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Türkischer Erbschein in Deutschland, deutscher Erbschein in der Türkei: Wo gilt was wirklich?
Erbrecht

Türkischer Erbschein in Deutschland, deutscher Erbschein in der Türkei: Wo gilt was wirklich?

Av. Hasan Doğru
10. August 2026
16 Min. Lesezeit

Senden Sie uns, welches Dokument vorliegt und welche Bank, Behörde oder Grundbuchstelle es verlangt. Wir klären den schnellsten türkischen Weg.

  • Erbschein: früh einordnen, bevor Fristen oder Nachweise kippen
  • Tapu: früh einordnen, bevor Fristen oder Nachweise kippen
  • Bank: früh einordnen, bevor Fristen oder Nachweise kippen

Türkisches Erbrecht · Mannheim & Ankara

AV. HASAN DOĞRU · DEUTSCH & TÜRKISCH · MANNHEIM & ANKARA

Sie haben Ihren türkischen Erbschein (Veraset İlamı / Mirasçılık Belgesi) endlich in der Hand — und stehen jetzt vor dem deutschen Bankschalter oder dem Grundbuchamt und hören: "Das reicht so nicht." Oder umgekehrt: Sie haben einen deutschen Erbschein, wollen damit eine Immobilie in Bodrum übertragen, und das türkische Grundbuchamt lehnt ab. Beides ist real — und beides lässt sich vorab planen, wenn Sie wissen, welches Dokument wo tatsächlich zieht.

RECHTLICHER Dieser Artikel befasst sich ausschließlich mit dem türkischen Recht und dem deutsch-türkischen Kollisionsrecht. Für die deutsche Verfahrensseite (Nachlassgericht, Grundbuchamt) empfehlen wir die Rücksprache mit einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar; die Doğru Kanzlei berät gemäß § 207 BRAO ausschließlich im türkischen Recht.

Im Leitfaden zur Erbscheinsbeantragung haben wir gezeigt, wie Sie einen türkischen Erbschein aus Deutschland beantragen. Hier geht es um den nächsten, oft unterschätzten Schritt: Was passiert, wenn Sie das Dokument in der Hand halten und es in dem jeweils anderen Land vorlegen müssen?

1. Die Grundregel, die die meisten Erben überrascht

Ein türkischer Erbschein ist in Deutschland nicht automatisch wirksam, und ein deutscher Erbschein ist in der Türkei nicht automatisch wirksam. Es gibt kein automatisches gegenseitiges Anerkennungssystem zwischen beiden Ländern für Erbscheine im eigentlichen Sinn. Was in der Praxis tatsächlich zieht, hängt von drei Faktoren ab:

  • Wo liegt der Vermögensgegenstand (Immobilie in der Türkei? Bankkonto in Deutschland?)
  • Welches Recht ist auf diesen Vermögensgegenstand anwendbar (Belegenheitsrecht für Immobilien, Heimatrecht für bewegliches Vermögen)
  • Welche Behörde oder Bank soll das Dokument akzeptieren, und wie streng prüft diese konkrete Stelle im Einzelfall
  • 2. Das anwendbare Recht: 1929er Abkommen, MÖHUK und warum die EU-Erbrechtsverordnung hier nicht greift

    Das Nachlassabkommen von 1929

    Zwischen Deutschland und der Türkei gilt bis heute die Anlage zu Art. 20 des deutsch-türkischen Konsularvertrags vom 28. Mai 1929 — das sogenannte Nachlassabkommen. Es regelt unter anderem, welche Konsulate und Behörden in Nachlasssachen des jeweils anderen Landes zuständig werden und wie mit Nachlassvermögen im jeweils anderen Staat umzugehen ist. Dieses bilaterale Abkommen bleibt vorrangig gegenüber der EU-Erbrechtsverordnung, weil es sich um ein völkerrechtliches Abkommen mit einem Drittstaat handelt.

