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Vermögensaufteilung und Schadensersatz bei der türkischen Scheidung: Der Leitfaden für Paare mit Vermögen in Deutschland und der Türkei (2026)
Familienrecht

Vermögensaufteilung und Schadensersatz bei der türkischen Scheidung: Der Leitfaden für Paare mit Vermögen in Deutschland und der Türkei (2026)

Av. Hasan Doğru
10. August 2026
16 Min. Lesezeit

Schildern Sie Scheidungsdatum, Vermögen, Immobilien und mögliche Fristen. Wir prüfen den türkischen Anspruch und den nächsten Schritt.

  • Katılma Alacağı: früh einordnen, bevor Fristen oder Nachweise kippen
  • TMK 174: früh einordnen, bevor Fristen oder Nachweise kippen
  • Tapu: früh einordnen, bevor Fristen oder Nachweise kippen

Türkisches Familienrecht · Mannheim & Ankara

RECHTLICHER Dieser Beitrag behandelt ausschließlich türkisches Recht und dient der allgemeinen Information. Avukat Hasan Doğru berät und vertritt ausschließlich im türkischen Recht und Völkerrecht (§ 207 BRAO). Für Fragen zum deutschen Recht — insbesondere zum Zugewinnausgleich bei in Deutschland belegenem Vermögen — empfehlen wir die Konsultation eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts.

Die Scheidung selbst ist oft der einfachere Teil. Was danach kommt — wer bekommt was vom gemeinsamen Vermögen, und hat einer der Partner Anspruch auf Schadensersatz — wird in der Praxis häufig übersehen, besonders wenn ein Ehepaar Vermögen sowohl in Deutschland als auch in der Türkei hat. Dieser Leitfaden erklärt beide Themen: die Vermögensaufteilung nach dem türkischen Güterrecht (Errungenschaftsbeteiligung) und den Schadensersatzanspruch nach Art. 174 TMK.

Warum dieses Thema für türkisch-deutsche Paare besonders komplex ist

Ein typischer Fall in unserer Praxis: ein Ehepaar lebt seit Jahren in Mannheim, hat aber eine Wohnung in Ankara und ein Sparkonto bei einer türkischen Bank. Die Ehe wird in Deutschland geschieden — der deutsche Scheidungsbeschluss regelt den Zugewinnausgleich nach deutschem Recht, aber nur für das in Deutschland belegene Vermögen und nur, soweit deutsches Recht überhaupt zuständig ist. Was mit der Wohnung in Ankara passiert, wird häufig gar nicht thematisiert — bis Jahre später klar wird, dass dafür ein eigenständiges Verfahren in der Türkei nötig gewesen wäre.

Die typische Geschichte dahinter: ein Paar, das jahrelang in Deutschland gelebt und sich dort scheiden ließ, oder das sich in der Türkei einvernehmlich scheiden ließ, wobei das Scheidungsprotokoll nur pauschal formulierte, dass "die Parteien voneinander kein Vermögen fordern werden." Jahre später, wenn der Wert der türkischen Immobilie deutlich gestiegen ist oder ein Erbfall das Thema Vermögen wieder aufwirft, stellt sich heraus: diese Frage wurde damals nie wirklich geklärt. Genau an diesem Punkt entstehen zwei zentrale Fragen — besteht dieser Anspruch noch, und wie wird er geltend gemacht? Der Rest dieses Leitfadens beantwortet genau diese beiden Fragen.

Errungenschaftsbeteiligung: Der gesetzliche Güterstand seit 2002

Mit der Reform des türkischen Zivilgesetzbuchs (Türk Medeni Kanunu, TMK, Gesetz Nr. 4721), die am 1. Januar 2002 in Kraft trat, wurde die Errungenschaftsbeteiligung (edinilmiş mallara katılma rejimi) zum gesetzlichen Güterstand (TMK Art. 202). Für Paare, die keinen abweichenden Ehevertrag beim Notar geschlossen haben, gilt dieser Güterstand automatisch — und zwar für alles, was ab dem 1. Januar 2002 während der Ehe erworben wurde. Für Vermögen, das vor 2002 erworben wurde, gilt grundsätzlich noch das alte Prinzip der Gütertrennung.

