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Erbrecht im türkischen Recht
Im türkischen Erbrecht wird geregelt, wie Nachlässe (Miras) verteilt werden, nach festen Quoten
für Ehepartner, Kinder und Eltern. Ich unterstütze bei "Erbscheinen im türkischen Recht" (Veraset
İlamı), Pflichtteilsansprüchen (saklı pay hakları), Pflichtteilsreduzierung (saklı pay davası), Klagen
auf Teilung der Erb- oder Miteigentumsgemeinschaft (İzale-i Şuyu), sowie bei der Berechnung und
Abführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer (Veraset ve İntikal Vergisi)**.
| Eine Beratung oder Vertretung auf dem Gebiet des deutschen Rechts erfolgt ausdrücklich nicht. |

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