    Warum die EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012) hier praktisch nicht greift

    Die EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012) samt dem darauf gestützten Europäischen Nachlasszeugnis (ENZ) gilt ausschließlich zwischen den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten (Irland und Dänemark sind ausgenommen, das Vereinigte Königreich war nie gebunden). Die Türkei ist kein EU-Mitgliedstaat — die Verordnung entfaltet daher keine unmittelbare Wirkung für rein türkische Nachlassvermögenswerte oder gegenüber türkischen Behörden. Ein ENZ ist für die Ankaraner Wohnung eines Verstorbenen ohne jeden Nutzen.

    Relevant wird das ENZ in einer bestimmten Konstellation dennoch: Wenn ein Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat hatte (z. B. Deutschland) und der Nachlass auch Vermögen in einem anderen EU-Staat umfasst, kann für diesen EU-internen Teil ein ENZ ausgestellt werden — parallel zum türkischen Erbschein für den türkischen Teil. Das ENZ ersetzt in diesem Fall nicht den türkischen Erbschein, sondern deckt ausschließlich den innereuropäischen Teil des Nachlasses ab.

    MÖHUK: Welches Recht bestimmt, wer erbt?

    Für die Frage, welches materielle Erbrecht überhaupt anwendbar ist, ist aus türkischer Sicht das türkische internationale Privatrecht maßgeblich — das MÖHUK (Gesetz Nr. 5718 über internationales Privat- und Verfahrensrecht). Die Grundregel:

  • Bewegliches Vermögen (Bankguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge): Es gilt grundsätzlich das Heimatrecht des Erblassers (MÖHUK Art. 20) — bei einem türkischen Erblasser also türkisches Erbrecht, unabhängig davon, in welchem Land sich das Konto befindet.
  • Unbewegliches Vermögen (Grundstücke, Wohnungen): Hier gilt das Belegenheitsprinzip (lex rei sitae) — für eine Immobilie in der Türkei ist stets türkisches Recht maßgeblich, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erblassers oder der Erben.
  • Diese Aufspaltung — Nachlassspaltung — ist der Grund, warum ein und derselbe Erbfall in zwei Ländern zwei unterschiedliche rechtliche "Behandlungen" erfahren kann, selbst wenn am Ende dieselben Personen als Erben feststehen.

    3. Vergleichstabelle: Mirasçılık Belgesi vs. Erbschein vs. Europäisches Nachlasszeugnis — wer akzeptiert was?

    DokumentAusstellende StelleGilt in der Türkei?Gilt in Deutschland?Gilt in der übrigen EU?
    Türkischer Erbschein (Veraset İlamı / Mirasçılık Belgesi)Sulh Hukuk Mahkemesi oder türkischer NotarJa — einzig akzeptiertes Dokument für Tapu-UmschreibungenFür bewegliches Vermögen (Bankkonten) mit Apostille/beglaubigter Übersetzung meist ausreichend; für Immobilien im Grundbuch nicht direkt verwendbarNein — kein EU-Instrument
    Deutscher ErbscheinDeutsches Nachlassgericht (Amtsgericht)Nein — türkisches Grundbuchamt (Tapu) akzeptiert ihn für Immobilien nicht, auch nicht apostilliert/übersetztJa, für in Deutschland belegenes VermögenGrundsätzlich ja innerhalb Deutschlands; für andere EU-Staaten ist eher ein ENZ vorgesehen
    Fremdrechtserbschein (§ 2369 BGB)Deutsches Nachlassgericht, nach türkischem Recht ausgestelltNicht unmittelbar bindend — türkische Gerichte orientieren sich häufig an ihm, stellen aber eigenständig einen türkischen Erbschein ausJa, für in Deutschland belegenes bewegliches Vermögen eines türkischen ErblassersNein — rein deutsches Instrument
    Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ)Zuständiges Nachlassgericht eines EU-MitgliedstaatsNein — die Türkei ist nicht an die EU-Erbrechtsverordnung gebundenJa, wenn in Deutschland ausgestellt oder anerkanntJa — automatisch in allen teilnehmenden EU-Staaten

    ⚠️ Wichtig: Aus dieser Tabelle folgt ein Praxispunkt, den viele Erben unterschätzen: Für eine türkische Immobilie führt kein Weg am türkischen Erbschein vorbei — weder ein deutscher Erbschein noch ein ENZ, egal wie sorgfältig apostilliert und übersetzt, ersetzt ihn beim Tapu Müdürlüğü.

