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Scheidung · Familienrecht · Türkisches Recht

Scheidung in der Türkei aus Deutschland: Einvernehmlich oder streitig – Der vollständige Leitfaden (2026)

Av. Hasan Doğru
Nisan 2026
22 Min. Lesezeit
Scheidung in der Türkei aus Deutschland: Einvernehmlich oder streitig – Der vollständige Leitfaden (2026)
RECHTLICHER HINWEIS: Dieser Artikel befasst sich ausschließlich mit dem türkischen Recht. Eine Beratung zum deutschen Recht (z.B. deutsches Erbrecht, Familienrecht nach BGB oder deutsches Migrationsrecht) findet in unserer Kanzlei nicht statt.

Sie leben in Deutschland. Die Entscheidung, Ihre Ehe zu beenden, ist gefallen. Aber vor Ihnen stehen mehrere Fragen — und keine einfache Antwort:

Sollen Sie sich in Deutschland oder in der Türkei scheiden lassen? Müssen Sie dafür in die Türkei reisen? Was passiert, wenn Sie und Ihr Partner sich einig sind — und was, wenn nicht? Wie werden Sorgerecht, Unterhalt und Vermögensaufteilung nach türkischem Recht geregelt?

Dieser Leitfaden richtet sich an in Deutschland lebende Türken, die eine Scheidung nach türkischem Recht in Betracht ziehen. Er erklärt die Unterschiede zwischen einvernehmlicher und streitiger Scheidung, wie das Verfahren aus Deutschland geführt werden kann und welche kritischen Fehler Sie vermeiden sollten.

Die Grundsatzfrage: Deutschland oder Türkei — wo sollten Sie sich scheiden lassen?

Das ist die erste Frage, die fast jeder stellt — und die Antwort hängt vollständig von Ihrer persönlichen Situation ab.

Scheidung in Deutschland

Bei einer Scheidung vor einem deutschen Familiengericht gilt deutsches Recht. In Deutschland ist in der Regel:

  • Anwaltspflicht für beide Parteien
  • Das Trennungsjahr Voraussetzung (auch bei einvernehmlicher Scheidung meist erforderlich)
  • Die Verfahrensdauer 6 Monate bis 1,5 Jahre
  • Das deutsche Urteil in der Türkei nicht automatisch gültig — ein separates Tanıma-Tenfiz-Verfahren ist erforderlich
  • Scheidung in der Türkei

    Auch wenn Sie in Deutschland leben, können Sie in der Türkei klagen. Türkisches Recht wird angewendet. Vorteile:

  • Bei einvernehmlicher Scheidung sehr kurze Verfahrensdauer (1–3 Monate)
  • Das türkische Urteil wird direkt im Personenstandsregister eingetragen — kein Tanıma-Tenfiz erforderlich
  • Sorgerecht, Unterhalt und Vermögensaufteilung werden nach türkischem Recht geregelt
  • Das Verfahren kann per Vollmacht geführt werden — ohne Reise in die Türkei (insbesondere bei streitiger Scheidung)
  • Was ist in Ihrer Situation sinnvoll?

    Situation Empfehlung
    1 Beide türkische Staatsbürger, Einigkeit über alle Punkte Einvernehmliche Scheidung in der Türkei — schnell und übersichtlich
    2 Trennungsverfahren in Deutschland bereits eingeleitet Scheidung in Deutschland, danach Tanıma-Tenfiz
    3 Immobilien in der Türkei, Vermögensaufteilung nötig Scheidung oder Güterrechtsklage in der Türkei
    4 Partner lebt in der Türkei, kein Einvernehmen Streitige Klage in der Türkei
    5 Beide in Deutschland, kein Einvernehmen Deutschland oder Türkei — anwaltliche Einzelfallbewertung notwendig

    Als Faustregel: Wenn beide Parteien sich einig sind, ist eine einvernehmliche Scheidung in der Türkei meist der schnellste und günstigste Weg.

    Einvernehmliche Scheidung nach türkischem Recht (ZGB Art. 166/3)

    Die einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass sich die Parteien über die Scheidung selbst und über alle Scheidungsfolgen geeinigt haben. Das türkische Zivilgesetzbuch (TMK) regelt dies in Art. 166 Abs. 3.

    Voraussetzungen

    1. Die Ehe muss mindestens 1 Jahr bestanden haben.

    Bei einer Ehe unter einem Jahr ist der Weg zur einvernehmlichen Scheidung gesperrt. Die Parteien können sich zwar einigen, müssen das Verfahren aber technisch als streitige Scheidung einleiten. Das Gericht kann die Einigung jedoch berücksichtigen und zügig entscheiden.

    2. Einigkeit über alle Scheidungsfolgen.

    Es reicht nicht, gemeinsam „Ja" zur Scheidung zu sagen. Es muss auch Einigkeit über Sorgerecht, Unterhalt, Vermögensaufteilung, Schadensersatz und alle weiteren Punkte bestehen. Diese Einigung muss schriftlich in einem Scheidungsprotokoll (Boşanma Protokolü) festgehalten werden.

    3. Das Gericht muss beide Parteien persönlich anhören.

    Das ist die wichtigste praktische Hürde bei der einvernehmlichen Scheidung aus Deutschland. Das türkische Zivilgesetzbuch verpflichtet den Richter, beide Parteien persönlich zu hören. Das bedeutet: Bei der einvernehmlichen Scheidung ist mindestens eine Teilnahme an der Verhandlung erforderlich.

