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Erbrecht

Türkischen Erbschein (Veraset İlamı) aus Deutschland beantragen — Vollständiger Leitfaden 2026

Av. Hasan Doğru
24. April 2026
17 Min. Lesezeit
Türkischen Erbschein (Veraset İlamı) aus Deutschland beantragen — Vollständiger Leitfaden 2026
RECHTLICHER HINWEIS: Dieser Artikel befasst sich ausschließlich mit dem türkischen Recht. Die Doğru Kanzlei berät gemäß § 207 BRAO ausschließlich im türkischen Recht.

Ein Familienmitglied verstirbt in der Türkei oder hinterlässt dort Vermögen. Die Erben in Deutschland wissen, dass irgendetwas mit dem türkischen Grundbuch und den Bankkonten geregelt werden muss. Beim Grundbuchamt in der Türkei erfahren sie dann: Ohne türkischen Erbschein läuft gar nichts.

Der türkische Erbschein — auf Türkisch Veraset İlamı oder Mirasçılık Belgesi — ist das zentrale Dokument jeder türkischen Nachlassabwicklung. Ohne ihn öffnen türkische Banken keine Konten, türkische Grundbuchämter nehmen keine Umschreibungen vor, und das Finanzamt nimmt keine Erbschaftsteuererklärung entgegen.

Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie den türkischen Erbschein aus Deutschland beantragen — ohne in die Türkei reisen zu müssen, und ohne sich durch eine deutsche Behörde leiten zu lassen, die das türkische System nicht kennt.

1. Was ist der türkische Erbschein (Veraset İlamı)?

Der türkische Erbschein — Veraset İlamı (wörtlich: Erbschaftsurteil) oder Mirasçılık Belgesi (Erbschaftszeugnis) — ist das amtliche Dokument, das festhält, wer nach türkischem Erbrecht Erbe ist und welchen Anteil jeder Erbe erhält.

Rechtsgrundlage ist Art. 598 des türkischen Zivilgesetzbuches (Türk Medeni Kanunu — TMK). Zuständig für die Ausstellung sind das türkische Friedensgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) oder — unter bestimmten Voraussetzungen — ein türkischer Notar.

Wofür wird der Erbschein benötigt?

Ohne türkischen Erbschein ist in der Türkei Folgendes nicht möglich:

  • Grundbuchumschreibung (Tapu Intikali): Eintragung der Erben im Grundbuch für geerbte Immobilien
  • Bankkonten: Freigabe eingefrorener Konten oder Übertragung auf die Erben
  • Erbschaftsteuererklärung: Das Finanzamt verlangt den Erbschein vor Bearbeitung
  • Fahrzeugummeldung: Ummeldung geerbter Fahrzeuge beim Straßenverkehrsamt
  • Gerichtsverfahren: Nachweis der Erbenstellung in Nachlassstreitigkeiten (Tenkis, Muris Muvazaası, İzale-i Şuyu)
  • Declaratorische, nicht konstitutive Wirkung

    Wie im deutschen Recht hat der türkische Erbschein deklaratorische (feststellende), keine konstitutive (begründende) Wirkung. Das Erbrecht entsteht mit dem Tod des Erblassers — der Erbschein macht es nur gegenüber Dritten nachweisbar. Er kann — ebenfalls wie der deutsche Erbschein — jederzeit angefochten und korrigiert werden (Anfechtungsverfahren: Veraset İlamının İptali Davası).

    2. Notar oder Friedensgericht — Welcher Weg führt zum türkischen Erbschein?

    Seit 2011 können türkische Erbscheine sowohl vom Friedensgericht als auch vom Notar ausgestellt werden. Welcher Weg für Sie gilt, hängt entscheidend von den Beteiligten ab.

    Weg A: Türkischer Notar (Schnellweg — nur unter bestimmten Voraussetzungen)

    Beim Notar dauert das Verfahren meist wenige Minuten bis einen Werktag. Der Notar greift direkt auf das türkische Personenstandsregister (MERNİS) zu und stellt den Erbschein auf der Basis dieser Daten aus.