    4. Den türkischen Erbschein in Deutschland verwenden: Bank und Grundbuchamt

    Bei deutschen Banken

    Für ein deutsches Bankkonto eines verstorbenen türkischen Staatsangehörigen wird in der Praxis regelmäßig der türkische Erbschein akzeptiert — vorausgesetzt, er liegt apostilliert und mit beglaubigter deutscher Übersetzung vor. Banken prüfen dabei intern nach eigenen Compliance-Vorgaben, weshalb der konkrete Prüfungsaufwand von Institut zu Institut und teils von Filiale zu Filiale variiert. Häufige Zusatzforderungen der Bank:

  • Sterbeurkunde (ebenfalls apostilliert/übersetzt)
  • Legitimation aller im Erbschein genannten Erben (Reisepass/Personalausweis)
  • Bei mehreren Erben: eine Vollmacht oder Zustimmungserklärung der übrigen Miterben zur Kontoauflösung
  • Beim deutschen Grundbuchamt

    Für eine in Deutschland belegene Immobilie eines türkischen Erblassers verlangt das deutsche Grundbuchamt in der Regel einen Nachweis der Erbfolge in einer Form, die den formellen deutschen Anforderungen entspricht. Ein bloß apostillierter türkischer Erbschein wird von Grundbuchämtern nicht einheitlich als ausreichend behandelt — hier kommt häufig der bereits im Erbscheinsleitfaden beschriebene Fremdrechtserbschein nach § 2369 BGB ins Spiel: Das deutsche Nachlassgericht stellt auf Antrag einen Erbschein nach türkischem Recht aus, der für das deutsche Grundbuch die erforderliche Form hat.

    PraxisOb im Einzelfall ein Fremdrechtserbschein zwingend erforderlich ist oder das Grundbuchamt den ausländischen Erbschein mit ergänzenden Nachweisen akzeptiert, entscheidet das zuständige Amtsgericht nach eigenem Ermessen — dies ist eine Frage des deutschen Verfahrensrechts, zu der wir Sie an einen deutschen Fachanwalt für Erbrecht oder Notar verweisen.

    5. Den deutschen Erbschein in der Türkei verwenden: Tapu und Bank

    Für Immobilien: praktisch ausgeschlossen ohne türkischen Erbschein

    Das türkische Grundbuchamt (Tapu Müdürlüğü) wendet für Immobilien strikt das Belegenheitsprinzip an und akzeptiert für die Grundbuchumschreibung ausschließlich einen türkischen Erbschein — sei es einen originär in der Türkei erwirkten oder einen von einem türkischen Gericht formell als mit dem türkischen Erbverfahren übereinstimmend anerkannten ausländischen Nachweis. Ein deutscher Erbschein allein, auch mit Apostille und beglaubigter Übersetzung, reicht dafür nicht aus.

    Für Bankkonten und bewegliches Vermögen: etwas mehr Spielraum, aber selten automatisch

    Bei rein beweglichem Vermögen (Bankguthaben, Fahrzeuge) in der Türkei greift nach MÖHUK Art. 20 grundsätzlich das Heimatrecht des Erblassers — bei einem deutschen Erblasser also deutsches Erbrecht. Das bedeutet nicht automatisch, dass die türkische Bank den deutschen Erbschein unmittelbar akzeptiert: In der Praxis verlangen türkische Banken meist entweder

  • einen türkischen Erbschein, der von einem türkischen Gericht auf Grundlage der ausländischen Erbfolgeentscheidung ausgestellt wird, oder
  • eine formelle Tanıma/Tenfiz (Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen) des deutschen Erbscheins bzw. der zugrunde liegenden Feststellung durch ein türkisches Gericht.
  • Ein rein administrativ apostillierter deutscher Erbschein ohne gerichtliche türkische Bestätigung wird von türkischen Banken regelmäßig nicht als ausreichend angesehen, insbesondere bei größeren Summen oder wenn nicht alle Erben zweifelsfrei feststehen.

