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Rentenrechte bei türkisch-deutscher Scheidung: Warum die türkische SGK-Rente ganz anders behandelt wird als der deutsche Versorgungsausgleich
Familienrecht

Rentenrechte bei türkisch-deutscher Scheidung: Warum die türkische SGK-Rente ganz anders behandelt wird als der deutsche Versorgungsausgleich

Av. Hasan Doğru
10. August 2026
17 Min. Lesezeit

Schreiben Sie uns, welche Renten, BES-Verträge oder Auszahlungen betroffen sind. Wir ordnen den türkischen Teil ein und markieren, wo deutsche Beratung nötig ist.

  • SGK: früh einordnen, bevor Fristen oder Nachweise kippen
  • Bağ-Kur: früh einordnen, bevor Fristen oder Nachweise kippen
  • BES: früh einordnen, bevor Fristen oder Nachweise kippen

Türkisches Familienrecht · Mannheim & Ankara

RECHTLICHER Dieser Beitrag behandelt ausschließlich türkisches Recht und dient der allgemeinen Information. Avukat Hasan Doğru berät und vertritt ausschließlich im türkischen Recht und Völkerrecht (§ 207 BRAO). Für Fragen zum deutschen Versorgungsausgleich empfehlen wir ausdrücklich die Konsultation eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts — die Ausführungen zum deutschen Recht in diesem Artikel dienen ausschließlich dem Verständnis des Kontrasts zum türkischen Recht und sind keine deutschrechtliche Beratung.

Sie lassen sich scheiden — in Deutschland, oder mit türkischem Bezug. Sie haben eine deutsche gesetzliche Rentenversicherung angesammelt, vielleicht auch eine türkische SGK- oder Bağ-Kur-Rente, vielleicht eine Betriebsrente oder eine bireysel emeklilik (BES). Die erste Frage, die fast jeder Mandant stellt, lautet: "Wird meine Rente jetzt hälftig geteilt?"

Die ehrliche Antwort ist unbequem, weil sie von der Rechtsordnung abhängt — und die beiden Rechtsordnungen, die in einer türkisch-deutschen Ehe typischerweise zusammentreffen, beantworten diese Frage fundamental unterschiedlich. Genau dieser Unterschied ist Thema dieses Beitrags.

Der zentrale Unterschied in einem Satz

Nach deutschem Recht wird jede während der Ehe erworbene Rentenanwartschaft automatisch hälftig zwischen den Ehegatten geteilt (Versorgungsausgleich). Nach türkischem Recht bleibt das persönliche Rentenrecht selbst — die SGK-, Bağ-Kur- oder Emekli-Sandığı-Anwartschaft — grundsätzlich beim Ehegatten, der es erworben hat, und wird nicht geteilt.

Das ist keine Randnotiz. Es ist der Punkt, an dem viele Mandanten mit gemischten deutsch-türkischen Vermögensverhältnissen falsche Annahmen treffen — in beide Richtungen.

Zwei Rentensysteme, die sich in der Praxis begegnen

In binationalen türkisch-deutschen Ehen treffen typischerweise mehrere Versorgungssysteme aufeinander:

  • Deutsche gesetzliche Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund) — Pflichtversicherung für Arbeitnehmer.
  • Türkische SGK-Rente (Sosyal Güvenlik Kurumu) — für Arbeitnehmer, seit der Zusammenlegung der früheren SSK-Systeme.
  • Bağ-Kur — für Selbstständige und Gewerbetreibende in der Türkei, heute organisatorisch Teil der SGK, rechtlich aber oft noch als eigener Begriff verwendet.
  • Bireysel Emeklilik Sistemi (BES) — die türkische private/individuelle Zusatzrente, vergleichbar in der Grundidee mit einer deutschen privaten Rentenversicherung, aber mit eigenem rechtlichem Rahmen.
  • Betriebliche Zusatzsysteme wie OYAK (für Angehörige der türkischen Streitkräfte) oder Emekli Sandığı (für frühere Beamte).
  • Für die güterrechtliche Behandlung bei Scheidung ist entscheidend, welches System betroffen ist und welches Recht anwendbar ist — und das sind zwei getrennte Fragen, die häufig verwechselt werden.

