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Pflichtteil im türkischen Erbrecht: Saklı Pay & Tenkis Davası erklärt | Doğru Kanzlei
Erbrecht

Pflichtteil im türkischen Erbrecht: Saklı Pay & Tenkis Davası erklärt | Doğru Kanzlei

Av. Hasan Doğru
1. Februar 2025
10 Min. Lesezeit

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Ein Elternteil stirbt. Das Haus, das jahrzehntelang der Familie gehörte, ist vor dem Tod auf einen der Geschwister übertragen worden – als angeblicher Verkauf, zum Bruchteil des Marktwerts. Oder ein Testament taucht auf, das nahezu alles einem Kind zuwendet und die anderen leer ausgehen lässt. Die übrigen Erben stehen vor einer einfachen Frage: Können sie das akzeptieren müssen? Oder haben sie rechtliche Mittel?

Im türkischen Recht lautet die Antwort: Sie haben Rechte – und die heißen Saklı Pay und Tenkis Davası. Das türkische Zivilgesetzbuch schützt bestimmte Erben vor vollständiger Enterbung, und wenn dieser Schutz verletzt wurde, gibt es eine spezifische Klage. Dieser Leitfaden erklärt das System – und warum gerade für Diaspora-Angehörige in Deutschland die Zeit ein kritischer Faktor ist.

Was ist der Saklı Pay? (Türkischer Pflichtteil)

Saklı Pay ist das türkische Äquivalent des deutschen Pflichtteils. Der Begriff bedeutet wörtlich „geschützter Anteil" – jener Teil des Nachlasses, über den der Erblasser nicht frei verfügen kann, weil er bestimmten nahen Angehörigen gesetzlich garantiert ist.

Die gesetzliche Grundlage findet sich in den Artikeln 505–506 des türkischen Zivilgesetzbuchs (TMK):

TMK Art. 505 nennt die Pflichtteilsberechtigten (Saklı Pay Sahibi):

  • Altsoy (Abkömmlinge: Kinder, Enkel, Urenkel)
  • Ana ve Baba (Eltern)
  • Sağ Kalan Eş (überlebender Ehegatte)
  • Wichtig: Geschwister (Kardeşler) sind nach dem türkischen Zivilgesetzbuch von 2002 nicht mehr pflichtteilsberechtigt. Das alte Medeni Kanun (1926–2001) hatte noch einen Geschwister-Pflichtteil; dieser wurde mit der TMK-Reform abgeschafft.

    TMK Art. 506 legt die Saklı-Pay-Quoten fest:

    ErbeGesetzlicher ErbteilSaklı Pay
    Kinder (und deren Abkömmlinge)Gesetzlicher Erbteil½ des gesetzlichen Erbteils
    Elternteil (Mutter oder Vater)Gesetzlicher Erbteil¼ des gesetzlichen Erbteils
    Überlebender Ehegatte (mit Abkömmlingen)Gesetzlicher ErbteilGesamter gesetzlicher Erbteil
    Überlebender Ehegatte (mit Eltern/Geschwistern)Gesetzlicher Erbteil¾ des gesetzlichen Erbteils
    ⚠️ Wichtig: Der Saklı Pay ist ein Bruchteil des gesetzlichen Erbteils, nicht des Gesamtnachlasses. Wenn beispielsweise drei Kinder zu gleichen Teilen gesetzlich erbberechtigt sind, hat jedes Kind einen gesetzlichen Erbteil von 1/3 – und einen Saklı Pay von 1/6 (= ½ × 1/3) des Nachlasses.

    Was ist der Tasarruf Nisabı? (Verfügbarer Teil)

    Der Tasarruf Nisabı (verfügbarer Teil / freie Quote) ist das Gegenstück zum Saklı Pay: Es ist derjenige Teil des Nachlasses, über den der Erblasser durch Testament oder Schenkung frei verfügen darf.