Das türkische Modell hat deutliche Parallelen zum deutschen Zugewinnausgleich: bei Auflösung der Ehe wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs — nicht das Vermögen selbst — grundsätzlich hälftig ausgeglichen. Aber es gibt wichtige Unterschiede in der Berechnungsmethode, den Ausnahmen und vor allem in den Fristen — dazu weiter unten.

Wichtig für Immobilien-Eigentümer: Steht die Immobilie nur auf den Namen eines Ehegatten im Tapu (Grundbuch), ändert das nichts an dem Ausgleichsanspruch des anderen. Das Eigentum bleibt unverändert — es entsteht lediglich ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des Wertzuwachses.

Errungenschaft vs. persönliches Vermögen — die entscheidende Unterscheidung

Ob ein Vermögensgegenstand ausgleichspflichtig ist, hängt von seiner Einordnung ab (TMK Art. 218-220):

Errungenschaft (ausgleichspflichtig)Persönliches Vermögen (nicht ausgleichspflichtig)
Arbeitseinkommen, Gehalt, Gewinn während der EheVermögen, das bereits vor der Eheschließung vorhanden war
Sozialversicherungsleistungen (Rente, Arbeitslosengeld)Durch Erbschaft erworbenes Vermögen (auch während der Ehe)
Werte, die an die Stelle von Errungenschaft treten (verkauftes Auto, neues Auto)Durch Schenkung erworbenes Vermögen
Erträge aus persönlichem Vermögen während der Ehe (z. B. Mieteinnahmen aus einer geerbten Wohnung)Rein persönliche Gegenstände (Schmuck, Kleidung)
Während der Ehe erworbene Bankguthaben, Ersparnisse, GesellschaftsanteileWerte, die nachweislich an die Stelle von persönlichem Vermögen treten

Der häufigste Streitpunkt in der Praxis: ein Ehegatte behauptet, eine während der Ehe erworbene Immobilie sei mit vorehelichem Vermögen finanziert worden und daher persönliches Vermögen. Das Gericht folgt dieser Behauptung nur bei ausreichendem Nachweis — Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Kontostände vor der Eheschließung, die zeitlich zum Erwerb passen. Ohne Nachweis wird die Immobilie als Errungenschaft behandelt und vollständig in den Ausgleich einbezogen.

Wie die Ausgleichsforderung (Katılma Alacağı) berechnet wird

Die Berechnung folgt drei Schritten (TMK Art. 231-236):

1. Bestimmung und Bewertung der Errungenschaft beider Ehegatten zum maßgeblichen Stichtag.

2. Ausgleich und Hinzurechnung: Beiträge aus persönlichem Vermögen zur Errungenschaft (und umgekehrt) werden ausgeglichen. Unentgeltliche Zuwendungen an Dritte während der Ehe (z. B. eine Immobilie, die an einen Verwandten übertragen wurde) werden dem Vermögen rechnerisch wieder hinzugerechnet — eine Regelung gegen Vermögensverschiebung zulasten des anderen Ehegatten.

3. Überschuss und Ausgleichsanspruch: Vom Gesamtwert der Errungenschaft werden die zugehörigen Schulden abgezogen. Der verbleibende Betrag ist der "Überschuss" (artık değer). Der Ausgleichsanspruch jedes Ehegatten beträgt die Hälfte des Überschusses des anderen.

In grenzüberschreitenden Fällen wird die Berechnung deutlich komplexer, wenn persönliches und Errungenschafts-Vermögen vermischt sind, mehrere Immobilien in verschiedenen Ländern vorhanden sind oder ein Wertzuwachs eines persönlichen Vermögensgegenstands während der Ehe zu berücksichtigen ist. Türkische Gerichte ziehen dafür regelmäßig Sachverständige (Steuerberater, Immobiliengutachter) hinzu.

Materieller und immaterieller Schadensersatz: Art. 174 TMK

Anders als die Vermögensauseinandersetzung, die unabhängig vom Verschulden funktioniert, ist der Schadensersatzanspruch nach Art. 174 TMK direkt an Verschulden gekoppelt.

