Forderungsvollstreckung Türkei
Für Gläubiger, Insolvenzverwalter, Inkassounternehmen und öffentliche Stellen – Anerkennung deutscher Titel (Tenfiz), Vermögensermittlung, vorläufige Pfändung und Zwangsvollstreckung, direkt vor Ort geführt.
Forderungsvollstreckung Türkei — Anerkennung und Vollstreckung deutscher Titel (Tenfiz)
Hat der Schuldner Vermögen in der Türkei? Wir setzen Ihren Titel dort in echte Zahlung um.
Ein deutsches Urteil wirkt in der Türkei nicht automatisch. Hat der Schuldner dort eine Immobilie, ein Bankkonto oder einen Gesellschaftsanteil, muss zunächst ein türkisches Gericht eine Vollstreckbarerklärung (Tenfiz) aussprechen, bevor auf dieses Vermögen zugegriffen werden kann.
Für Gläubiger, Insolvenzverwalter, Inkassounternehmen und öffentliche Stellen — insbesondere Unterhaltsvorschusskassen und Jugendämter — führen wir dieses Verfahren vollständig aus Deutschland, ohne zwischengeschaltete Korrespondenzkanzlei.
Was wir für Sie tun:
Wie der Ablauf funktioniert:
Wir prüfen zunächst Ihren Titel und den Sachverhalt. Ist er tenfizfähig, sichern wir das Vermögen per İhtiyati Haciz und leiten anschließend das Tenfiz-Verfahren ein und führen es durch. Der gesamte Ablauf erfolgt auf Grundlage einer notariell beurkundeten Vollmacht — Ihre Anwesenheit in der Türkei ist nicht erforderlich. Die vollständige Erklärung des Tenfiz-Verfahrens finden Sie in unserem Blogbeitrag "Deutsches Urteil in der Türkei vollstrecken".
Für allgemeine Zwangsvollstreckung und Inkasso in der Türkei — etwa wenn bereits ein türkischer Titel vorliegt oder unmittelbar gegen einen türkischen Schuldner vorgegangen werden soll — finden Sie auf unserer Leistungsseite Zwangsvollstreckung & Forderungsbeitreibung weitere Informationen.
Kostenlose Erstprüfung: Senden Sie uns den Titel und eine kurze Sachverhaltsdarstellung. Sie erhalten eine Einschätzung, ob der Titel in der Türkei anerkennungsfähig ist, welcher Verfahrensweg in Betracht kommt und ob eine Vermögensermittlung sinnvoll ist.
Warum Doğru Kanzlei für Forderungen in der Türkei?
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Häufige Fragen
Sachverständiger für türkisches Recht
Deutsche Gerichte ziehen mich als Sachverständigen für Fragen des türkischen Rechts heran. Diese Anerkennung durch das Amtsgericht Mannheim ist ein unabhängiger Nachweis meiner Fachkenntnis — kein Selbstlob.