    6. Apostille und beglaubigte Übersetzung: die formalen Mindestanforderungen für die Anerkennung

    SchrittFür türkischen Erbschein in DeutschlandFür deutschen Erbschein in der Türkei
    ApostilleBeim zuständigen türkischen Gericht/Amt (bzw. über den Notar, der den Erbschein ausgestellt hat)Beim Regierungspräsidium des jeweiligen Bundeslandes
    Beglaubigte ÜbersetzungDurch einen in Deutschland allgemein beeidigten Übersetzer für die türkische SpracheDurch einen in der Türkei zugelassenen yeminli tercüman (vereidigter Übersetzer)
    Zusätzliche LegitimationReisepass/Ausweis aller ErbenReisepass/Ausweis aller Erben, ggf. türkische Steuernummer
    Bei ImmobilienGgf. zusätzlicher Fremdrechtserbschein (§ 2369 BGB) nötigTürkischer Erbschein zwingend — keine Alternative
    Bei BankkontenMeist ausreichend mit Apostille + ÜbersetzungMeist zusätzliche Tanıma/Tenfiz oder türkischer Erbschein nötig

    Kurz-Checkliste für die erste Woche nach dem Erbfall: Sterbeurkunde besorgen und Apostille beantragen; konsularische Vollmacht für die Türkei terminieren (Wartezeiten bei Konsulaten einplanen); Bestandsaufnahme aller Vermögenswerte in beiden Ländern erstellen; klären, ob ein deutscher Notar/Nachlassgericht bereits kontaktiert wurde; prüfen, ob eine türkische Steuernummer vorliegt oder beantragt werden muss. Diese fünf Schritte lassen sich weitgehend parallel erledigen und verkürzen die Gesamtdauer beider Verfahren spürbar.

    7. Praktische Doppelstrategie für Erben mit Vermögen in beiden Ländern

    1. Prüfen Sie die Vermögensstruktur zuerst. Bevor Sie irgendein Dokument beantragen, klären Sie: Wo liegt was — Immobilien, Konten, Fahrzeuge — und in welchem Land? Davon hängt ab, welches Dokument Sie überhaupt brauchen.

    2. Beantragen Sie beide Erbscheine parallel, nicht nacheinander. Wer erst den deutschen Erbschein abwartet und danach den türkischen beantragt, verliert wertvolle Zeit — insbesondere angesichts der türkischen Erbschaftsteuerfristen (4–8 Monate). Beide Verfahren können mit entsprechender Vollmacht gleichzeitig laufen.

    3. Erwägen Sie proaktiv den Fremdrechtserbschein, wenn deutsches bewegliches Vermögen und ein türkischer Erblasser zusammentreffen und ein deutsches Grundbuchamt involviert ist — sprechen Sie dies frühzeitig mit einem deutschen Notar oder Fachanwalt ab.

    4. Für türkische Immobilien: planen Sie von Anfang an mit dem türkischen Erbschein, auch wenn Sie zunächst nur den deutschen Erbschein in Händen halten. Ein ENZ oder ein apostillierter deutscher Erbschein ersetzt ihn beim Tapu nicht.

    5. Dokumentieren Sie den gesamten Ablauf für beide Seiten identisch — dieselbe Erbenliste, dieselben Anteile, dieselben Nachweise. Widersprüche zwischen dem deutschen und dem türkischen Dokument (etwa bei einer abweichenden Erbquote durch Pflichtteils- oder Saklı-Pay-Fragen) führen erfahrungsgemäß zu den längsten Verzögerungen bei beiden Behörden.