Materieller Schadensersatz (Art. 174 Abs. 1): Der schuldlose oder weniger schuldige Ehegatte, dessen bestehende oder erwartete Interessen durch die Scheidung beeinträchtigt werden, kann vom schuldigen Ehegatten angemessenen materiellen Schadensersatz verlangen. Typischerweise erfasst: Einkommensverluste außerhalb des Unterhalts, berufliche Nachteile durch Jahre als Hausfrau/Hausmann, Minderung künftiger Rentenansprüche.

Immaterieller Schadensersatz / Schmerzensgeld (Art. 174 Abs. 2): Der Ehegatte, dessen Persönlichkeitsrechte durch die zur Scheidung führenden Ereignisse verletzt wurden, kann vom schuldigen Ehegatten ein angemessenes Schmerzensgeld verlangen. Typische Fälle: Untreue, Gewalt, Beleidigung, öffentliche Demütigung.

Voraussetzungen im Überblick:

  • Der in Anspruch genommene Ehegatte muss schuldig sein; der Anspruchsteller muss schuldlos oder weniger schuldig sein.
  • Bei gleichem Verschulden beider Seiten besteht kein Anspruch.
  • Der Anspruch muss innerhalb einer bestimmten Frist ab Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden.
  • ⚠️ Fristen-Warnung: In der Praxis wird für Schadensersatzansprüche nach Art. 174 TMK regelmäßig eine deutlich kürzere Frist angenommen als für die Vermögensauseinandersetzung — praktisch etwa ein Jahr ab Rechtskraft der Scheidung. Diese genaue Frist sollte für Ihren konkreten Fall verbindlich geprüft werden; sie ist erheblich enger bemessen als das Zeitfenster für die Ausgleichsforderung. Wer nach der Scheidung erst einmal abwartet, riskiert den vollständigen Verlust dieses Anspruchs.

    Die grenzüberschreitende Komplikation: Vermögen in Deutschland

    Für in Deutschland lebende türkische Staatsangehörige stellt sich regelmäßig eine Dreifachfrage:

    1. Welches Recht ist überhaupt anwendbar? Bei gleicher Staatsangehörigkeit beider Ehegatten und ohne abweichende Rechtswahl richtet sich der Güterstand grundsätzlich nach dem gemeinsamen Heimatrecht. Für Immobilien kann zusätzlich das Belegenheitsrecht (Recht des Ortes, an dem die Immobilie liegt) eine Rolle spielen — mit dem Ergebnis, dass für die türkische Immobilie türkisches Recht und für die deutsche Immobilie deutsches Zugewinnausgleichsrecht parallel angewendet werden kann. Diese Frage betrifft deutsches internationales Privatrecht und kann von uns nicht abschließend beantwortet werden — hierfür ist ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt zuständig.

    2. Kann ein türkisches Gericht über die deutsche Immobilie entscheiden? Nein, nicht direkt — die Eigentumsfrage einer in Deutschland belegenen Immobilie fällt in die Zuständigkeit deutscher Gerichte und des deutschen Grundbuchs. Ein türkisches Gericht kann aber den Wert dieser Immobilie bei der Berechnung des türkischen Vermögensausgleichs berücksichtigen und einen entsprechenden Geldausgleich beim türkischen Vermögen vornehmen.

    3. Wie wird ein türkisches Urteil in Deutschland vollstreckt? Für die Vollstreckung einer türkischen Ausgleichsforderung gegen in Deutschland belegenes Vermögen (z. B. ein deutsches Bankkonto) ist regelmäßig ein gesondertes Anerkennungs- bzw. Vollstreckbarerklärungsverfahren erforderlich — dazu mehr in unserem Tanıma-Tenfiz-Leitfaden.

    Praktische Strategie: Das türkische Verfahren zur Vermögensauseinandersetzung parallel, aber getrennt vom deutschen Zugewinnausgleichsverfahren führen. Ihr türkischer Anwalt verwaltet das türkische Vermögen, Ihr deutscher Anwalt das deutsche — mit gegenseitigem Informationsaustausch, damit kein Vermögensgegenstand doppelt oder gar nicht berücksichtigt wird.

