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Forderungseinzug & Zwangsvollstreckung in der Türkei | Fremdwährungsforderungen
Einleitung: Treiben Sie Ihre Forderungen in der Türkei ein
Viele in Deutschland lebende Staatsbürger haben Personen in der Türkei Darlehen gewährt, Immobilien verkauft oder geschäftliche Beziehungen unterhalten, konnten ihre Forderungen jedoch bisher nicht einziehen. Dieser Leitfaden behandelt die rechtlichen Wege des Forderungseinzugs in der Türkei aus Deutschland im Lichte der Rechtsprechung des türkischen Kassationshofs.
1. Die Zwangsvollstreckung ohne Gerichtstitel (İlamsız İcra)
Nach dem türkischen Vollstreckungs- und Konkursgesetz können Sie ohne vorheriges Gerichtsurteil direkt beim Vollstreckungsamt ein Verfahren einleiten. Hierfür genügt eine Vollmacht für Ihren Anwalt in der Türkei.
Dem Schuldner wird ein Zahlungsbefehl zugestellt. Wenn dieser nicht innerhalb von 7 Tagen widerspricht, wird das Verfahren rechtskräftig und die Sachpfändung kann eingeleitet werden.
2. Klage auf Aufhebung des Widerspruchs & 20% Entschädigung
Widerspricht der Schuldner unberechtigt, muss der Gläubiger eine Klage auf Aufhebung des Widerspruchs erheben. Der größte Vorteil dieser Klage ist, dass der Schuldner zur Zahlung einer "Vollstreckungsentschädigung" von mindestens 20 % der Forderung verurteilt wird.
Yargıtay 19. HD, 2019/4412 E.:
"Ist die Forderung bestimmt, muss bei unberechtigtem Widerspruch gegen den Schuldner eine Vollstreckungsentschädigung in Höhe von 20 % verhängt werden."
3. Vollstreckung deutscher Gerichtsurteile in der Türkei
Falls Sie bereits einen Vollstreckungsbescheid aus Deutschland haben, muss dieser in der Türkei zunächst im Rahmen einer "Anerkennungs- und Vollstreckungsklage" (Tenfiz) bestätigt werden. Beachten Sie jedoch, dass deutsche Vollstreckungsbescheide aus Mahnverfahren oft nicht direkt für eine Tenfiz-Klage geeignet sind, da sie nicht auf einem streitigen Verfahren basieren.
In vielen Fällen ist es daher schneller, direkt ein neues Vollstreckungsverfahren in der Türkei ohne Gerichtstitel einzuleiten.
4. Fremdwährungsforderungen und Wechselkursrisiken
Wenn Sie ein Darlehen in Euro gewährt haben, haben Sie nach Art. 99 des türkischen Obligationenrechts das Recht, den Wechselkurs zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung zu verlangen. Dies schützt den Gläubiger vor Währungsschwankungen der Türkischen Lira.
5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ich weiß nicht, ob der Schuldner Vermögen in der Türkei hat. Was kann man tun?
Über das elektronische UYAP-System können wir alle Immobilien, Bankkonten, Fahrzeuge und Rentenregistrierungen des Schuldners abfragen und sofort pfänden.
Wie lange dauert das Verfahren?
Widerspricht der Schuldner nicht, ist das Verfahren oft in 15-20 Tagen rechtskräftig. Bei einem Widerspruch kann der anschließende Prozess je nach Arbeitsbelastung des Gerichts 1-2 Jahre dauern.
Kann ich deutsche Dokumente als Beweis verwenden?
Ja. Diese müssen jedoch von einem beeidigten Dolmetscher ins Türkische übersetzt und gegebenenfalls mit einer Apostille versehen werden.
6. Die Doğru Kanzlei Strategie
Als Doğru Kanzlei leiten wir den Prozess in Mannheim ein und führen die Vollstreckung über unser Büro in Ankara direkt aus. Ohne Zwischenschaltung externer Anwälte verwalten wir den gesamten Prozess transparent aus einer Hand.
Häufige Fragen
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