    8. Häufige Fehler bei der grenzüberschreitenden Vorlage

    Fehler 1: Vorlage des deutschen Erbscheins beim türkischen Grundbuchamt ohne vorherige Rücksprache. Das Tapu Müdürlüğü lehnt ab — unabhängig von Apostille oder Übersetzung. Zeitverlust und teils zusätzliche Kosten für einen erneuten, diesmal richtigen Anlauf sind die Folge.

    Fehler 2: Vorlage des türkischen Erbscheins beim deutschen Grundbuchamt ohne Prüfung, ob ein Fremdrechtserbschein nötig ist. Manche Grundbuchämter fordern zusätzliche Nachweise nach, was das Verfahren erheblich verzögert.

    Fehler 3: Fehlende oder veraltete Apostille. Apostillen haben in der Regel keine Gültigkeitsbeschränkung, aber manche Banken verlangen aktuelle Ausstellungsdaten der zugrunde liegenden Urkunden (z. B. Sterbeurkunde nicht älter als X Monate) — dies vorab mit der jeweiligen Stelle klären.

    Fehler 4: Annahme, das ENZ helfe bei türkischem Vermögen. Das Europäische Nachlasszeugnis wirkt ausschließlich innerhalb der EU — für die Türkei ist es wirkungslos.

    Fehler 5: Unterschiedliche Erbenlisten in beiden Ländern nicht abgeglichen. Wenn der deutsche und der türkische Erbschein unterschiedliche Erbquoten ausweisen (z. B. wegen des türkischen Pflichtteils/saklı pay), entstehen Widersprüche, die beide Verfahren blockieren können.

    9. Zwei Praxisfälle: So läuft die Anerkennung tatsächlich ab

    Fall A: Türkischer Erblasser, Tochter in Deutschland, Immobilie in Izmir plus Bankkonto in Köln

    Frau Y. verliert ihren Vater, einen türkischen Staatsangehörigen mit letztem Wohnsitz in Köln. Er hinterlässt eine Eigentumswohnung in Izmir und ein Bankkonto bei einer Kölner Sparkasse. Frau Y. beauftragt gleichzeitig einen deutschen Notar mit dem deutschen Erbscheinsverfahren für das Konto und die Doğru Kanzlei mit dem türkischen Erbscheinsverfahren für die Wohnung.

    Ergebnis in der Praxis: Für das Konto bei der Kölner Sparkasse reicht der deutsche Erbschein aus — kein Umweg über die Türkei nötig, da das Konto in Deutschland belegen ist und Frau Y. dort ohnehin unbeschränkt erbberechtigt ist. Für die Wohnung in Izmir führt kein Weg am türkischen Erbschein vorbei: Die Doğru Kanzlei beantragt ihn parallel über das zuständige Sulh Hukuk Mahkemesi, sodass beide Verfahren zeitgleich laufen und die türkische Erbschaftsteuerfrist (6 Monate, da Erbin im Ausland lebt) nicht durch Warten auf den deutschen Erbschein verstreicht.

    Fall B: Deutscher Erblasser, Sohn in München, Ferienhaus in Antalya

    Herr M., deutscher Staatsangehöriger ohne türkische Wurzeln, erbt von seinem verstorbenen Vater ein Ferienhaus in Antalya. Sein deutscher Erbschein liegt vor, apostilliert und beglaubigt ins Türkische übersetzt.

    Ergebnis in der Praxis: Beim türkischen Grundbuchamt (Tapu Müdürlüğü) wird der apostillierte deutsche Erbschein allein nicht als ausreichender Nachweis akzeptiert. Die Doğru Kanzlei beantragt für Herrn M. mit einer beim türkischen Konsulat in München ausgestellten Sondervollmacht direkt beim zuständigen Sulh Hukuk Mahkemesi einen türkischen Erbschein — unter Vorlage des deutschen Erbscheins, der Sterbeurkunde und weiterer Nachweise als Beweismittel. Erst mit diesem türkischen Erbschein gelingt die Grundbuchumschreibung über WEBTAPU.

