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Immobilienrechte in der Türkei: Der vollständige Leitfaden für die Diaspora | Doğru Kanzlei
Immobilienrecht

Immobilienrechte in der Türkei: Der vollständige Leitfaden für die Diaspora | Doğru Kanzlei

Av. Hasan Doğru
1. März 2025
9 Min. Lesezeit

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Für viele Türkeistämmige in Deutschland ist das Immobilienvermögen in der Türkei ein zentrales Thema: Das Elternhaus, das Grundstück aus der Kindheit, die Wohnung in Istanbul, die geerbt oder gemeinsam mit Geschwistern gehalten wird. Doch wenn aus einer türkischen Immobilie plötzlich eine rechtliche Frage wird – bei Erbstreit, Scheidung, unzuverlässigem Miteigentümer oder geplanter Veräußerung – merken viele, dass sie mit dem türkischen Immobilienrecht kaum vertraut sind.

Dieser Leitfaden gibt Ihnen eine strukturierte Grundlage: Wie Eigentum in der Türkei entsteht, was das Tapu-System bedeutet, welche Eigentumsformen es gibt, welche Rechte und Pflichten Miteigentümer haben und welche Streitigkeit wie zu lösen ist. Und – zentral für die Diaspora – wie Sie Ihre Rechte vollständig von Deutschland aus ausüben können.

Das Tapu-System: Türkisches Grundbuch und Eigentumsentstehung

In der Türkei entsteht Eigentum an einer Immobilie ausschließlich durch Eintragung im Tapu Sicili – dem türkischen Grundbuch. Das ist in TMK Art. 705 normiert. Ein Kaufvertrag allein, auch wenn notariell beurkundet, überträgt kein Eigentum. Erst die Umschreibung beim zuständigen Tapu Müdürlüğü (Grundbuchamt am Belegenheitsort) macht den Käufer zum rechtlichen Eigentümer.

Das türkische Grundbuch wird von der Tapu ve Kadastro Genel Müdürlüğü (TKGM) geführt, einer Bundesbehörde mit regionalen Ämtern im ganzen Land. Seit 2013 ist das System digitalisiert (TAKBIS – Tapu ve Kadastro Bilgi Sistemi), und Eigentümer können ihren Tapu-Auszug online über die e-Devlet-Plattform (e-government) einsehen.

Was steht im Tapu Senedi?

Der Tapu Senedi (Eigentumsurkunde) enthält unter anderem:

  • Name des eingetragenen Eigentümers
  • Lage und Katasterparzelle der Immobilie
  • Art des Eigentumsrechts (Kat Mülkiyeti, Arsa, usw.)
  • Eingetragene Belastungen: Ipotek (Hypothek), Haciz (Pfändung), Şerh (Anmerkungen)
  • Anteilsgröße bei Miteigentum
  • ⚠️ Wichtig: Prüfen Sie vor jedem Kauf oder jeder Erbrechtsausübung den aktuellen Tapu-Auszug. Eingetragene Schulden, Pfändungen oder Beschränkungen gehen auf den neuen Eigentümer über.

    Eigentumsformen im türkischen Immobilienrecht

    1. Tam Mülkiyet (Alleineigentum)

    Eine Person ist alleinige Eigentümerin der Immobilie. Sie hat das Recht, die Immobilie zu nutzen (kullanma), Früchte zu ziehen (yararlanma) und darüber zu verfügen (tasarruf) – TMK Art. 683. Alleineigentümer kann frei vermieten, verkaufen, belasten und vererben.

    2. Paylı Mülkiyet (Bruchteilseigentum / Müşterek Mülkiyet)

    Mehrere Personen halten die Immobilie nach fest definierten Anteilen – z. B. 1/2 und 1/2 oder 1/3 und 2/3. Der Anteil ist im Tapu eingetragen. Jeder Miteigentümer kann seinen Anteil grundsätzlich separat veräußern, wobei die anderen Miteigentümer ein gesetzliches Vorkaufsrecht (Önalım Hakkı, TMK Art. 732) haben.

