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İzale-i Şüyu: Wenn Erben sich nicht einigen: Teilungsklage in der Türkei
Was ist İzale-i Şüyu?
Können sich Miteigentümer einer Immobilie in der Türkei nicht über Verkauf oder Nutzung einigen, kann jeder Teilhaber die Teilungsklage (İzale-i Şüyu) erheben.
Rechtsgrundlage: TMK Art. 698–699.
Ablauf
Wenn eine Realteilung nicht möglich ist, wird das Gericht die Versteigerung der Immobilie anordnen. Der Erlös wird nach Anteilen verteilt.
Unser Service: Wir vertreten Sie im gesamten Versteigerungsprozess in der Türkei.
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