    Voraussetzungen für den Notarweg:

  • Alle Erben sind türkische Staatsangehörige
  • Der Erblasser war türkischer Staatsangehöriger
  • Die Personenstandsregister sind eindeutig und vollständig
  • Es liegt kein Testament vor
  • ⚠️ Kritisch für Erben in Deutschland: Sobald auch nur ein Beteiligter — Erblasser oder Erbe — eine ausländische Staatsangehörigkeit hat (inkl. deutsche Staatsangehörigkeit), entfällt die Zuständigkeit des türkischen Notars vollständig. Rechtsgrundlage: Art. 71/B Abs. 3 Notariatsgesetz (Noterlik Kanunu). Der Notar darf in diesem Fall den Erbschein nicht ausstellen — unabhängig davon, wie überschaubar der Fall erscheint.

    Weg B: Türkisches Friedensgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi — für die meisten Fälle mit Deutschlandbezug)

    Das Friedensgericht ist zuständig, wenn:

  • Ein Erbe oder der Erblasser Ausländer ist (dt. Staatsangehörigkeit, Mavi-Kart-Inhaber, Doppelstaater)
  • Die Personenstandsregister Unklarheiten aufweisen
  • Ein Testament vorhanden ist
  • Die Erbenstellung streitig ist
  • Zuständiges Gericht: Jedes türkische Friedensgericht ist örtlich zuständig — des letzten Wohnsitzes des Erblassers, des Wohnsitzes eines der Erben oder des Belegenheitsortes des Grundstücks. Das ermöglicht eine flexible Wahl.

    Verfahrensdauer:

  • Einfache Fälle (alle Beteiligten bekannt, Unterlagen vollständig): 2–6 Wochen
  • Fälle mit ausländischen Erben, Zustellungserfordernissen oder Registerunklarheiten: 2–4 Monate
  • Kostenvergleich 2026

    Ausstellungsstelle Kosten (ca.) Dauer
    Türkischer Notar ~3.000 TL Gleicher Tag (nur bei rein türk. Beteiligten)
    Friedensgericht ~3.500–4.000 TL 2 Wochen – 4 Monate

    Hinzu kommen in Deutschland: Konsulatsgebühren für die Vollmacht, Apostille-Gebühren und beglaubigte Übersetzungskosten (zusammen ca. 200–500 €).

    3. Die besondere Situation: Mavi-Kart-Inhaber und deutsche Staatsangehörige

    Dieser Abschnitt ist für die meisten Leser dieses Artikels der wichtigste — und wird in den meisten Leitfäden unzureichend erklärt.

    Mavi-Kart-Inhaber (Ehemalige türkische Staatsangehörige)

    Mavi-Kart-Inhaber haben die türkische Staatsangehörigkeit aufgegeben, behalten aber bestimmte Rechte (z.B. Eigentumsrecht an türkischen Immobilien). Für die Erbscheinsausstellung gilt jedoch:

    Mavi-Kart-Inhaber können den türkischen Erbschein nicht beim Notar beantragen. Der Grund ist doppelt:

    1. Rechtlich: Art. 71/B Abs. 3 Notariatsgesetz schließt Ausländer — und Mavi-Kart-Inhaber sind rechtlich Ausländer — vom Notarweg aus.
    2. Technisch: Bei der Aufgabe der türkischen Staatsangehörigkeit wird der Eintrag im Personenstandsregister (Nüfus) geschlossen. Der Notar kann über MERNİS die Verwandtschaftsverhältnisse nicht mehr feststellen.

    Konsequenz: Mavi-Kart-Inhaber müssen zwingend beim Friedensgericht beantragen. Von dort aus kann der Prozess vollständig über einen bevollmächtigten Anwalt geführt werden.

    Reine deutsche Staatsangehörige (ohne türkischen Hintergrund)

    Für Erben ohne jede türkische Staatsangehörigkeit gilt dasselbe: Der Notarweg ist ausgeschlossen. Das Friedensgericht ist zwingend zuständig.

    Zusätzlich erforderliche Unterlagen für ausländische Erben:

    Dokument Apostille erforderlich? Beglaubigte Übersetzung ins Türkische?
    Deutsche Sterbeurkunde Ja Ja (vereidigter Übersetzer)
    Deutscher Reisepass / Personalausweis Nein Nein
    Geburtsurkunde (dt. ausgestellt) Ja Ja
    Heiratsurkunde (dt. ausgestellt) Ja Ja
    Wohnsitznachweis (Anmeldebescheinigung) Ggf. Ggf.
    Türkischer Nüfus-Registerauszug (falls vorhanden) Nein Nein

    Wichtig: In der Praxis entstehen die meisten Verzögerungen nicht durch das Gerichtsverfahren selbst, sondern durch fehlende oder fehlerhafte Apostillen und Übersetzungen. Diese Dokumente sollten vor Antragstellung vollständig vorbereitet sein.