    Wichtige Rechte der Miteigentümer:

  • Mitnutzung der gesamten Immobilie im Verhältnis des Anteils
  • Anspruch auf anteilige Mieteinnahmen
  • Recht auf Ecrimisil (Nutzungsentschädigung), wenn ein Miteigentümer allein nutzt
  • Recht auf İzale-i Şüyu (Auflösung der Gemeinschaft durch Gericht)
  • 3. Elbirliği Mülkiyeti (Gesamthandseigentum)

    Entsteht typischerweise bei Erbschaften: mehrere Erben halten die Immobilie als Erbengemeinschaft ohne festgelegte Einzelanteile. Kein Erbe kann seinen "Teil" allein verkaufen. Jede Verfügung erfordert die Zustimmung aller. Diese Form entspricht der deutschen Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB).

    4. Kat Mülkiyeti (Wohnungseigentum)

    Wohnungs- oder Teileigentum an einer abgeschlossenen Einheit in einem Mehrfamilienhaus, begründet nach dem Kat Mülkiyeti Kanunu (KMK, Gesetz Nr. 634). Jede Einheit hat eine eigene Tapu-Urkunde. Eigentümer haben gleichzeitig Miteigentum am Gemeinschaftseigentum (Ortak Alanlar: Treppenhaus, Aufzug, Dach usw.) und zahlen Aidat (Hausgeld).

    5. Kat İrtifakı (Baurechtsurkunde)

    Ein vorläufiges Eigentums- bzw. Anwartschaftsrecht auf eine Wohnung in einem noch nicht fertiggestellten Gebäude. Der rechtliche Rahmen (Baugenehmigung, Gebäudeparzellierung) ist bereits vorhanden, aber die İskan (Nutzungsgenehmigung/Abnahme) fehlt noch. Nach Fertigstellung und behördlicher Abnahme wird Kat İrtifakı in Kat Mülkiyeti umgewandelt.

    ⚠️ Wichtig: Käufer sollten darauf bestehen, dass eine Immobilie Kat Mülkiyeti hat, bevor der Kaufpreis vollständig bezahlt wird. Ohne İskan kann die Immobilie nicht offiziell bewohnt werden, und es können Bußgelder entstehen.

    Immobilienkauf in der Türkei: Ablauf und Kosten

    Schritt-für-Schritt-Ablauf

    1.Vorprüfung (Tapu Sorgulama): Tapu-Auszug prüfen auf Belastungen (Ipotek, Haciz), ungeklärte Miteigentumsanteile, fehlende İskan.
    2.Kaufvertrag: Entweder ein privater Vorvertrag (Ön Sözleşme, auch beim Notar), dann abschließende Übertragung beim Tapu Müdürlüğü; oder direkt durch „Resmi Senet" (offizieller Kaufvertrag beim Tapu Müdürlüğü). In der Türkei ist es möglich, die Eigentumsübertragung direkt beim Grundbuchamt ohne separate Notarbeurkundung des Hauptvertrags durchzuführen.
    3.Zahlung der Tapu Harcı: Vor der Umschreibung werden die Grunderwerbsteuern (Tapu Harcı) entrichtet.
    4.Eintragung im Tapu Sicili: Mit der Eintragung entsteht das Eigentumsrecht.
    5.Steuer- und Meldepflichten: Anmeldung beim zuständigen Finanzamt (Vergi Dairesi), ggf. DASK-Pflichtversicherung (türkische Erdbebenversicherung für Wohngebäude).

    Kosten beim Kauf

    KostenpositionSatz / Betrag
    Tapu Harcı (Grunderwerbsteuer)4 % des deklarierten Kaufpreises (je 2 % von Käufer und Verkäufer)
    KDV (Mehrwertsteuer) – Neubau1 % (Wohnfläche ≤150 m²) / 20 % (>150 m² oder Luxus)
    Döner Sermaye (Bearbeitungsgebühr)Festbetrag (ca. TRY 500–2.000)
    DASK-VersicherungJährliche Pflichtversicherung gegen Erdbebenschäden
    Notar (bei Vorvertrag)Gebührenordnung (ca. 0,5–1 % des Wertes)

    Kann ich von Deutschland aus kaufen?

