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Erbrecht

İzale-i Şüyu: Wenn Erben sich nicht einigen: Teilungsklage in der Türkei

Av. Hasan Doğru
2. April 2026
7 Min. Lesezeit
İzale-i Şüyu: Wenn Erben sich nicht einigen: Teilungsklage in der Türkei
RECHTLICHER HINWEIS: Dieser Artikel befasst sich ausschließlich mit dem türkischen Recht. Eine Beratung zum deutschen Recht (z.B. deutsches Erbrecht, Familienrecht nach BGB oder deutsches Migrationsrecht) findet in unserer Kanzlei nicht statt.

Was ist İzale-i Şüyu?

Können sich Miteigentümer einer Immobilie in der Türkei nicht über Verkauf oder Nutzung einigen, kann jeder Teilhaber die Teilungsklage (İzale-i Şüyu) erheben.

Rechtsgrundlage: TMK Art. 698–699.

Ablauf

Wenn eine Realteilung nicht möglich ist, wird das Gericht die Versteigerung der Immobilie anordnen. Der Erlös wird nach Anteilen verteilt.

Unser Service: Wir vertreten Sie im gesamten Versteigerungsprozess in der Türkei.

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