    Tasarruf Nisabı = Gesamtnachlass – Summe aller Saklı Paylar

    Wenn der Erblasser durch Testament oder Schenkungen über den Tasarruf Nisabı hinausgeht und damit Saklı Paylar verletzt, können die Berechtigten die Herabsetzung verlangen – durch die Tenkis Davası.

    Was ist die Tenkis Davası? (Herabsetzungsklage)

    Die Tenkis Davası (Herabsetzungsklage) ist die Klage, mit der ein Pflichtteilsberechtigter die Herabsetzung von Verfügungen des Erblassers verlangt, die seinen Saklı Pay verletzen. Sie ist in den TMK-Artikeln 507–571 geregelt.

    Welche Verfügungen können herabgesetzt werden?

    TMK Art. 507–508 nennt zwei Kategorien:

    1. Ölüme bağlı tasarruflar (Verfügungen von Todes wegen): Testament, Erbvertrag, Vermächtnisse. Diese werden zuerst und proportional herabgesetzt.

    2. Sağlararası kazandırmalar (Lebzeitige Zuwendungen): Schenkungen zu Lebzeiten, die als unentgeltliche oder gemischte Zuwendungen zu qualifizieren sind. Hierzu zählen insbesondere:

  • Schenkungen, die erkennbar zum Zweck der Umgehung des Saklı Pay gemacht wurden
  • Schenkungen innerhalb der letzten Zeit vor dem Tod
  • Versicherungsleistungen zugunsten eines Dritten, soweit sie den Tasarruf Nisabı übersteigen
  • ⚠️ Wichtig: Die Reihenfolge der Herabsetzung ist festgelegt (TMK Art. 514): Zuerst werden testamentarische Zuwendungen (Ölüme bağlı) proportional herabgesetzt. Wenn das nicht ausreicht, werden lebzeitige Schenkungen herabgesetzt – die jüngste zuerst.

    Wer kann klagen?

    Nur die Pflichtteilsberechtigten selbst (oder ihre Erben) können Tenkis Davası erheben. Es handelt sich um ein höchstpersönliches Recht, das nicht auf beliebige Dritte übertragbar ist.

    Gegen wen richtet sich die Klage?

    Die Klage richtet sich gegen die Begünstigten der angreifbaren Verfügung – also gegen den Beschenkten, den Testamentserben oder den Vermächtnisnehmer.

    Die kritischen Fristen – TMK Art. 571

    ⚠️ Fristversäumnis ist das häufigste Problem für Diaspora-Erben. Wer die Fristen versäumt, verliert seinen Tenkis-Anspruch unwiderruflich.
    FristBeginn
    1 JahrAb dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall und von der Saklı-Pay-Verletzung erfährt
    10 JahreAb Eröffnung des Erbfalls (Tod des Erblassers) – absolute Ausschlussfrist

    Die 1-Jahres-Frist ist die gefährlichste: Sie beginnt nicht mit dem Tod des Erblassers, sondern mit dem Moment, in dem Sie von der Verletzung Ihres Saklı Pay erfahren. Ein Erbe, der erst Jahre nach dem Tod von einer Schenkung erfährt, hat ab diesem Moment ein Jahr Zeit.

    Gleichzeitig gilt die 10-Jahres-Frist absolut – unabhängig davon, ob und wann Sie von der Verletzung erfahren haben. Wer mehr als 10 Jahre nach dem Tod des Erblassers eine Tenkis Davası einreicht, scheitert an dieser Frist.

    Für Diaspora in Deutschland bedeutet das: Wenn Familienangehörige in der Türkei den Tod des Erblassers verzögert melden oder Verfügungen verheimlichen, läuft die 10-Jahres-Frist dennoch. Schnelles Handeln nach dem Erbfall – und sofortige Klärung aller Verfügungen – ist entscheidend.

    Muris Muvazaası – Das Scheingeschäft als Pflichtteilsumgehung

    Neben der Tenkis Davası gibt es im türkischen Erbrecht ein weiteres, oft wirkungsvolleres Instrument: die Muris Muvazaası-Klage (Klage wegen Erblasserkollusion).