    Ja, vollständig. Mit einer Vekâletname (notarielle Vollmacht) kann ein bevollmächtigter Anwalt die gesamte Kaufabwicklung – einschließlich Tapu-Eintragung – in Ihrem Namen durchführen. Die Vollmacht muss ausdrücklich die Befugnis zum Immobilienkauf, zur Unterzeichnung von Kaufverträgen und zur Vertretung beim Tapu Müdürlüğü enthalten.

    Immobilien aus türkischer Erbschaft – Sonderprobleme der Diaspora

    Der häufigste Anlass, mit dem sich in Deutschland lebende Türken an eine Kanzlei wenden, ist die türkische Erbschaftsimmobilie. Hier gelten besondere Regeln.

    Welches Recht gilt?

    Für in der Türkei belegene Immobilien gilt ausnahmslos türkisches Recht (lex situs). Das gilt unabhängig davon, wo der Erblasser oder die Erben wohnen – auch wenn alle Beteiligten in Deutschland leben.

    Typische Erbschaftssituationen und ihre Lösungen

    Situation 1: Mehrere Erben, kein Einvernehmen

    Wenn ein Elternteil verstirbt und mehrere Kinder zu gleichen Teilen erben, entsteht eine Elbirliği Mülkiyeti (Erbengemeinschaft). Keine Entscheidung kann ohne Zustimmung aller getroffen werden. Wenn keine Einigung möglich ist → İzale-i Şüyu (Teilungsklage). → Weiterführend: İzale-i Şüyu Türkei: Teilungsklage bei gemeinsam geerbten Immobilien →

    Situation 2: Eine Immobilie wurde vor dem Tod auf ein Kind übertragen

    Wenn ein Elternteil eine Immobilie kurz vor dem Tod an ein Kind "verkauft" hat, obwohl der Preis unrealistisch war, können andere Erben prüfen: (a) Tenkis Davası (Herabsetzungsklage, wenn Pflichtteil verletzt) oder (b) Muris Muvazaası (Klage auf Nichtigkeit des Scheingeschäfts). → Weiterführend: Pflichtteil im türkischen Erbrecht: Saklı Pay & Tenkis Davası →

    Situation 3: Ein Miteigentümer nutzt die Immobilie allein

    Ein Geschwisterteil wohnt in der Erbschaftswohnung und zahlt keine Miete an die Miteigentümer. Lösung: Ecrimisil-Klage (Nutzungsentschädigungsklage) nach TMK Art. 693 für bis zu 5 Jahre rückwirkend.

    Situation 4: Erbschein fehlt

    Ohne türkischen Erbschein (Veraset İlamı) können die Erben im Tapu-Register nicht als Eigentümer eingetragen werden. Der Veraset İlamı kann beim türkischen Konsulat in Deutschland oder beim Sulh Hukuk Mahkemesi in der Türkei beantragt werden.

    Sonstige Eigentumsrechte: İntifa, Sükna und Şüfa

    İntifa Hakkı (Nießbrauch) – TMK Art. 794 ff.

    Das Nießbrauchrecht gibt einer Person das Recht, eine fremde Immobilie zu nutzen und ihre Früchte (z. B. Mieteinnahmen) zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein. Es wird im Tapu eingetragen und ist weder veräußerlich noch vererblich. Häufig in Schenkungen an Kinder unter Vorbehalt des Nießbrauchs für die Eltern.

    Sükna Hakkı (Wohnrecht) – TMK Art. 823

    Das Wohnrecht ist eine beschränkte Form des Nießbrauchs: Der Berechtigte darf die Immobilie bewohnen, aber nicht vermieten. Ebenfalls im Tapu eintragbar.

    Önalım Hakkı (Vorkaufsrecht) – TMK Art. 732–735

    Bei Paylı Mülkiyet (Bruchteilseigentum) hat jeder Miteigentümer ein gesetzliches Vorkaufsrecht, wenn ein anderer seinen Anteil an einen Dritten verkauft. Er muss binnen 3 Monaten ab Kenntnis des Verkaufs (und des Preises) klagen, um dieses Recht geltend zu machen.

