkei mitveranlagt. Nach Abzug des Freibetrags für Abkömmlinge (2.907.136 TL) wird der Rest nach den fünf Steuerstufen (1-10 %) versteuert.

Deutsche Seite: Da sowohl Herr K. als auch seine Tochter in Deutschland "Inländer" im Sinne des § 2 ErbStG waren, unterliegt das gesamte Erbe - Wohnung plus Konto - der deutschen Erbschaftsteuer. Der persönliche Freibetrag für Kinder (400.000 EUR) wird zuerst abgezogen; auf den Rest greift der Steuersatz nach Steuerklasse I.

Ergebnis ohne Planung: Die Ankara-Wohnung wird real in beiden Ländern besteuert. Die auf die Wohnung entfallende deutsche Steuer kann jedoch nach § 21 ErbStG um die in der Türkei tatsächlich gezahlte und nachgewiesene Steuer gekürzt werden - begrenzt auf den Anteil der deutschen Steuer, der proportional auf die Wohnung entfällt. Das Bankkonto in Deutschland wird dagegen faktisch nicht doppelt in nennenswertem Umfang belastet, da hierfür in der Türkei regelmäßig kein zusätzlicher praktischer Vollzug erfolgt, solange es bereits in Deutschland korrekt erklärt wird.

Rechenbeispiel 2: Deutscher Staatsbürger erbt ausschließlich türkische Immobilie

Ein zweiter, oft übersehener Fall: Frau S., deutsche Staatsangehörige ohne türkische Wurzeln, wird testamentarisch als Alleinerbin eines Ferienhauses in Bodrum (Verkehrswert 150.000 EUR) eingesetzt. Der Erblasser war ein türkischer Bekannter ohne Vermögen in Deutschland.

Türkische Seite: Das Belegenheitsprinzip greift unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Erbin - türkische Erbschaftsteuer fällt an, auch wenn Frau S. keinerlei sonstigen Bezug zur Türkei hat. Da sie keine Abkömmlingin oder Ehegattin ist, greift regelmäßig ein niedrigerer Freibetrag bzw. eine andere Steuerklasse als bei nahen Angehörigen - dies sollte im Einzelfall geprüft werden.

Deutsche Seite: Da Frau S. in Deutschland wohnt, ist sie unbeschränkt steuerpflichtig - auch für dieses ausländische Vermögen. Ihr persönlicher Freibetrag ist hier deutlich niedriger als bei Kindern oder Ehegatten, da sie mit dem Erblasser nicht verwandt ist (Steuerklasse III).

Die Konsequenz: Gerade bei entfernten oder familienfremden Erben mit Türkei-Vermögen ist die effektive Steuerlast auf beiden Seiten spürbar höher als bei nahen Angehörigen - genau hier lohnt sich frühzeitige Planung am meisten.

Wie weit reicht die Anrechnung nach § 21 ErbStG wirklich?

Die Anrechnung ist kein Freifahrtschein. In der Praxis sind drei Einschränkungen entscheidend:

1. Nur "Auslandsvermögen" ist anrechnungsfähig. Angerechnet wird nur die türkische Steuer, die auf Vermögen entfällt, das im Sinne des § 21 ErbStG als im Ausland belegen gilt - bei einer türkischen Immobilie in der Regel unproblematisch, bei anderen Vermögensarten sollte dies im Einzelfall mit dem Steuerberater geprüft werden.

2. Die Anrechnung ist der Höhe nach gedeckelt. Sie erfolgt nur bis zur Höhe der deutschen Steuer, die anteilig auf genau dieses Auslandsvermögen entfällt - nicht auf die gesamte deutsche Steuerschuld. Ist die türkische Steuer höher als der deutsche Anteil, wird der übersteigende Betrag üblicherweise nicht erstattet.

3. Die Anrechnung muss beantragt und belegt werden. Erforderlich sind in der Regel: der türkische Steuerbescheid, der Zahlungsnachweis und eine beglaubigte deutsche Übersetzung - apostilliert. Ohne diese Unterlagen lehnt das Finanzamt den Antrag typischerweise ab oder verzögert die Bearbeitung erheblich.

