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Social-Media-Beitrag aus Deutschland, Strafverfahren in der Türkei: Art. 299, 301 TCK und Art. 7/2 TMK
Strafrecht

Social-Media-Beitrag aus Deutschland, Strafverfahren in der Türkei: Art. 299, 301 TCK und Art. 7/2 TMK

Av. Hasan Doğru
12. Oktober 2026
7 Min. Lesezeit

Ein Social-Media-Beitrag aus Deutschland kann in der Türkei zu einem Strafverfahren führen – oft unbemerkt, bis zur Einreise. Dieser Ratgeber zeigt die Tatbestände, die Zuständigkeitsfrage und die Verteidigung.

  • Art. 299, 301, 216 TCK und Art. 7/2 TMK: Welche Tatbestände bei Beiträgen in Betracht kommen
  • Genehmigung des Justizministers, Zuständigkeit, Verjährung: Wo die Verteidigung ansetzt
  • Abfrage, Vollmacht, SEGBİS: Was sich von Deutschland aus tun lässt

Av. Hasan Doğru · Türkisches Strafrecht · Mannheim & Ankara

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel befasst sich ausschließlich mit dem türkischen Recht und dient der allgemeinen Information; er ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Die Doğru Kanzlei berät gemäß § 207 BRAO ausschließlich im türkischen Recht und Völkerrecht.

Ein Beitrag, abgesetzt von einem Handy in Deutschland, kann in der Türkei zu einem Ermittlungsverfahren werden. Typisch für diese Akten: Die Betroffenen erfahren oft erst Jahre später am Flughafen davon – und haben den Beitrag längst gelöscht. Dieser Artikel zeigt, welche Tatbestände des türkischen Strafrechts bei Social-Media-Beiträgen in Betracht kommen, wann türkische Gerichte für eine Handlung im Ausland zuständig sind und was sich von Deutschland aus tun lässt. Er enthält keine politische Bewertung, sondern beschreibt Tatbestände und Verfahren.

Die häufigsten Tatbestände

TatbestandVorschriftStrafrahmenTypischer Beitrag
Beleidigung des StaatspräsidentenArt. 299 TCK1–4 Jahre; bei öffentlicher Begehung um ein Sechstel erhöht. Strafverfolgung nur mit Genehmigung des Justizministers (Art. 299 Abs. 3)Beleidigender Kommentar, Karikatur
Aufstachelung zu Hass und Feindschaft / HerabwürdigungArt. 216 TCK1–3 Jahre (Abs. 1); 6 Monate–1 Jahr (Abs. 2, 3)Kommentar gegen eine ethnische oder religiöse Gruppe
Herabwürdigung der türkischen Nation, des Staates und seiner InstitutionenArt. 301 TCK6 Monate–2 Jahre. Ermittlungen nur mit Genehmigung des Justizministers (Art. 301 Abs. 4)Scharfe Äußerungen gegen staatliche Institutionen
Propaganda für eine terroristische OrganisationArt. 7 Abs. 2 TMK1–5 Jahre; bei Begehung durch Presse und Rundfunk um die Hälfte erhöhtTeilen von Symbolen, Parolen oder Inhalten einer Organisation
Öffentliche Verbreitung irreführender InformationenArt. 217/A TCK1–3 JahreAls „Desinformation“ eingestufter Beitrag
Beleidigung einer PersonArt. 125 TCK3 Monate–2 Jahre oder Geldstrafe; bei öffentlicher Begehung um ein Sechstel erhöhtKommentar gegen eine bestimmte Person; grundsätzlich nur auf Strafantrag
Zur Beleidigung einzelner Personen und zu WhatsApp-Nachrichten ausführlich: Beleidigung in der Türkei aus Deutschland: soziale Medien.

Sind türkische Gerichte für einen Beitrag aus dem Ausland zuständig?

Nach Art. 8 TCK gilt eine Tat als in der Türkei begangen, wenn die Handlung ganz oder teilweise dort vorgenommen wurde oder der Erfolg dort eingetreten ist. In der Praxis des Kassationshofs (Yargıtay) wird bei Taten über das Internet häufig angenommen, dass der Erfolg in der Türkei eintritt, wenn der Inhalt dort abrufbar ist. Folgt man dem, gilt der in Deutschland abgesetzte Beitrag als in der Türkei begangen, und die Voraussetzungen für Auslandstaten nach Art. 11–12 TCK spielen keine Rolle. In der Verteidigung lässt sich dieser Punkt angreifen; in der Praxis wird die Zuständigkeit aber meist bejaht.

Bei der Genehmigung des Justizministers unterscheiden sich zwei Tatbestände: Bei Art. 299 TCK braucht die Strafverfolgung (Anklage) die Genehmigung, bei Art. 301 TCK bereits das Ermittlungsverfahren. Wird sie bei Art. 299 versagt, endet die Akte bei der Staatsanwaltschaft; bei Art. 301 darf ohne Genehmigung gar nicht ermittelt werden. In welchem Stadium sich die Akte befindet, zeigt UYAP.

Wie eine Akte entsteht – und wie man davon erfährt

Die meisten Verfahren beginnen mit einer Anzeige – oft mit dem Screenshot eines Bekannten – oder mit der Social-Media-Auswertung der Polizei. Die Staatsanwaltschaft kann bei der Plattform oder der Telekommunikationsbehörde BTK Angaben zum Kontoinhaber anfordern; Konten, die mit einer türkischen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse verknüpft sind, lassen sich einer Person zuordnen. Ein in Deutschland angelegtes Konto erschwert die Identifizierung, schließt sie aber nicht aus; Profil, Name und Foto im Screenshot werden in vielen Akten herangezogen.