    Was ist Muris Muvazaası?

    Der Begriff bezeichnet ein simuliertes Rechtsgeschäft: Der Erblasser „verkauft" zu Lebzeiten eine Immobilie oder anderes Vermögen an einen bevorzugten Erben – tatsächlich handelt es sich aber um eine Schenkung, die als Kaufvertrag verschleiert wird, um die Pflichtteilsrechte der anderen Erben zu umgehen.

    Typisches Szenario: Das Elternhaus wird für 50.000 TL „verkauft", obwohl der Marktwert 2 Millionen TL beträgt. Oder der Kaufpreis wird formal gezahlt, fließt aber sofort als Schenkung zurück.

    Die Grundlage: Yargıtay İBK 1/1974

    Die Rechtsgrundlage für die Muvazaası-Klage ist das Yargıtay İçtihadı Birleştirme Kararı vom 1. April 1974 (1/2) – eine Leitentscheidung des türkischen Kassationsgerichts, die bis heute bindend ist. Danach können Erben Scheingeschäfte des Erblassers anfechten, wenn diese dazu dienten, ihren gesetzlichen Erbanspruch zu umgehen.

    Unterschied zur Tenkis Davası

    AspektTenkis DavasıMuris Muvazaası
    ZielHerabsetzung der Verfügung auf den zulässigen AnteilVollständige Nichtigkeit des Scheingeschäfts
    VoraussetzungÜberschreitung des Tasarruf NisabıSimuliertes Rechtsgeschäft zum Schaden der Erben
    WirkungReduktion (teilweise Rückgabe)Totale Unwirksamkeit des Vertrags
    Frist1 Jahr / 10 Jahre (TMK 571)10 Jahre (allgemeine Verjährung)
    KlageberechtigtNur Saklı Pay SahipleriAlle gesetzlichen Erben
    ⚠️ Wichtig: Wenn ein Immobilienkauf vor dem Tod zum Schein geschlossen wurde, ist oft die Muvazaası-Klage die stärkere Waffe – denn sie macht das gesamte Geschäft nichtig, nicht nur den überschießenden Teil. Ein erfahrener Anwalt prüft, welche Klage im Einzelfall geeigneter ist.

    Türkisches vs. Deutsches Pflichtteilsrecht – Der Vergleich

    Viele Mandanten aus der türkischen Diaspora fragen, wie das türkische Pflichtteilsrecht mit dem deutschen verglichen werden kann. Hier die wichtigsten Unterschiede:

    MerkmalTürkei (Saklı Pay / TMK)Deutschland (Pflichtteil / BGB)
    Art des AnspruchsHerabsetzungsklage – greift konkrete Verfügungen anReiner Geldanspruch gegen Erben (§ 2303 BGB)
    BerechtigteAbkömmlinge, Eltern, EhegatteAbkömmlinge, Eltern (wenn keine Abkömmlinge), Ehegatte
    Quote½ des gesetzlichen Erbteils (Abkömmlinge)½ des gesetzlichen Erbteils
    SchenkungsrückforderungSağlararası kazandırmalar (ermessensabhängig)10-Jahres-Rückforderung (§ 2325 BGB)
    Frist1 Jahr (Kenntnis) / 10 Jahre absolut3 Jahre (Kenntnis) / 30 Jahre absolut
    ScheingeschäfteMuris Muvazaası-Klage (eigene Anfechtungsklage)Anfechtung nach §§ 117, 123 BGB
    Welches Recht gilt für türkische ImmobilienTürkisches Recht (lex situs)Türkisches Recht

    Welches Recht gilt für Diaspora-Erbfälle?

    Für die türkische Diaspora in Deutschland ist diese Frage zentral:

    Türkische Immobilien: Gilt ausnahmslos türkisches Recht – unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers oder der Erben. Die EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012, Art. 35 Renvoi) und das deutsche IPRG bestätigen dies. Das türkische Tapu-Register, türkische Gerichte und türkisches Zivilrecht (TMK) sind für türkische Grundstücke allein maßgebend.