5 Strategien zur Minimierung der Doppelbesteuerung

1. Frühzeitige Nachlassplanung. Wer zu Lebzeiten Vermögen in beiden Ländern hat, sollte gezielt planen - etwa durch Schenkungen unter Ausnutzung der jeweiligen Freibeträge, statt alles im Erbfall zusammenlaufen zu lassen.

2. Bewertung optimieren, nicht manipulieren. Der türkische Beyan Değeri (Steuerwert) liegt oft unter dem tatsächlichen Marktwert. Eine korrekte, aber sorgfältig dokumentierte Bewertung kann die türkische Steuerlast senken, ohne rechtliche Risiken einzugehen.

3. Anrechnung von Anfang an vorbereiten. Bewahren Sie jeden türkischen Steuerbescheid und jeden Zahlungsbeleg im Original auf. Lassen Sie diese zeitnah apostillieren und übersetzen - nicht erst, wenn das deutsche Finanzamt danach fragt.

4. Fristen beider Länder parallel im Blick behalten. Die türkische Erklärungsfrist (4-8 Monate, siehe unser Erbschafts-Leitfaden) läuft unabhängig von der deutschen Frist. Wer eine Frist verpasst, riskiert Verspätungszuschläge in beiden Systemen gleichzeitig.

5. Anwalt und Steuerberater von Anfang an koordinieren. Die erbrechtliche Seite (türkischer Erbschein, Grundbuchumschreibung) und die steuerliche Seite (deutsche ErbSt-Erklärung, § 21-Antrag) müssen ineinandergreifen - getrennt behandelt entstehen regelmäßig Lücken und Fristversäumnisse.

Erbschaftsteuer-Koordination - mit der Doğru Kanzlei

Die Doğru Kanzlei ist bei der Anwaltskammer Ankara (Sicil-Nr. 47068) und der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (§ 207 BRAO) zugelassen. Wir koordinieren die türkische Seite Ihres Erbfalls direkt über UYAP - Erbschein, türkische Steuererklärung, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Grundbuchumschreibung - und arbeiten für die deutsche Steuerseite eng mit unabhängigen, spezialisierten Steuerberatern zusammen, damit der § 21-Antrag korrekt und fristgerecht gestellt wird.

Möchten Sie eine auf Ihren Fall bezogene Einschätzung? Schildern Sie uns kurz, welches Vermögen in welchem Land liegt - wir sagen Ihnen, wo die Doppelbesteuerung tatsächlich zuschlägt und was sich noch reduzieren lässt.

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Auch in anderen Sprachen verfügbar

Diesen Artikel haben wir auch auf Türkisch veröffentlicht:

Türkiye-Almanya Miras Vergisinde Çifte Vergilendirme

Und auf Englisch für englischsprachige Familienmitglieder oder Berater:

Turkish Inheritance Tax: The Double Taxation Trap

Der vollständige Ablauf einer türkischen Erbschaft - Erbschein, Fristen, Tenkis Davası, Muris Muvazaası - steht in unserem Erbschafts-Leitfaden.

Av. Hasan Doğru

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Wir koordinieren die türkische Erbseite mit Blick auf Doppelbesteuerung

Über das kurze WhatsApp Formular schildern Sie Erblasser, Erben und Vermögen. Hasan Doğru prüft die türkische Abwicklung und koordiniert mit spezialisierten Steuerberatern, damit Anrechnung, Fristen und Nachweise sauber vorbereitet werden.

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Was übernommen wird

  • Einordnung türkischer Vermögenswerte, Fristen und Steuerpflichten
  • Koordination von Veraset İlamı, Steuererklärung, Zahlung, Apostille und Übersetzung
  • Vorbereitung der Nachweise für die deutsche § 21-ErbStG-Anrechnung

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Häufige Fragen

Erbschaftsteuer Türkei
Erbschaftsteuer Türkei prüfen: Fristen, Nachweise und Doppelbesteuerung klären.
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