    Türkische Steuernummer für ausländische Erben

    Ausländische Erben (einschließlich Mavi-Kart-Inhaber) benötigen für alle Behördenverfahren in der Türkei eine türkische Steuernummer (Vergi Kimlik Numarası). Diese kann Ihr Anwalt in der Türkei auf der Basis Ihres Reisepasses für Sie beantragen — ein persönliches Erscheinen in der Türkei ist dafür nicht erforderlich.

    4. Gilt der deutsche Erbschein in der Türkei?

    Dies ist die am häufigsten gestellte Frage von Erben in Deutschland — und die Antwort ist differenzierter als erwartet.

    Rechtsrahmen: Das Nachlassabkommen von 1929

    Das Rechtsverhältnis zwischen Deutschland und der Türkei in Nachlasssachen wird durch die Anlage zu Art. 20 des deutsch-türkischen Konsularvertrags vom 28. Mai 1929 geregelt — das sogenannte Nachlassabkommen. Dieses Abkommen gilt bis heute und geht der EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012) vor, da die Türkei kein EU-Mitglied ist.

    Entscheidungsmatrix: Welcher Erbschein wofür?

    Situation Nachlassart Welcher Erbschein wird benötigt?
    Türkischer Erblasser, Nachlass in Türkei Immobilien (Tapu) Türkischer Erbschein — zwingend
    Türkischer Erblasser, Nachlass in Türkei Bankkonten Türkischer Erbschein — praktisch immer
    Türkischer Erblasser, Nachlass in Deutschland Bankkonten Türkischer Erbschein (§ 14 NA) reicht aus, wenn apostilliert/beglaubigt
    Türkischer Erblasser, Nachlass in Deutschland Immobilien Deutscher Erbschein (§ 14 II i.V.m. § 17 NA) — Fremdrechtserbschein nach § 2369 BGB
    Deutscher Erblasser, Nachlass in Türkei Immobilien Türkischer Erbschein — zwingend
    Deutscher Erblasser, Nachlass in Türkei Bankkonten Dt. Erbschein mit Apostille nach § 17 NA reicht theoretisch; Banken verlangen oft trotzdem türkischen
    Deutscher Erblasser, Nachlass in Deutschland Alle Deutscher Erbschein

    Für Immobilien in der Türkei: Immer türkischer Erbschein

    Das ist die entscheidende Aussage dieses Abschnitts: Türkische Grundbuchämter akzeptieren für Immobilientransaktionen ausschließlich den türkischen Erbschein. Ein apostillierter und übersetzter deutscher Erbschein, ein Europäisches Nachlasszeugnis oder eine notarielle Bestätigung aus Deutschland reichen nicht aus. Grundlage: Türkisches Recht wendet für Immobilien stets das Belegenheitsprinzip (lex rei sitae) an.

    Der Fremdrechtserbschein (§ 2369 BGB) — Was steckt dahinter?

    Deutsche Nachlassgerichte können Erbscheine nach türkischem Recht ausstellen — sogenannte Fremdrechtserbscheine gemäß § 2369 BGB. Dies ist sinnvoll, wenn der Erblasser türkischer Staatsangehöriger war und in Deutschland bewegliches Vermögen (Bankkonten) hinterlassen hat.

    Dieser Fremdrechtserbschein ist jedoch:

  • Gegenständlich beschränkt: gilt nur für in Deutschland befindliche Nachlasswerte
  • Territorial beschränkt: entfaltet in der Türkei keine unmittelbare Wirkung für dort befindliches Vermögen
  • Türkische Friedensgerichte richten sich bei der Ausstellung des türkischen Erbscheins häufig nach dem deutschen Fremdrechtserbschein als Orientierung — aber das Gericht stellt dann eigenständig einen türkischen Erbschein aus. Der Fremdrechtserbschein selbst gilt nicht in der Türkei.

