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Türkiye'de İcra ve İflas

Zwangsvollstreckung & Forderungsbeitreibung in der Türkei

Effektive Durchsetzung Ihrer Forderungen und Urteile in der Türkei — vollständig aus Deutschland, ohne persönliche Anwesenheit vor Ort.

Zwangsvollstreckung — Forderungsbeitreibung nach türkischem Recht

Sie haben ein Urteil erwirkt, aber das Geld bleibt aus? Wir treiben Ihre Forderungen in der Türkei ein.

Ein gewonnenes Urteil ist nur der erste Schritt. Wenn die Gegenseite nicht freiwillig zahlt oder das Urteil nicht umsetzt, beginnt die eigentliche Herausforderung: die Zwangsvollstreckung (İcra Takibi). In der Türkei unterliegt dieser Prozess strengen Verfahrensvorschriften über das Vollstreckungsamt (İcra Müdürlüğü) und erfordert spezialisierte Expertise.

Ob Sie ein deutsches Urteil in der Türkei vollstrecken lassen wollen, Forderungen gegen eine Person oder ein Unternehmen in der Türkei haben oder selbst mit einer Vollstreckung konfrontiert sind — wir vertreten Sie umfassend und setzen Ihre Rechte konsequent durch.

Was wir für Sie tun:

Einleitung der Zwangsvollstreckung aus Deutschland — Vollständige Abwicklung des türkischen Vollstreckungsverfahrens ohne Ihre persönliche Anwesenheit
Forderungsbeitreibung — Konsequente Verfolgung überfälliger Forderungen gegen natürliche und juristische Personen in der Türkei
Vollstreckung deutscher Urteile in der Türkei — Anerkennung und Vollstreckung deutscher Gerichtsurteile
Vollstreckung türkischer Urteile — Durchsetzung rechtskräftiger türkischer Urteile über das Vollstreckungsamt
Kontopfändung in der Türkei — Sicherung von Vermögenswerten durch Kontopfändungen bei türkischen Banken
Immobilienpfändung in der Türkei — Eintragung von Zwangshypotheken und Pfändung türkischer Immobilien
Einspruch gegen Vollstreckungsmaßnahmen — Verteidigung gegen unberechtigte Vollstreckungsversuche
Insolvenzverfahren (İflas) — Vertretung von Gläubigern in türkischen Insolvenzverfahren
Sicherung von Forderungen — Beantragung von Arrest (ihtiyati haciz) zur Sicherung Ihrer Forderung vor Prozessbeginn
Vollstreckung von Unterhaltsurteilen — Beitreibung von Unterhaltsforderungen über das Vollstreckungsamt
Vollstreckung von Schiedssprüchen — Anerkennung und Vollstreckung internationaler Schiedssprüche in der Türkei
Außergerichtliche Einigung — Verhandlung mit Schuldnern zur Forderungsbeitreibung ohne Gerichtsverfahren

Wie läuft die Zwangsvollstreckung ab?

Schritt 1 — Einleitung:

Wir stellen den Vollstreckungsantrag beim zuständigen Vollstreckungsamt. Der Schuldner erhält einen offiziellen Zahlungsbefehl and hat 7 Tage Zeit zur Zahlung oder zum Einspruch.

Schritt 2 — Einspruch oder Zahlung:

Zahlt der Schuldner nicht und legt keinen Einspruch ein, beginnt die Vollstreckung sofort. Bei Einspruch erheben wir Klage auf Aufhebung des Einspruchs.

Schritt 3 — Pfändung:

Wir beantragen die Pfändung von Bankkonten, Immobilien, Fahrzeugen oder sonstigem Vermögen des Schuldners in der Türkei.

Schritt 4 — Verwertung:

Gepfändete Vermögenswerte werden versteigert oder direkt übertragen — bis Ihre Forderung vollständig beglichen ist.

Wichtiger Hinweis:

Im türkischen Vollstreckungsrecht gelten strikte Fristen. Zögern Sie nicht zu lange, da Forderungen verjähren oder Sicherungsrechte verloren gehen können. Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich — je schneller wir handeln, desto höher sind Ihre Erfolgsaussichten.

Fazit:

Wir vertreten Ihre Interessen konsequent und verfolgen Ihre Forderungen in der Türkei — zuverlässig, transparent und mit vollem Service aus Deutschland.

Unsere Expertise

Forderungsbeitreibung

Professionelle Fall- und Prozessführung

Vollstreckung ausländischer Urteile

Professionelle Fall- und Prozessführung

Pfändung

Professionelle Fall- und Prozessführung

Insolvenzverfahren

Professionelle Fall- und Prozessführung

Inkasso

Professionelle Fall- und Prozessführung

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