    ⚠️ Wichtig: In beiden Fällen entscheidet nicht die Staatsangehörigkeit des Erblassers oder der Erben darüber, welches Dokument gebraucht wird, sondern ausschließlich die Art und Lage des jeweiligen Vermögensgegenstands. Das wird in der Praxis regelmäßig verwechselt und führt zu unnötigen Verzögerungen von mehreren Monaten.

    10. Grenzüberschreitende Erbscheinsfragen mit der Doğru Kanzlei

    Die Doğru Kanzlei ist bei der Anwaltskammer Ankara (Sicil-Nr. 47068) und der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (§ 207 BRAO) zugelassen. Wir koordinieren die türkische Seite Ihres Erbfalls direkt über UYAP — Erbscheinsantrag, Grundbuchumschreibung über WEBTAPU, Bankkorrespondenz mit türkischen Instituten — und stimmen uns bei der deutschen Verfahrensseite (Nachlassgericht, Grundbuchamt, Fremdrechtserbschein) eng mit unabhängigen deutschen Notaren und Fachanwälten für Erbrecht ab, damit beide Dokumente am Ende widerspruchsfrei zusammenpassen.

    Haben Sie bereits einen Erbschein in einem der beiden Länder und wissen nicht, ob er im anderen Land ausreicht? Schildern Sie uns kurz Ihre Situation — wir sagen Ihnen, welches Dokument Sie zusätzlich brauchen und wie Sie es am schnellsten bekommen.[

    Erbschein-Anerkennung per WhatsApp klären

    11. Sonderfall: Mehrere Erben, Miterben im Ausland und streitige Erbquoten

    Die Anerkennungsfrage wird deutlich komplizierter, sobald mehr als ein Erbe beteiligt ist oder die Erbquoten selbst umstritten sind — ein häufiger Fall bei deutsch-türkischen Familien mit Kindern aus mehreren Ehen oder mit Ansprüchen aus dem türkischen Pflichtteilsrecht (saklı pay).

    Miterben, die nicht in der Türkei erscheinen können oder wollen: Das türkische Erbscheinsverfahren erfordert grundsätzlich die Zustellung an alle Beteiligten. Leben Miterben in Deutschland, verlängert sich das Verfahren um die Zustellungsfristen — mit Vollmacht kann Ihr Anwalt jedoch für alle im Ausland lebenden Miterben handeln, ohne dass diese persönlich anwesend sein müssen.

    Abweichende Erbquoten zwischen deutschem und türkischem Recht: Das deutsche und das türkische Erbrecht kennen unterschiedliche Pflichtteils- bzw. Saklı-Pay-Regelungen. Es kommt vor, dass der deutsche Erbschein andere Quoten ausweist als der später erwirkte türkische Erbschein — etwa weil das türkische Gericht nach MÖHUK eigenständig prüft, welches materielle Recht auf welchen Vermögensgegenstand Anwendung findet, und dabei zu einem anderen Ergebnis kommt als das deutsche Nachlassgericht. In solchen Fällen ist eine sorgfältige Abstimmung zwischen dem deutschen und dem türkischen Verfahren unerlässlich, bevor eines der beiden Dokumente bei einer Bank oder Behörde vorgelegt wird.

    Streitige Erbschaften: Bestreitet ein Miterbe die Erbenstellung eines anderen (etwa im Rahmen einer Tenkis-Klage wegen Verletzung des Pflichtteils), wird die türkische Behörde die Ausstellung des Erbscheins bis zur gerichtlichen Klärung zurückstellen oder einen vorläufigen, später korrigierbaren Erbschein ausstellen. Ein bereits vorliegender deutscher Erbschein ändert daran nichts — türkische Gerichte prüfen die Erbfolge nach türkischem Recht eigenständig.