    Der Ablauf: Schritt für Schritt

    Schritt 1 — Vermögensinventar erstellen: sämtliche Immobilien, Fahrzeuge, Bankkonten, Wertpapiere und Gesellschaftsanteile in Deutschland und der Türkei, jeweils mit Erwerbsdatum.

    Schritt 2 — Belege für persönliches Vermögen sichern: voreheliche Ersparnisse, Erbschaften, Schenkungen — mit lückenlosem Nachweis der Geldflüsse.

    Schritt 3 — Vollmacht ausstellen: Ihre Vollmacht an den türkischen Anwalt muss die Vermögensauseinandersetzung und einen etwaigen Schadensersatzanspruch ausdrücklich umfassen.

    Schritt 4 — Klage einreichen: zusammen mit der Scheidung oder danach beim zuständigen Familiengericht in der Türkei.

    Schritt 5 — Sachverständigengutachten: das Gericht bestellt in der Regel einen Sachverständigen zur Wertermittlung.

    Schritt 6 — Urteil und Rechtskraft: danach gegebenenfalls Zwangsvollstreckung.

    Jeder dieser sechs Schritte gewinnt eine zusätzliche Ebene, wenn er aus Deutschland heraus geführt wird: Apostille und beglaubigte Übersetzung der Unterlagen, die korrekte inhaltliche Fassung der Vollmacht, Fristen für Einwände gegen das Sachverständigengutachten — was für einen in der Türkei lebenden Mandanten selbstverständlich läuft, erfordert für einen aus Deutschland begleitenden Mandanten regelmäßige Information und rechtzeitiges Eingreifen. Deshalb ist die Zusammenarbeit mit einem Anwalt, der sowohl UYAP-Zugang als auch einen Ansprechpartner in Deutschland bietet, der wirksamste Weg, die Kontrolle über das Verfahren zu behalten.

    Fristen und Kosten im Überblick

    PunktFrist / Größenordnung
    Frist für die Ausgleichsforderung (Katılma Alacağı)In der Praxis wird die allgemeine Verjährungsfrist angewendet — üblicherweise als ca. 10-Jahres-Fenster ab Rechtskraft der Scheidung behandelt
    Frist für Schadensersatz nach Art. 174 TMKDeutlich kürzer — praktisch ca. 1 Jahr ab Rechtskraft der Scheidung, im Einzelfall verbindlich zu prüfen
    Einfaches Verfahren (eine Immobilie, klare Belege)6-12 Monate
    Komplexes Verfahren (Vermögen in mehreren Ländern, Gutachten, Rechtsmittel)1-3 Jahre
    SachverständigenkostenJe nach Streitwert und Komplexität
    GerichtsgebührWertabhängige Gebühr (bei Schadensersatz anders berechnet als bei der Vermögensauseinandersetzung)

    Die fünf häufigsten Fehler

    Fehler 1 — Die Vermögensfrage bei der Scheidung gar nicht ansprechen: "Das regeln wir später" führt fast immer zu einem zusätzlichen, teureren Verfahren.

    Fehler 2 — Das türkische Vermögen vergessen: Eine Einigung über die deutsche Immobilie, ohne das türkische Konto oder die Wohnung in der Türkei überhaupt zu erwähnen.

    Fehler 3 — Persönliches Vermögen ohne Beleg behaupten: "Das war Erbschaft von meiner Mutter" reicht nicht — der Geldfluss muss dokumentiert sein.

    Fehler 4 — Die Schadensersatzfrist verpassen: Mandanten, die erst Jahre nach der rechtskräftigen Scheidung mit einem Schadensersatzanspruch kommen, haben diesen häufig bereits verloren.

    ⚠️ Der häufigste Vermögensverlust in unserer Praxis: Mandanten kommen nach Abschluss des Tanıma-Tenfiz-Verfahrens — manchmal Jahre später — und sagen: "Wir hatten doch noch eine Wohnung in der Türkei, darüber haben wir nie gesprochen." Die Frist kann bereits abgelaufen sein. Das türkische Vermögen sollte bereits ganz am Anfang des Scheidungsprozesses — idealerweise schon beim deutschen Scheidungsantrag — einem Anwalt gemeldet werden.

