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Strafrecht

Drogendelikt in der Türkei: Strafverteidigung aus Deutschland - TCK 188 & 191 (2026)

Av. Hasan Doğru
13. Juni 2026
11 Min. Lesezeit
Drogendelikt in der Türkei: Strafverteidigung aus Deutschland - TCK 188 & 191 (2026)
Dieser Artikel befasst sich ausschließlich mit dem türkischen Recht. Die Doğru Kanzlei berät gemäß § 207 BRAO ausschließlich im türkischen Recht.
Sie leben seit Jahren in Deutschland. Dann kommt ein Anruf aus der Türkei: Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren wegen eines Drogendelikts. Vielleicht wurden Sie bei einem Türkeiurlaub am Flughafen aufgehalten. Vielleicht stammt die Sache aus der Zeit, bevor Sie nach Deutschland kamen. Vielleicht taucht Ihr Name in Kommunikationsdaten eines anderen Beschuldigten auf.

Die Türkei gehört zu den Ländern mit sehr harten Drogengesetzen. Ein Drogenhandelsvorwurf nach TCK Art. 188 bedeutet Strafrahmen von zehn bis dreißig Jahren Freiheitsstrafe. Dieses Verfahren erledigt sich nicht von selbst.

Das türkische Drogenrecht: TCK Art. 188 und 191

TCK Art. 188 - Drogenhandel: Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Verkauf, Weitergabe, Transport, Lagerung oder Besitz von Betäubungsmitteln ohne Genehmigung.

TCK Art. 191 - Eigenkonsum: Kauf, Annahme oder Besitz von Betäubungsmitteln zum persönlichen Gebrauch. Für Ersttäter gibt es ein Aussetzungs- und Bewährungsregime.

MerkmalSpricht für EigenkonsumSpricht für Handel
MengeGering, konsumkompatibelÜber den Eigenbedarf hinaus
VerpackungEinzelne EinheitMehrere Einzelportionen
WaageNicht vorhandenVorhanden
KommunikationKäuferrolleVerkäufer-/Vermittlerrolle
BargeldNormale MengeUnerklärlich hohe Summen

Diese Abgrenzung entscheidet darüber, ob eine Sache eingestellt werden kann oder ob ein Verfahren mit zehn oder mehr Jahren Strafandrohung im Raum steht.

Strafmaß im Überblick - Türkisches Drogenrecht 2026

TatbestandRechtsgrundlageStrafrahmen
Herstellung, Einfuhr, AusfuhrTCK Art. 188/120 - 30 Jahre + Geldstrafe
Verkauf, Transport, Lagerung, BesitzTCK Art. 188/3Mindestens 10 Jahre + Geldstrafe
Kriminelle OrganisationTCK Art. 188 + 220Grundstrafe + 50 %
Ermöglichung von DrogenkonsumTCK Art. 1905 - 10 Jahre
EigenkonsumTCK Art. 1912 - 5 Jahre; bei Ersttat Aussetzung möglich
Wichtig: Die Verjährungsfrist bei Drogenhandelsdelikten ist lang. Ein laufendes Verfahren zu ignorieren ist keine Option.

Warum türkisches Recht auch bei Deutschlandbezug gilt

Vorfall in der Türkei: Wenn Sie in der Türkei aufgegriffen wurden, ist die türkische Zuständigkeit klar.

Altes Verfahren: Eine vor der Ausreise eröffnete Ermittlung läuft weiter. Der Wohnsitzwechsel nach Deutschland schließt das Verfahren nicht.

Grenzüberschreitender Vorwurf: Bei behauptetem Handel zwischen der Türkei und Deutschland können beide Länder gleichzeitig ermitteln.

Wichtig: Prüfen Sie vor jeder Türkeireise, ob offene Verfahren oder Haftbefehle bestehen.

Die Schlüsselverteidigung: Handel oder Eigenkonsum?

Die wichtigste strategische Frage ist, ob die Einordnung als Handel nach TCK Art. 188 angefochten werden kann.

Was die Verteidigung prüfen kann:

  • Mengeneinordnung anhand der Rechtsprechung
  • Nachweis, dass kein Verkauf oder keine Weitergabe stattfand
  • Rechtmäßigkeit der Durchsuchung
  • Rechtmäßigkeit der Telefonüberwachung nach CMK Art. 135
  • Widersprüche in Zeugenaussagen
  • Je früher die Verteidigung aktiv wird, desto eher kann die Einordnung beeinflusst werden.

    Telefonüberwachung und digitale Beweise

    Viele türkische Drogenverfahren stützen sich auf Telefonüberwachung. Drogendelikte gehören zu den Katalogtaten, für die türkische Gerichte Abhöranordnungen erteilen können.

    PrüfpunktMögliche Konsequenz
    Zuständigkeit des GerichtsBeweis kann rechtswidrig sein
    Einhaltung der FristDaten außerhalb der Frist sind angreifbar
    Umfang der AnordnungScope-Überschreitung kann rechtswidrig sein
    BeweisketteLücken können die Verwertung schwächen

    Av. Hasan Doğru war vor seiner anwaltlichen Karriere rund zehn Jahre Mitglied der Özel Harekat. Dieses institutionelle Hintergrundwissen hilft besonders bei der Prüfung von Überwachung, Durchsuchung und Beweisaufbau.

    Paralleles Strafrecht in Deutschland: BtMG

    Bei grenzüberschreitenden Vorwürfen kann neben dem TCK auch das deutsche Betäubungsmittelgesetz relevant sein.

  • §29 BtMG: einfache Delikte, bis zu 5 Jahre
  • §29a BtMG: Besitz oder Handel über Mindestschwelle, 1 bis 15 Jahre
  • §30 BtMG: Bandenhandel, 2 bis 15 Jahre
  • §30a BtMG: bewaffneter Handel, Mindeststrafe 5 Jahre
  • Ein Freispruch in Deutschland beendet das türkische Verfahren nicht. Die Verteidigung muss beide Rechtsordnungen im Blick haben.

    Verteidigung aus Deutschland: Vollmacht und Art. 196 CMK

    Vollmacht: Über das türkische Generalkonsulat oder einen deutschen Notar mit Apostille erteilen Sie einem türkischen Anwalt Prozessvollmacht.

    CMK Art. 196: Diese Norm ermöglicht anwaltliche Vertretung ohne persönliches Erscheinen.

    Abwesenheitsurteil: Wer das Verfahren ignoriert, riskiert ein Urteil in Abwesenheit und Festnahme bei jeder späteren Türkeireise.

    Die Doğru Kanzlei - Ihr Anwalt für türkische Drogenverfahren aus Deutschland

    Die Doğru Kanzlei ist bei der Anwaltskammer Ankara und bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (§ 207 BRAO) registriert. Wir führen türkische Strafverfahren direkt aus Deutschland.

    Wir helfen bei:

  • Fallbewertung: Art. 188 oder Art. 191?
  • Anfechtung von Telefonüberwachung und Durchsuchung
  • Haftbeschwerde und Freilassungsanträgen
  • Vollständiger Verfahrensführung per Vollmacht
  • Reisecheck vor Türkeiaufenthalten
  • Koordination mit deutschen Anwälten bei parallelen BtMG-Verfahren
  • Diesen Artikel haben wir auch auf Türkisch veröffentlicht:

    Türkiye Uyuşturucu Davası: Almanya'dan Savunma Rehberi

    Und auf Englisch:

    Facing a Drug Case in Turkey While Living in Germany?

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