    Auch in anderen Sprachen verfügbar

    Diesen Artikel haben wir auch auf Türkisch veröffentlicht:

    Mirasçılık Belgesinin Almanya'da Tanınması →

    Und auf Englisch für englischsprachige Familienmitglieder oder Berater:

    Turkish Inheritance Certificate: Recognition in Germany and Beyond →

    Wie Sie den türkischen Erbschein überhaupt zuerst beantragen — Notar oder Gericht, Vollmacht, Apostille, Kosten — steht in unserem Erbscheinsleitfaden. Für die steuerliche Seite eines Erbfalls in beiden Ländern siehe unseren Beitrag zur Doppelbesteuerung bei türkischer Erbschaft. Für die Vollmacht, die Sie für beide Verfahren ohnehin brauchen, siehe Vollmacht auf Türkisch.

    Häufig gestellte Fragen

    Gilt ein türkischer Erbschein automatisch in Deutschland?

    Nicht automatisch im formellen Sinn, aber mit Apostille und beglaubigter deutscher Übersetzung wird er bei deutschen Banken für Kontoangelegenheiten in der Praxis regelmäßig akzeptiert. Für Immobilien im Grundbuch ist häufig zusätzlich ein Fremdrechtserbschein nach § 2369 BGB erforderlich.

    Gilt ein deutscher Erbschein automatisch in der Türkei?

    Nein. Für türkische Immobilien akzeptiert das Tapu Müdürlüğü ausschließlich einen türkischen Erbschein. Für bewegliches Vermögen wie Bankkonten verlangen türkische Banken meist zusätzlich einen türkischen Erbschein oder eine gerichtliche Tanıma/Tenfiz (Anerkennung/Vollstreckbarerklärung).

    Hilft mir ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) für türkisches Vermögen?

    Nein. Das ENZ basiert auf der EU-Erbrechtsverordnung, die nur zwischen EU-Mitgliedstaaten gilt. Die Türkei ist kein EU-Mitgliedstaat und an dieses Instrument nicht gebunden.

    Was ist ein Fremdrechtserbschein und wann brauche ich ihn?

    Ein Fremdrechtserbschein (§ 2369 BGB) ist ein von einem deutschen Nachlassgericht nach türkischem Recht ausgestellter Erbschein. Er ist vor allem dann relevant, wenn ein türkischer Erblasser bewegliches oder unbewegliches Vermögen in Deutschland hinterlässt und deutsche Behörden einen formell "deutschen" Nachweis in der gewohnten Form verlangen.

    Welches Recht bestimmt, wer überhaupt erbt — deutsches oder türkisches?

    Nach türkischem internationalen Privatrecht (MÖHUK Art. 20) gilt für bewegliches Vermögen grundsätzlich das Heimatrecht des Erblassers; für Immobilien in der Türkei gilt stets das Belegenheitsprinzip, also türkisches Recht — unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

    Kann ich beide Erbscheine gleichzeitig beantragen?

    Ja, und das wird ausdrücklich empfohlen. Mit entsprechenden Vollmachten können das türkische und das deutsche Verfahren parallel laufen, was insbesondere angesichts der türkischen Erbschaftsteuerfristen Zeit spart.

    Reicht die Apostille allein, ohne Übersetzung?

    Nein. Apostille und beglaubigte Übersetzung sind zwei getrennte Anforderungen, die üblicherweise beide erfüllt sein müssen — die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift/des Siegels, die Übersetzung macht das Dokument für die andere Behörde inhaltlich verwendbar.

    Brauche ich immer beide Dokumente, oder reicht manchmal eines?

    Das hängt vollständig davon ab, wo sich das Vermögen befindet. Besteht der Nachlass ausschließlich aus deutschem Vermögen, genügt in der Regel der deutsche Erbschein; besteht er ausschließlich aus türkischem Vermögen (insbesondere Immobilien), führt kein Weg am türkischen Erbschein vorbei. Bei gemischtem Vermögen in beiden Ländern brauchen Sie in aller Regel beide Dokumente.

    RECHTLICHER Dieser Artikel befasst sich ausschließlich mit dem türkischen Recht und dem deutsch-türkischen Kollisionsrecht. Für die deutsche Verfahrensseite konsultieren Sie bitte einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar. Die Doğru Kanzlei berät gemäß § 207 BRAO ausschließlich im türkischen Recht. Angaben Stand 2026, Änderungen vorbehalten.

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