    Fehler 5 — Nicht prüfen, ob ein abweichender Ehevertrag besteht: manche Paare haben bei der Eheschließung beim Notar einen anderen Güterstand gewählt und dies vergessen. Das ändert die gesamte Berechnung.

    Allen fünf Fehlern liegt derselbe Gedanke zugrunde: "Das regeln wir später schon irgendwie" — und Jahre später zeigt sich, dass entweder Belege fehlen oder eine Frist verstrichen ist. Vermögensauseinandersetzung und Schadensersatz sind die am wenigsten emotionale, aber am dauerhaftesten wirkende Folge einer Scheidung — und werden gerade deshalb am häufigsten vernachlässigt.

    Vorsorge durch einen Ehevertrag: Eine Option für die Zukunft

    Für Paare, die noch nicht verheiratet sind oder ihren Güterstand ändern möchten, gibt es eine weitere Möglichkeit: Das TMK erlaubt Ehegatten, beim Notar einen Ehevertrag (mal rejimi sözleşmesi) zu schließen und damit vom gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung abzuweichen — zum Beispiel zugunsten vollständiger Gütertrennung (das Vermögen bleibt vollständig getrennt, es gibt keinen Ausgleich bei Scheidung) oder anderer Varianten.

    Für Paare, die in Deutschland leben, aber in der Türkei ein Familienunternehmen oder eine Erbschaft in Aussicht haben, ist das ein Instrument, um im Vorfeld Klarheit für den Fall einer Scheidung zu schaffen. Der Vertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden — er wirkt aber nicht rückwirkend auf bereits entstandene Errungenschaft, sondern nur für die Zeit ab Vertragsschluss.

    Eine häufig gestellte Frage: "Gilt ein deutscher Ehevertrag auch für mein Vermögen in der Türkei?" Die Antwort hängt davon ab, welches Recht auf Ihren Güterstand anwendbar ist — eine Frage des deutschen internationalen Privatrechts, die wir nicht abschließend beantworten können. In der Praxis ist es deutlich sicherer, für das türkische Vermögen einen eigenen Ehevertrag bei einem türkischen Notar oder türkischen Konsulat abzuschließen.

    Gerichtliche Zuständigkeit: Welches Gericht ist zuständig?

    Für Vermögensauseinandersetzung und Schadensersatz ist das Familiengericht (Aile Mahkemesi) sachlich zuständig; örtlich zuständig ist grundsätzlich das Gericht am Wohnsitz des Beklagten in der Türkei. Hat der Beklagte dort keinen Wohnsitz — wie bei vielen in Deutschland lebenden Paaren — kann die Klage nach den Vorschriften des MÖHUK in Ankara, Istanbul oder Izmir erhoben werden. Wird der Vermögensausgleich zusammen mit der Scheidung beantragt, ist in der Regel dasselbe Gericht zuständig, das über die Scheidung entscheidet — das erspart einen gesonderten Zuständigkeitsstreit.

    Für in Deutschland lebende Mandanten bedeutet das in der Praxis: auch wenn das Verfahren in der Türkei geführt wird, müssen Sie nicht persönlich anreisen. Vertretung durch Vollmacht, Teilnahme an Verhandlungen und das Sachverständigenverfahren laufen vollständig über Ihren Anwalt.

    Warum Doğru Kanzlei

    Grenzüberschreitende Vermögensauseinandersetzungen brauchen zwei Dinge gleichzeitig: technische Beherrschung des türkischen Güterrechts und einen Ansprechpartner, der Ihr Leben, Ihre Unterlagen und Ihre Bank in Deutschland versteht.

  • Direkte Vertretung: als Mitglied der Ankara Barosu (Sicil-Nr. 47068) trete ich persönlich vor dem türkischen Familiengericht auf. Kein Kooperationspartner, kein Mittelsmann.
  • Registriert in Deutschland: Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (§ 207 BRAO). Sie haben einen Ansprechpartner in Mannheim, der gleichzeitig vor dem Gericht in Ankara steht.
  • Sachverständiger für türkisches Recht: eingetragen in die Sachverständigenliste des Amtsgerichts Mannheim.
  • UYAP-Zugang: ich sehe den Status Ihres Verfahrens, Gutachten und Fristen in Echtzeit aus Deutschland.
  • Zwei Standorte: Mannheim und Ankara. Kein Outsourcing.
  • Lassen Sie uns gemeinsam klären, wie Ihr Vermögen zwischen Deutschland und der Türkei aufgeteilt wird, ob ein Schadensersatzanspruch besteht — und wie viel Zeit Ihnen dafür noch bleibt.