    Die türkische Ausgangslage: Edinilmiş Mallara Katılma Rejimi

    Seit dem 1. Januar 2002 gilt in der Türkei als gesetzlicher Güterstand — sofern die Ehegatten nichts anderes vereinbart haben — die Beteiligung an den während der Ehe erworbenen Vermögenswerten (edinilmiş mallara katılma rejimi, TMK Art. 218–241). Vereinfacht: jeder Vermögenswert, der während der Ehe durch Arbeit, Einkommen oder Ersparnis erworben wurde, unterliegt bei Auflösung der Ehe grundsätzlich der hälftigen Ausgleichsberechnung (katılma alacağı).

    TMK Art. 219 definiert "edinilmiş mal" (auszugleichendes Vermögen) ausdrücklich weit — unter anderem gehören dazu Erträge aus Arbeit sowie Zahlungen von Sozialversicherungsträgern und ähnlichen Einrichtungen.

    TMK Art. 220 enthält die Gegenliste: das persönliche Vermögen (kişisel mal). Dazu zählt Vermögen, an dessen Erwerb der andere Ehegatte keinen Beitrag, keine Mitarbeit und keinen Anteil an der ehelichen Arbeitsteilung hatte.

    Der Kernpunkt: Warum die Rentenanwartschaft selbst kişisel bleibt

    Hier liegt der entscheidende Unterschied zum deutschen Recht. Die türkische Rechtsprechung (Yargıtay) behandelt die persönliche Rentenanwartschaft selbst — also das Recht, ab einem bestimmten Alter eine monatliche SGK-, Bağ-Kur- oder Emekli-Sandığı-Rente zu beziehen — als ein kişiye sıkı sıkıya bağlı hak: ein Recht, das untrennbar an die Person gebunden ist. Es kann nicht übertragen, abgetreten oder anteilig auf den anderen Ehegatten aufgeteilt werden — anders als beim deutschen Versorgungsausgleich, wo genau das passiert.

    ⚠️ Wichtig — das ist die häufigste Fehlvorstellung in unserer Praxis: Viele Mandanten mit deutscher Rechtserfahrung gehen automatisch davon aus, dass ihre türkische SGK- oder Bağ-Kur-Rente wie in Deutschland "hälftig geteilt" wird. Das ist nach türkischem Recht grundsätzlich falsch. Die Anwartschaft selbst bleibt beim erwerbenden Ehegatten. Was güterrechtlich relevant werden kann, sind ausbezahlte Beträge — nicht das laufende Rentenrecht.

    Was tatsächlich güterrechtlich relevant werden kann

    Die Trennlinie verläuft nicht zwischen "Rente ja/nein", sondern zwischen dem laufenden Anspruch und bereits ausgezahlten Beträgen:

    1.Emekli İkramiyesi (Abfindungszahlung bei Rentenbeginn): Wird während der Ehe eine einmalige Abfindung ausgezahlt, kann der Anteil, der auf Beitragszeiten während der Ehe entfällt, als edinilmiş mal gelten und in die Berechnung der katılma alacağı einfließen. Der Anteil, der auf Beitragszeiten vor der Eheschließung entfällt, bleibt kişisel mal.
    2.BES-Auszahlung (Bireysel Emeklilik): Eine ausgezahlte Kapitalsumme aus einer während der Ehe angesparten privaten Zusatzrente kann grundsätzlich als edinilmiş mal behandelt werden — vorausgesetzt, die Beiträge stammten aus ehelichem Einkommen und nicht aus eindeutig persönlichem Vermögen (z. B. einer Erbschaft).
    3.OYAK- und ähnliche Ersparnisse: Ähnlich behandelt — der während der Ehe angesparte Anteil kann relevant werden, der Anteil aus der Zeit vor der Ehe grundsätzlich nicht.
    4.Der laufende monatliche Rentenanspruch: Bleibt in aller Regel vollständig kişisel — unabhängig davon, wie lange die Ehe gedauert hat oder wie hoch die Anwartschaft ist.