    5. Schritt für Schritt: Türkischen Erbschein aus Deutschland beantragen

    Schritt 1 — Konstellation prüfen

    Klären Sie zunächst: Welche Staatsangehörigkeiten haben alle Beteiligten? Was befindet sich im Nachlass — Immobilien, Bankkonten, Fahrzeuge? Gibt es ein Testament? Gibt es Registerunklarheiten? Die Antworten bestimmen, welchen Weg (Notar oder Gericht) Ihr Anwalt einschlagen muss.

    Schritt 2 — Vollmacht beim türkischen Konsulat ausstellen lassen

    Gehen Sie zum nächsten türkischen Konsulat. In Deutschland befinden sich türkische Konsulate in: Frankfurt, Berlin, Stuttgart, München, Köln, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Münster und Nürnberg.

    Bringen Sie Ihren Reisepass mit. Lassen Sie eine Sondervollmacht (Vekaletname) auf Türkisch ausstellen. Diese ist ohne Apostille sofort in der Türkei verwendbar. Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag zur Vollmacht auf Türkisch.

    Die Vollmacht muss ausdrücklich folgende Befugnisse enthalten:

  • Beantragung des Erbscheins beim Notar oder Gericht
  • Akteneinsicht und Prozessführung
  • Vertretung beim Finanzamt (Erbschaftsteuererklärung)
  • WEBTAPU-Antrag und Grundbuchumschreibung
  • Bankkorrespondenz und Kontofreigabe
  • Ggf. Beantragung einstweiliger Verfügungen
  • ⚠️ Häufigster Fehler: Eine allgemeine Vollmacht reicht für das türkische Erbscheinsverfahren nicht aus. Lassen Sie Ihren Anwalt den Vollmachtstext vorab prüfen und ggf. anpassen.

    Schritt 3 — Deutsche Dokumente vorbereiten

    Alle deutschen Urkunden müssen apostilliert und durch einen vereidigten Übersetzer ins Türkische übersetzt werden. Beides muss vorliegen, bevor Ihr Anwalt in der Türkei aktiv werden kann.

    Apostille beantragen: Beim Regierungspräsidium des jeweiligen Bundeslandes (je nach Art des Dokuments). Sterbeurkunden: beim zuständigen Standesamt mit anschließender Apostille beim Regierungspräsidium.

    Vereidigter Übersetzer: Achten Sie darauf, dass der Übersetzer staatlich vereidigt ist (in Deutschland: allgemein beeidigt für die türkische Sprache). Nicht jede Übersetzungsagentur erfüllt diese Anforderung.

    Schritt 4 — Ihr Anwalt stellt den Antrag in der Türkei

    Mit Vollmacht und Unterlagen stellt Ihr Anwalt beim zuständigen Friedensgericht (oder bei entsprechenden Voraussetzungen beim Notar) den Erbscheinsantrag. Bei ausländischen Beteiligten muss das Gericht eine Zustellung an diese Personen veranlassen — das verlängert das Verfahren, ist aber bei bevollmächtigtem Anwalt meist unproblematisch.

    Nach Erteilung des Erbscheins gilt er unbefristet — es gibt keine Verfallsfrist.

    Schritt 5 — Folgeschritte nach dem Erbschein

    Der Erbschein ist der Schlüssel, nicht das Ende. Was folgt:

    Erbschaftsteuererklärung: Beim türkischen Finanzamt am letzten Wohnsitz des Erblassers. Frist für Erben in Deutschland: 6 Monate ab Todesfall (wenn sowohl Erblasser als auch Erben im Ausland: 8 Monate).

    Unbedenklichkeitsbescheinigung (İlişik Yoktur Yazısı): Nach Zahlung der Erbschaftsteuer stellt das Finanzamt dieses Dokument aus. Ohne es ist keine Grundbuchumschreibung möglich.

    Grundbuchumschreibung (WEBTAPU): Online-Antrag über das türkische Kadasterwesen-Portal. Ihr Anwalt führt diesen Schritt mit der Vollmacht durch.

    Bankkonten: Jede Bank hat eigene interne Verfahren. In der Regel werden Erbschein, Steuerbescheid und Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt.