    Vermögensaufteilung & Schadensersatz — Ersteinschätzung per WhatsApp anfragen

    Auch in anderen Sprachen verfügbar

    Diesen Artikel haben wir auch auf Türkisch veröffentlicht:

    Boşanmada Mal Paylaşımı ve Tazminat →

    Und auf Englisch:

    Turkish Divorce: Property Division and Compensation →

    Für den Anerkennungsprozess siehe unseren Tanıma-Tenfiz-Leitfaden, für den allgemeinen Scheidungsablauf unseren Scheidung-Türkei-Leitfaden. Bei geerbten, gemeinsam gehaltenen Immobilien greift ein anderes Verfahren — dazu unser İzale-i-Şüyu-Leitfaden.

    Häufig gestellte Fragen

    Kann ich Vermögensausgleich verlangen, auch wenn die Immobilie nur auf den Namen meines Ex-Partners eingetragen ist?

    Ja. Bei der Errungenschaftsbeteiligung kommt es nicht auf die Eintragung im Tapu an, sondern darauf, ob das Vermögen während der Ehe erworben wurde. Der andere Ehegatte hat einen Geldanspruch auf die Hälfte des Wertzuwachses; das Eigentum selbst ändert sich nicht.

    Fällt eine geerbte Immobilie in den Vermögensausgleich?

    Grundsätzlich nein — durch Erbschaft erworbenes Vermögen gilt als persönliches Vermögen, auch wenn die Erbschaft während der Ehe angefallen ist. Erträge daraus (z. B. Mieteinnahmen) können jedoch als Errungenschaft gelten.

    Wird unsere Immobilie in Deutschland auch vor einem türkischen Gericht verhandelt?

    Ein türkisches Gericht kann nicht direkt über das Eigentum an einer deutschen Immobilie entscheiden, aber deren Wert bei der Berechnung des türkischen Ausgleichs berücksichtigen. Für die deutsche Immobilie selbst benötigen Sie rechtlichen Rat in Deutschland.

    Muss ich schuldlos sein, um Schadensersatz zu bekommen?

    Es genügt, schuldlos oder weniger schuldig zu sein. Bei gleichem Verschulden beider Seiten besteht kein Anspruch.

    Kann ich Jahre nach der Scheidung noch eine Vermögensauseinandersetzung verlangen?

    Grundsätzlich ja, in der Praxis wird ein vergleichsweise langes Zeitfenster (ca. 10 Jahre) angenommen — für Schadensersatzansprüche gilt jedoch eine deutlich kürzere Frist (ca. 1 Jahr). Diese Fristen sollten unbedingt für Ihren konkreten Fall geprüft werden.

    Kann ich das Verfahren führen, ohne in die Türkei zu reisen?

    Ja. Mit einer Vollmacht vertritt Sie Ihr Anwalt in der Türkei vor Gericht; für Gutachten und Verhandlungen müssen Sie nicht anreisen.

    Muss die Vermögensaufteilung im Scheidungsprotokoll geregelt sein?

    Nicht zwingend, aber dringend empfohlen. Fehlt eine entsprechende Regelung, müssen Sie die Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung in einem gesonderten, zusätzlichen Verfahren geltend machen.

    RECHTLICHER Dieser Beitrag behandelt ausschließlich türkisches Recht und dient der allgemeinen Information. Avukat Hasan Doğru berät und vertritt ausschließlich im türkischen Recht und Völkerrecht (§ 207 BRAO). Für Fragen zum deutschen Recht empfehlen wir die Konsultation eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts.

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    • Erste Einordnung von Anspruch, Fristen und zuständigem Weg
    • Dokumentencheck für Vollmacht, Register, Tapu, Bank oder Gericht
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