    Wichtiger Hinweis zur Rechtsunsicherheit:Die genaue Abgrenzung — welcher Anteil einer Abfindung oder BES-Auszahlung auf die Ehezeit entfällt und wie er bewertet wird — ist einzelfallabhängig und Gegenstand ständiger Rechtsprechung, nicht eine feste Formel. Dieser Artikel stellt die Grundregel korrekt dar, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung.

    Türkisches Recht vs. deutscher Versorgungsausgleich im direkten Vergleich

    AspektTürkisches Recht (TMK)Deutsches Recht (VersAusglG) — nur zum Kontrastverständnis
    Laufende Rentenanwartschaft (SGK/Bağ-Kur bzw. gesetzliche Rentenversicherung)Bleibt kişisel mal — keine Teilung, kişiye sıkı sıkıya bağlı hakWird automatisch hälftig geteilt (Versorgungsausgleich), unabhängig davon, wer eingezahlt hat
    RechtsgrundlageTMK Art. 218–241, insb. Art. 219, 220, 236VersAusglG (seit 1.9.2009), § 1587 BGB als materielle Grundlage
    Wird die Teilung automatisch geprüft?Nein — es gibt keinen türkischen Mechanismus, der dem Versorgungsausgleich entsprichtJa — von Amts wegen im Scheidungsverbund, außer bei notariellem Ausschluss
    Bereits ausgezahlte Beträge (Abfindung, BES) während der EheKönnen anteilig als edinilmiş mal in die katılma alacağı einfließen — einzelfallabhängigGrundsätzlich kein separates Thema, da bereits vom Versorgungsausgleich-System erfasst
    Vertragliche Abweichung möglich?Ja, durch Ehevertrag/Mal Rejimi Sözleşmesi vor oder während der EheJa, durch notarielle Vereinbarung (§ 8 VersAusglG)
    Verjährung/Frist10 Jahre ab Rechtskraft der Scheidung (TMK Art. 178)Gesonderter Antrag möglich, auch nach Abschluss des Scheidungsverfahrens

    Was bedeutet das für türkische Staatsangehörige, die sich in Deutschland scheiden lassen?

    Hier wird es für viele Mandanten konkret: Ein deutsches Familiengericht führt bei einer Scheidung in Deutschland grundsätzlich einen Versorgungsausgleich durch — auch wenn beide Ehegatten türkische Staatsangehörige sind, sofern deutsches Scheidungsrecht zur Anwendung kommt. Dabei werden nach aktueller deutscher Rechtsprechung und Kommentierung auch türkische Rentenanwartschaften grundsätzlich einbezogen, allerdings unter Berücksichtigung von Billigkeitsgesichtspunkten (Angemessenheit im Einzelfall) — insbesondere, wenn ausländisches Vermögen betroffen ist, das nach dem dort geltenden Recht (hier: türkischem Recht) gerade nicht geteilt würde.

    ⚠️ Für diese Frage ist ausschließlich deutsches Recht maßgeblich. Ob, wie und in welchem Umfang Ihre türkische SGK- oder Bağ-Kur-Rente in einen deutschen Versorgungsausgleich einbezogen wird, entscheidet ausschließlich ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt bzw. das deutsche Familiengericht. Wir stellen diesen Kontrast hier ausschließlich dar, damit Sie verstehen, warum sich Ihre türkische Rente und Ihre deutsche Rente bei derselben Scheidung möglicherweise völlig unterschiedlich behandeln lassen — nicht als Beratung zum deutschen Recht.

    Umgekehrt gilt: Findet die Scheidung in der Türkei statt (oder wird eine deutsche Scheidung dort im Wege von Tanıma/Tenfiz anerkannt bzw. für vollstreckbar erklärt — siehe unseren Leitfaden zur Anerkennung deutscher Scheidungen in der Türkei), findet grundsätzlich kein Versorgungsausgleich statt. Nur die güterrechtliche Prüfung nach TMK Art. 218 ff. greift — mit der oben beschriebenen Trennung zwischen laufender Anwartschaft (kişisel) und ausgezahlten Beträgen (potenziell edinilmiş).