    6. Der Fremdrechtserbschein in Deutschland — Wann lohnt er sich?

    Wenn der Erblasser türkischer Staatsangehöriger war und in Deutschland Bankkonten oder anderes bewegliches Vermögen hinterlassen hat, können die Erben beim deutschen Nachlassgericht (Amtsgericht) einen Erbschein nach türkischem Recht beantragen — den Fremdrechtserbschein gemäß § 2369 BGB.

    Wann ist das sinnvoll?

  • Bankkonten in Deutschland stehen im Vordergrund
  • Der türkische Erbschein für Türkei-Vermögen läuft parallel
  • Was kostet der Fremdrechtserbschein?

    Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert (Nachlasswert in Deutschland). Bei deutschen Nachlassgerichten entstehen typischerweise Gerichtsgebühren nach GNotKG.

    Wichtig: Der Fremdrechtserbschein gilt nur für das in Deutschland befindliche bewegliche Vermögen — nicht für türkische Nachlasswerte. Er kann aber als Beweisstück bei türkischen Friedensgerichten eingereicht werden, die sich häufig an seinen Quoten orientieren.

    7. Häufige Fehler — und wie Sie sie vermeiden

    Fehler 1: Beim Notar antragen, obwohl ein Erbe Ausländer ist

    Türkische Notare lehnen in diesen Fällen ab. Wertvolle Zeit geht verloren. Klären Sie die Beteiligtenstruktur vorab mit einem Anwalt.

    Fehler 2: Deutschen Erbschein beim türkischen Grundbuchamt vorlegen

    Das Grundbuchamt lehnt ab. Die einzige Lösung ist der türkische Erbschein — kein Apostillieren, kein Übersetzen des deutschen Dokuments hilft.

    Fehler 3: Apostille und Übersetzung nicht vorab vorbereiten

    Das sind die häufigsten Verzögerungsursachen. Ein Anwalt in der Türkei kann ohne vollständige apostillierte und übersetzte Unterlagen nicht handeln.

    Fehler 4: Vollmacht ohne ausreichende Spezifizierung

    Eine allgemeine „Generalvollmacht" vom deutschen Notar, die nicht beim türkischen Konsulat erstellt wurde, wird vom türkischen Friedensgericht in der Regel nicht akzeptiert. Die Vollmacht muss konsularisch und auf Türkisch sein.

    Fehler 5: Erbschaftsteuerfristen nicht beachten

    Die Steuerfrist läuft ab dem Todestag — unabhängig davon, wann der Erbschein ausgestellt wurde. Ein verspäteter Antrag schützt nicht vor Säumniszuschlägen.

    Fehler 6: Türkische Steuernummer vergessen

    Ausländische Erben brauchen eine türkische Steuernummer für Steuererklärung, Grundbuchumschreibung und Banken. Ohne sie stockt jeder Folgeschritt.

    8. Fünf typische Konstellationen — und was in jedem Fall zu tun ist

    Konstellation A: Türkischer Erblasser, alle Erben türkische Staatsbürger

    → Notarweg möglich (wenn keine Testamente, keine Registerprobleme). Anwalt holt mit einfacher konsularischer Vollmacht den Erbschein am selben Tag.

    Konstellation B: Türkischer Erblasser, ein Erbe ist Mavi-Kart-Inhaber

    → Notarweg ausgeschlossen. Friedensgericht zwingend. Mavi-Kart-Inhaber benötigt apostillierte Dokumente. Dauer: 4–10 Wochen bei vollständigen Unterlagen.

    Konstellation C: Türkischer Erblasser, ein Erbe ist rein deutsch

    → Notarweg ausgeschlossen. Friedensgericht. Zusätzlich: Deutscher Erbe braucht türkische Steuernummer, apostillierte deutsche Urkunden und ggf. einen deutschen Fremdrechtserbschein für die deutschen Bankkonten parallel.

    Konstellation D: Deutscher Erblasser, Immobilie in der Türkei

    → Türkischer Erbschein beim Friedensgericht zwingend. Gleichzeitig: Für deutsche Vermögenswerte normaler deutscher Erbschein beim Nachlassgericht. Für das türkische Bankkonto kann der apostillierte deutsche Erbschein gem. § 14 Nachlassabkommen ausreichen — in der Praxis aber oft nicht.

    Konstellation E: Alle Beteiligten in Deutschland, Erblasser in Türkei verstorben

    → Türkischer Erbschein beim Friedensgericht. Deutsche Sterbeurkunde (falls in Deutschland ausgestellt) oder türkische Sterbeurkunde. Vollmacht über Konsulat. Vollständige Abwicklung aus Deutschland ohne Türkeireise möglich.