    Muss ich für eine einvernehmliche Scheidung in die Türkei reisen?

    Die ehrliche Antwort lautet: teilweise — aber es gibt Wege, das zu umgehen.

  • SEGBİS (Video-Anhörungssystem): Türkische Familiengerichte können die Parteien über SEGBİS per Videokonferenz anhören. Dieses System wird zunehmend von Gerichten akzeptiert.
  • Rechtshilfe über das Konsulat (İstinabe): Wenn Sie nicht reisen können, kann Ihre Aussage über das türkische Generalkonsulat in Deutschland aufgenommen werden. Dieses Verfahren dauert länger, ist aber möglich.
  • Streitige Klage mit einvernehmlichem Hintergrund: Manche Anwälte führen eine Scheidung, bei der sich die Parteien einig sind, technisch als streitige Klage mit dem Klagegrund „schwerwiegende Zerrüttung der ehelichen Lebensgemeinschaft". Dies ermöglicht eine Scheidung ohne Reise in die Türkei.
  • Das Scheidungsprotokoll — warum es so entscheidend ist

    Das Scheidungsprotokoll (Boşanma Protokolü) ist das Herzstück der einvernehmlichen Scheidung. Es legt alle Scheidungsfolgen schriftlich fest. Folgende Punkte müssen geregelt sein:

  • Sorgerecht (Velayet): Wer erhält das Sorgerecht für gemeinsame Kinder?
  • Umgangsrecht (Kişisel İlişki): Wann und wie oft hat der nicht sorgeberechtigte Elternteil Kontakt?
  • Kindesunterhalt (İştirak Nafakası): Wie hoch ist der monatliche Unterhalt?
  • Ehegattenunterhalt (Yoksulluk Nafakası): Wird einem der Ehegatten Unterhalt gewährt?
  • Vermögensaufteilung (Mal Paylaşımı): Wie werden Immobilien und Konten in der Türkei aufgeteilt?
  • Ein fehlerhaft oder unvollständig erstelltes Protokoll wird vom Richter abgelehnt. Das Protokoll muss daher von einem Anwalt mit Kenntnissen im türkischen Familienrecht erstellt werden.

    Streitige Scheidung nach türkischem Recht

    Eine streitige Scheidung wird eingeleitet, wenn die Parteien sich weder über die Scheidung selbst noch über deren Folgen einigen können.

    Scheidungsgründe

  • Ehebruch (TMK Art. 161)
  • Lebensgefährdung, grobe Misshandlung oder schwere Ehrverletzung (TMK Art. 162)
  • Straftat und ehrloses Leben (TMK Art. 163)
  • Verlassen (TMK Art. 164)
  • Geisteskrankheit (TMK Art. 165)
  • Schwerwiegende Zerrüttung der ehelichen Lebensgemeinschaft (TMK Art. 166/1-2) (Der häufigste Grund)
  • Streitige Scheidung aus Deutschland — Muss ich in die Türkei?

    Bei streitigen Verfahren gilt grundsätzlich: Ihr Anwalt vertritt Sie — eine persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich. Ihr Anwalt nimmt an allen Verhandlungen teil, präsentiert die Beweise und übermittelt Ihre Erklärungen. Sie verfolgen das Verfahren aus Deutschland.

    Zuständiges Gericht: Wo wird in der Türkei geklagt?

    Bei streitiger Scheidung ist das Familiengericht am Wohnort eines der Ehegatten veya am letzten gemeinsamen Wohnsitz zuständig. Bei einvernehmlicher Scheidung können die Parteien das Familiengericht frei wählen.

    Scheidungsfolgen: Sorgerecht, Unterhalt, Vermögen

    Sorgerecht (Velayet)

    Türkische Gerichte entscheiden über das Sorgerecht nach dem Kindeswohl-Prinzip. Ihr Wohnsitz in Deutschland wirkt sich nicht grundsätzlich negativ auf Ihren Sorgerechtswunsch aus.

    Unterhalt (Nafaka)

  • Kindesunterhalt (İştirak Nafakası)
  • Ehegattenunterhalt (Yoksulluk Nafakası)
  • Vorläufiger Unterhalt (Tedbir Nafakası) (Während des laufenden Verfahrens)
  • Vermögensaufteilung (Mal Paylaşımı)

    Seit 2002 gilt in der Türkei das gesetzliche Güterrecht der Errungemschaftsgemeinschaft. Immobilien in der Türkei müssen zwingend vor türkischen Gerichten aufgeteilt werden.

    Die häufigsten Fehler von in Deutschland lebenden Türken

    1. In Deutschland klagen, ohne die türkischen Konsequenzen zu bedenken.
    2. Scheidungsprotokoll ohne Anwalt erstellen.
    3. Vollmacht mit unzureichendem Inhalt.
    4. Vermögensaufteilung vertagen.

    Ihr nächster Schritt

    Eine Scheidung aus Deutschland ist rechtlich möglich, ohne in die Türkei zu reisen. Der entscheidende Faktor ist die richtige rechtliche Begleitung von Anfang an.

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    *Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Kanzlei berät ausschließlich im türkischen Recht gemäß §207 BRAO.*

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