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Scheidungsverfahren im türkischen Recht
Scheidungen im türkischen Recht erfolgen entweder einvernehmlich (Anlayışlı Boşanmak) oder
streitig (ihtilaflı boşanmak). Ich berate zu Güterstand, Unterhalt und Sorgerecht und vertrete
Mandant*innen vor türkischen Gerichten. Dabei begleite ich sie professionell und gleichzeitig
sensibel bei allen erforderlichen Schritten. Vom Antrag bis zum Urteil. Mit einer Vollmacht
(vekaletname) besteht zudem die Möglichkeit, dass ich als Avukat Ihre Interessen auch vor
Gericht vertrete, sodass der gesamte Prozess unkompliziert von Deutschland aus erfolgen kann.
| Eine Beratung oder Vertretung auf dem Gebiet des deutschen Rechts erfolgt ausdrücklich nicht. |

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