    Ablauf in der Praxis: So läuft die güterrechtliche Prüfung in der Türkei ab

    Schritt 1 — Bestandsaufnahme: Welche Rentensysteme sind betroffen (SGK, Bağ-Kur, BES, OYAK, Emekli Sandığı)? Wurden während der Ehe bereits Beträge ausgezahlt?

    Schritt 2 — Zuordnung der Beitragszeiten: Für jede relevante Auszahlung wird geprüft, welcher Anteil auf Beitragszeiten vor, während und nach der Ehe entfällt.

    Schritt 3 — Herkunft der Beiträge: Wurden die Beiträge aus ehelichem Einkommen finanziert, oder stammen sie aus eindeutig persönlichem Vermögen (Erbschaft, Schenkung, Vorehe-Ersparnisse)?

    Schritt 4 — Einbindung in die katılma alacağı-Klage: Der relevante Anteil wird zusammen mit dem übrigen ehelichen Vermögen in die Gesamtberechnung nach TMK Art. 236 einbezogen.

    Schritt 5 — Fristenkontrolle: Die 10-jährige Verjährungsfrist nach TMK Art. 178 beginnt mit Rechtskraft der Scheidung — unabhängig davon, wann die Rentenzahlung tatsächlich erfolgte.

    Dauer und Kosten — realistische Größenordnungen

    KonstellationRealistische Dauer
    Katılma alacağı-Klage ohne Rentenanteil, unstreitig8–14 Monate
    Katılma alacağı-Klage mit BES-/Abfindungsanteil, gutachterliche Bewertung nötig12–20 Monate
    Kombiniert mit Tanıma-Tenfiz einer deutschen Scheidungzusätzlich 4–8 Wochen bis mehrere Monate, je nach Zustellungsweg
    KostenpostenGrößenordnung
    Gerichtsgebühr (anteilig am Streitwert, güterrechtliche Klage)proportional zum Streitwert, nach türkischem Kostenrecht
    Bilirkişi-Gutachten (Sachverständiger für Bewertung von BES-/Rentenanteilen)typischerweise mehrere hundert bis wenige tausend TL, je nach Komplexität
    Vereidigte Übersetzung deutscher Rentenbescheideca. 150–300 EUR pro Dokumentenpaket
    Anwaltshonorarnach individueller Vereinbarung

    Rechenbeispiel: Wie eine gemischte Rentensituation in der Praxis aussieht

    Ein typischer Fall aus unserer Praxis, leicht abgewandelt zur Veranschaulichung: Herr Y., türkischer Staatsangehöriger, hat 14 Jahre in Deutschland als Angestellter gearbeitet und dort eine gesetzliche Rentenanwartschaft aufgebaut. Vor der Auswanderung hatte er bereits 6 Jahre in der Türkei bei der SGK eingezahlt. Während der zwölfjährigen Ehe hat er zusätzlich in eine Bireysel Emeklilik (BES) eingezahlt und bei Beendigung des Vertrags eine Kapitalauszahlung von umgerechnet rund 18.000 EUR erhalten — die gesamte Vertragslaufzeit fiel in die Ehezeit.

    Türkische Seite: Die laufende SGK-Anwartschaft aus den 6 Jahren vor der Auswanderung bleibt vollständig kişisel mal — sie wurde vor der Ehe erworben und betrifft ohnehin ein höchstpersönliches Recht, das nicht geteilt wird. Die BES-Auszahlung von 18.000 EUR hingegen wurde vollständig während der Ehe angespart und aus ehelichem Einkommen finanziert — sie kann daher grundsätzlich als edinilmiş mal in die katılma alacağı-Berechnung einfließen, mit einem hälftigen Ausgleichsanspruch der Ehefrau von rechnerisch rund 9.000 EUR, vorbehaltlich der Berücksichtigung sonstiger ehelicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

    Deutsche Seite (nur zur Einordnung, keine deutschrechtliche Bewertung): Die während der Ehe erworbenen Anteile der deutschen gesetzlichen Rentenanwartschaft würden in einem deutschen Scheidungsverfahren grundsätzlich dem Versorgungsausgleich unterliegen — unabhängig von der türkischen BES-Zahlung, die als eigenständiger Vermögenswert separat zu behandeln ist. Ob und wie die vor der Ehe erworbenen Anteile oder ausländische Vermögenswerte hier eine Rolle spielen, ist ausschließlich nach deutschem Recht zu klären.

