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IMMOBILIEN IN DER TÜRKEI ERBEN -
DAS SOLLTEN SIE WISSEN

Sie haben eine Immobilie in der Türkei geerbt und stehen nun vor vielen Fragen:


- „Wie läuft die Umschreibung im Tapu (Grundbuch) ab?“
- „Welche Steuern fallen wo an?“
- „Wer unterstützt mich bei Erbsachen in der Türkei, wenn ich in Deutschland leben?“
- „Worauf sollte ich besonders achten und welche Stolperfallen gibt es?“


Mit viel Erfahrung als Avukat im türkischen Recht helfe Ihnen, diese Herausforderungen sicher
und unkompliziert zu meistern.

1. Welche Regeln gelten beim Immobilienerbe?

 

Nach türkischem Recht (Art. 599 ff. Türk Medeni Kanunu) geht das Eigentum einer Immobilie mit
dem Tod automatisch auf die Erben über.

 


Wichtig: Erst nach Vorlage des Veraset Ilami (türkischer Erbschein) kann die Immobilie offiziell auf
den Namen des Erben im Tapu umgeschrieben werden.

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