    Belastungen und Risiken im Tapu – Was Sie prüfen müssen

    Bevor Sie eine türkische Immobilie kaufen, erben oder verkaufen, sollten Sie im Tapu-Register nach folgenden Belastungen suchen:

    EintragBedeutungRisiko
    İpotekHypothek / GrundschuldImmobilie ist mit einem Kredit belastet
    HacizPfändung durch GläubigerImmobilie kann nicht frei übertragen werden
    İhtiyati TedbirEinstweilige VerfügungVeräußerungs- oder Belastungsverbot
    Şerh (Ortaklığa Devam)Fortbestandsvereinbarung (bei Miteigentum)İzale-i Şüyu für bestimmte Zeit ausgeschlossen
    Şerh (Önalım)Eingetragenes VorkaufsrechtVerkauf ohne Beteiligung des Berechtigten angreifbar
    Kat İrtifakı statt Kat MülkiyetiGebäude noch nicht abgenommenKein legaler Bezug möglich

    Steuern bei türkischen Immobilien

    Beim Kauf

    Tapu Harcı (4 %), ggf. KDV (1–20 % bei Neubauten).

    Bei Erbschaft / Schenkung

    Veraset ve İntikal Vergisi (türkische Erbschaft- und Schenkungsteuer):

  • Freibeträge und Staffelsteuersätze nach Verwandtschaftsgrad
  • Erbschaftsteuersätze: 1–10 % (Erbschaft) bzw. 10–30 % (Schenkung)
  • In Deutschland: türkische Immobilien sind grundsätzlich auch der deutschen Erbschaftsteuer unterworfen; Doppelbesteuerung kann durch Anrechnung vermieden werden (kein separates DBA für Erbschaftsteuer zwischen DE und TR)
  • Beim Verkauf

    Kapitalgewinnsteuer (Değer Artış Kazancı Vergisi), wenn die Immobilie innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb verkauft wird. Nach 5 Jahren ist der Gewinn in der Türkei steuerfrei.

    ⚠️ Wichtig: In Deutschland ansässige Personen können trotzdem deutsche Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn schulden, sofern die 10-Jahres-Spekulationsfrist des § 23 EStG noch nicht abgelaufen ist. Steuerliche Beratung ist bei Immobilienverkäufen aus der Türkei unbedingt empfehlenswert.

    Von Deutschland aus – Was Sie ohne Reise regeln können

    Mit einer Vekâletname (notarielle Vollmacht) können Sie folgende Handlungen in der Türkei vollständig delegieren:

  • Kaufvertrag unterzeichnen und Tapu-Eintragung durchführen
  • Grundbuchauszüge und Erbscheinsverfahren betreiben
  • Vermieten, Mietverträge kündigen und Miete einziehen
  • İzale-i Şüyu, Tenkis Davası oder Ecrimisil-Klage einreichen
  • Verkauf der Immobilie und Erlösauszahlung entgegennehmen
  • Die Vekâletname wird beim türkischen Generalkonsulat in Deutschland (Karlsruhe, Stuttgart, München, Frankfurt, Berlin, Köln) oder bei einem deutschen Notar mit anschließender Apostille ausgestellt.

    Wie die Doğru Kanzlei bei türkischen Immobilienrechten vorgeht

    Die Doğru Kanzlei ist sowohl bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (§ 207 BRAO) als auch beim Ankara Barosu (Sicil No: 47068) zugelassen. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des türkischen Immobilienrechts – ob Kauf, Erbschaft, Streit mit Miteigentümern oder Steueroptimierung.

    Unsere Besonderheit: Wir kennen beide Rechtssysteme – das türkische TMK und das deutsche BGB – und können daher grenzüberschreitende Erbfälle mit deutschen und türkischen Vermögenswerten vollständig aus einer Hand bearbeiten. Kein Mandant musste für eine Klageeinreichung oder Tapu-Angelegenheit nach Türkiye reisen.

    Kostenlose Ersteinschätzung bei der Doğru Kanzlei anfragen →

    Diesen Artikel haben wir auch auf Türkisch veröffentlicht:

    Türkiye'de Gayrimenkul Hakları: Almanya'daki Türkler İçin Kapsamlı Rehber →

    Und auf Englisch für englischsprachige Familienmitglieder oder Berater:

    Turkish Property Rights: A Complete Guide for the Diaspora →

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