    9. Türkischen Erbschein aus Deutschland — mit der Doğru Kanzlei

    Die Doğru Kanzlei ist bei der Anwaltskammer Ankara und der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (§ 207 BRAO) zugelassen — mit direktem Zugang zum türkischen UYAP-Anwaltsportal. Wir führen das türkische Erbscheinsverfahren von unserem Büro in Mannheim aus — ohne Umweg über einen weiteren Anwalt in der Türkei, dem Sie vertrauen müssen.

    Für den Gesamtzusammenhang einer türkischen Erbschaft aus Deutschland lesen Sie auch unseren Erbschaft Türkei Gesamtleitfaden.

    Was wir für Sie übernehmen:

  • Prüfung der Konstellation (Notar oder Gericht, welche Dokumente werden benötigt)
  • Vorbereitung und Prüfung des Vollmachtstexts für das Konsulat
  • Koordination von Apostille und vereidigter Übersetzung
  • Beantragung des türkischen Erbscheins beim Friedensgericht oder Notar
  • Türkische Steuernummer für ausländische Erben
  • Erbschaftsteuererklärung und Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Grundbuchumschreibung über WEBTAPU
  • Bankkorrespondenz und Kontofreigabe
  • Parallelkoordination mit deutschen Stellen bei Bedarf (Fremdrechtserbschein, Nachlassgericht)
  • Diesen Leitfaden haben wir auch auf Türkisch veröffentlicht:

    Veraset İlamı Nedir, Nasıl Alınır? Almanya'dan Eksiksiz Rehber →

    Häufig gestellte Fragen

    Was ist der türkische Erbschein und wofür brauche ich ihn?

    Der Veraset İlamı ist der amtliche Nachweis der Erbenstellung in der Türkei. Ohne ihn sind Grundbuchumschreibung, Bankkontofreigabe und Erbschaftsteuererklärung in der Türkei nicht möglich.

    Gilt der deutsche Erbschein in der Türkei?

    Für Immobilien: Nein. Türkische Grundbuchämter verlangen zwingend den türkischen Erbschein. Für Bankkonten: theoretisch möglich (gem. § 14 Nachlassabkommen), in der Praxis aber oft nicht akzeptiert.

    Muss ich für den türkischen Erbschein in die Türkei reisen?

    Nein. Mit einer konsularischen Vollmacht führt Ihr Anwalt den gesamten Prozess in der Türkei für Sie.

    Kann der türkische Notar den Erbschein ausstellen, wenn ein Erbe Deutscher ist?

    Nein. Art. 71/B Abs. 3 Notariatsgesetz schließt den Notarweg bei ausländischer Beteiligung aus. Das Friedensgericht ist zuständig. Gleiches gilt für Mavi-Kart-Inhaber.

    Was ist der Unterschied zwischen türkischem und deutschem Erbschein?

    Beide weisen die Erbenstellung nach — aber jeder nur im eigenen Land. Für türkisches Vermögen ist der türkische Erbschein erforderlich; für deutsches Vermögen der deutsche. Bei türkischem Erblasser mit Bankkonten in Deutschland kann der apostillierte türkische Erbschein genügen.

    Wie lange dauert das Verfahren?

    Beim Notar (nur rein türkische Beteiligte): gleicher Tag. Beim Friedensgericht: 2–6 Wochen in einfachen Fällen; 2–4 Monate bei ausländischen Erben oder Registerunklarheiten.

    Was kostet der türkische Erbschein 2026?

    Notar: ca. 3.000 TL. Gericht: ca. 3.500–4.000 TL. Hinzu kommen Apostille, Übersetzung und Konsulatsgebühren (ca. 200–500 €).

    Was passiert nach dem Erbschein?

    Erbschaftsteuererklärung → Unbedenklichkeitsbescheinigung → Grundbuchumschreibung (WEBTAPU) → Bankkonten → Fahrzeugummeldung. Alle Schritte führt Ihr Anwalt mit der Vollmacht.

    *Dieser Artikel dient allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine rechtliche Beratung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich an Av. Hasan Doğru bei der Doğru Kanzlei.*

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