Im Ermittlungsverfahren ist die Akte in der Regel nicht über e-Devlet sichtbar; nötig ist eine Abfrage durch einen Anwalt bei der Staatsanwaltschaft. Die Ladung zur Vernehmung geht an die bekannte Adresse in der Türkei; wird ihr nicht Folge geleistet, kann ein Haftbefehl ergehen. Mehr dazu: Läuft in der Türkei ein Verfahren gegen mich? und Haftbefehl in der Türkei? Risiko bei der Einreise.

Die Hauptlinien der Verteidigung

  • Identität: Hat wirklich der Beschuldigte den Beitrag verfasst? Wurde das Konto übernommen? Wurde der Screenshot bearbeitet (Antrag auf Sachverständigengutachten)?
  • Inhalt: Grenzen der Meinungsfreiheit (Art. 26 der türkischen Verfassung, Art. 10 EMRK); der Unterschied zwischen scharfer Kritik und Beleidigung; das Urteil des EGMR zu Art. 299 TCK in Vedat Şorli gegen Türkei (2021) und die Rechtsprechung des türkischen Verfassungsgerichts.
  • Vorsatz: Zusammenhang des Beitrags, Zitat oder eigene Aussage, Zielpublikum.
  • Verfahren: Liegt die Genehmigung des Justizministers vor? Ist bei Art. 125 TCK die Strafantragsfrist von 6 Monaten (Art. 73 TCK) abgelaufen? Ist Verfolgungsverjährung eingetreten?
  • Das Konto zu schließen oder den Beitrag zu löschen, beendet das Verfahren nicht; der Staatsanwaltschaft liegen meist Screenshot und Plattformauskunft vor. Das Löschen kann allenfalls zugunsten des Beschuldigten berücksichtigt werden.

    ⚠️ Wichtig: Besteht ein Haftbefehl, taucht er an der Grenze auf – auch wenn Sie den Beitrag längst gelöscht haben. Reisen Sie nicht in die Türkei, bevor der Stand der Akte geklärt ist.

    Schritt für Schritt von Deutschland aus

  • Abfrage: Über UYAP und die Staatsanwaltschaft wird geklärt, ob eine Akte besteht, welche Vorschrift, welches Stadium und ob ein Haftbefehl vorliegt.
  • Vollmacht und Anschrift: Vollmacht erteilen und die Auslandsanschrift mitteilen; Vernehmung per SEGBİS oder im Wege der Rechtshilfe (İstinabe) beantragen; einen Haftbefehl aufheben lassen.
  • Verteidigung: entlang von Identität und Inhalt. Bei Art. 125 TCK kommt eine Schlichtung in Betracht; gelingt sie, wird die Akte geschlossen und es erfolgt kein Strafregistereintrag.
  • Reise: erst, wenn ein Haftbefehl aufgehoben und der Stand der Akte geklärt ist.
  • Ob derselbe Beitrag auch nach deutschem Recht strafbar ist, ist eine Frage des deutschen Rechts; dazu beraten wir nicht.

    Wie wir Sie unterstützen

    Avukat Hasan Doğru ist bei der Ankara Barosu zugelassen und bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe nach § 207 BRAO registriert. Bei Verfahren wegen Social-Media-Beiträgen übernimmt er die Abfrage, bereitet die Verteidigung vor und führt das Verfahren – Aussage, Rechtsbehelf, Aufhebung des Haftbefehls – per Vollmacht von Deutschland aus.

    Fall per WhatsApp schildern →

    Weiterführende Seiten

  • Leistungsseite: Strafrecht Türkei
  • Läuft in der Türkei ein Verfahren gegen mich?
  • Beleidigung in der Türkei aus Deutschland: soziale Medien
  • Diesen Artikel haben wir auch auf Türkisch und Englisch veröffentlicht: Sosyal Medya Paylaşımı Yüzünden Türkiye'de Dosya · A Social Media Post from Abroad, a Criminal Case in Turkey

    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall und enthält keine politische Bewertung. Avukat Hasan Doğru berät und vertritt ausschließlich im türkischen Recht und Völkerrecht (§ 207 BRAO).
    Av. Hasan Doğru

    Done-for-you Verteidigung

    Wir klären Ihre Akte und führen die Verteidigung – von Deutschland aus

    Über das kurze WhatsApp Formular schildern Sie den Sachverhalt. Hasan Doğru prüft die Akte, bereitet die Verteidigung vor und führt Aussage, Rechtsbehelf und den Antrag auf Aufhebung eines Haftbefehls per Vollmacht.

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    Was übernommen wird

    • Abfrage von Akte, Vorwurf, Stadium und einem möglichen Haftbefehl
    • Verteidigung zu Identität, Inhalt und Verfahrensfragen
    • Vernehmung per SEGBİS oder İstinabe und Aufhebung eines Haftbefehls

    Av. Hasan Doğru · Türkisches Strafrecht · Mannheim & Ankara

    Häufige Fragen

    Social-Media-Verfahren prüfen
    Social-Media-Beitrag, Akte in der Türkei: Stand prüfen und verteidigen.
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