    Bewegliches Vermögen: Hier kann nach EU-ErbVO das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers (häufig deutsches Recht) gelten – es sei denn, der Erblasser hat eine Rechtswahl zugunsten seines türkischen Heimatrechts getroffen. Türkische Staatsangehörige, die in Deutschland lebten, können durch Rechtswahl türkisches Recht für ihren gesamten Nachlass wählen.

    Praktische Konsequenz: In vielen Erbfällen der Diaspora ist ein dualer Ansatz nötig: deutsches Erbrecht für in Deutschland belegenes Vermögen und für den deutschen Erbschein; türkisches Erbrecht für die türkischen Immobilien, den türkischen Erbschein (Veraset İlamı) und die Tenkis Davası.

    Von Deutschland aus Tenkis Davası einleiten – Schritt für Schritt

    1.Erbfall dokumentieren. Sobald Sie vom Tod eines Angehörigen in der Türkei erfahren, beginnt die Uhr. Fordern Sie sofort die Sterbeurkunde (Ölüm Belgesi) und – wenn möglich – einen aktuellen Tapu-Auszug der bekannten Immobilien an.
    2.Alle Verfügungen des Erblassers ermitteln. Prüfen Sie, ob ein Testament (Vasiyetname) vorliegt, ob Immobilien innerhalb der letzten Jahre auf Dritte übertragen wurden und ob Schenkungen bekannt sind. Für die Tapu-Abfrage kann ein beauftragter Anwalt auf das UYAP-System zugreifen.
    3.Veraset İlamı (Erbschein) beantragen. Dieser türkische Erbschein ist Voraussetzung für jede weitere Handlung. Er kann beim türkischen Konsulat in Deutschland oder beim Sulh Hukuk Mahkemesi in der Türkei beantragt werden.
    4.Vekâletname ausstellen lassen. Beim türkischen Konsulat oder bei einem deutschen Notar mit Apostille. Die Vollmacht muss die Befugnis zur Tenkis Davası und zur Muvazaası-Klage ausdrücklich umfassen.
    5.Anwalt mit Prüfung und Klageeinreichung beauftragen. Der Anwalt bewertet, ob eine Tenkis Davası oder eine Muvazaası-Klage geeigneter ist, berechnet die Saklı Pay-Verletzung und reicht beim zuständigen Sulh Hukuk Mahkemesi Klage ein.
    6.Fristen im Auge behalten. Denken Sie daran: Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Verfügung erfahren, haben Sie 1 Jahr. Warten Sie nicht.

    Wie die Doğru Kanzlei bei Saklı-Pay-Verletzungen vorgeht

    Die Doğru Kanzlei ist sowohl bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (§ 207 BRAO) als auch beim Ankara Barosu (Sicil No: 47068) zugelassen. Das bedeutet: Wir beherrschen sowohl das deutsche Pflichtteilsrecht (§§ 2303 ff. BGB) als auch das türkische Saklı-Pay-Recht (TMK 505 ff.) aus erster Hand – ohne Übersetzungsverluste durch Kooperationsanwälte.

    Gerade in Erbfällen, in denen türkische Immobilien und deutsches Vermögen zusammentreffen, ist diese Doppelqualifikation entscheidend. Wir analysieren die gesamte Erbsituation, prüfen ob Scheingeschäfte vorliegen und wählen die rechtlich stärkste Strategie – Tenkis Davası oder Muvazaası-Klage oder beides.

    Keiner unserer Mandanten musste für die Klageeinreichung in die Türkei reisen. Die Vekâletname wird in Deutschland beglaubigt, alle weiteren Schritte führen wir direkt durch.

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    Diesen Artikel haben wir auch auf Türkisch veröffentlicht:

    Saklı Pay ve Tenkis Davası: Haklarınızı Almanya'dan Nasıl Korursunuz? →

    Und auf Englisch für englischsprachige Familienmitglieder oder Berater:

    Turkish Forced Heirship & Tenkis Lawsuit: Complete Guide →

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