    Das Ergebnis: Zwei völlig unterschiedliche Rechenwege für zwei unterschiedliche Vermögenswerte, in derselben Ehe. Genau das ist der Grund, warum wir bei gemischten Fällen empfehlen, die türkische katılma alacağı-Prüfung und die deutsche Versorgungsausgleich-Prüfung getrennt, aber mit gegenseitiger Kenntnis des jeweils anderen Ergebnisses durchzuführen zu lassen — sonst drohen doppelte Ansprüche oder übersehene Ansprüche auf beiden Seiten.

    Vorsorge: Kann man die Behandlung von Rentenwerten vertraglich regeln?

    Wer bereits vor oder während der Ehe weiß, dass beide Partner Vermögenswerte in beiden Ländern aufbauen werden, kann vorbeugend handeln:

    In der Türkei: Ein Ehevertrag (Mal Rejimi Sözleşmesi) kann vor dem Notar geschlossen werden — vor der Eheschließung oder während der Ehe. Damit lässt sich der gesetzliche Güterstand ganz oder teilweise abbedingen, etwa durch Vereinbarung der Gütertrennung (Mal Ayrılığı Rejimi) für bestimmte Vermögensarten wie BES-Verträge oder Betriebsrenten.

    In Deutschland: Der Versorgungsausgleich kann durch notarielle Vereinbarung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden (§ 8 VersAusglG) — hierfür ist zwingend ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt bzw. Notar einzuschalten.

    Unsere praktische Empfehlung: Wenn beide Partner Vermögen in beiden Ländern haben oder aufbauen werden, lohnt sich eine frühzeitige, koordinierte Beratung — mit uns für die türkische Seite und einem deutschen Familienrechtsanwalt für die deutsche Seite. Nachträglich, mitten in einer streitigen Scheidung, ist eine solche Abstimmung ungleich aufwändiger.

    Welche Nachweise Sie sammeln sollten — und warum das früh beginnen sollte

    Eine katılma alacağı-Klage mit Rentenanteil steht und fällt mit der Dokumentation. Aus unserer Praxis empfiehlt sich, folgende Unterlagen so früh wie möglich — idealerweise schon vor der Trennung — zusammenzutragen:

  • SGK-/Bağ-Kur-Hizmet Dökümü (Versicherungsverlauf): zeigt lückenlos, welche Beitragszeiten vor, während und nach der Ehe liegen. Kann online über die E-Devlet-Plattform oder direkt bei der SGK angefordert werden.
  • BES-Vertragsunterlagen und Auszahlungsbelege: Vertragsbeginn, Vertragsende, Höhe und Zeitpunkt jeder Auszahlung. Ohne diese Unterlagen lässt sich der eheliche Anteil kaum verlässlich berechnen.
  • Nachweise über die Herkunft der Beiträge: Kontoauszüge, die zeigen, dass Beiträge aus laufendem Erwerbseinkommen und nicht aus einer Erbschaft oder Schenkung finanziert wurden.
  • Deutsche Rentenauskünfte (bei gemischten Fällen): Für die Abstimmung mit dem deutschen Versorgungsausgleich-Verfahren ist es hilfreich, wenn auch der deutsche Rentenverlauf vorliegt — auch wenn dessen rechtliche Bewertung ausschließlich beim deutschen Anwalt liegt.
  • Emekli İkramiyesi-Bescheide: Der offizielle Bescheid über die Höhe und den Auszahlungsgrund der Abfindung.
  • ⚠️ Zeitfaktor: Je länger Sie warten, desto schwerer wird es, alte Beitragszeiträume und die Herkunft einzelner Zahlungen sauber zu belegen — insbesondere bei Konten, die längst aufgelöst sind, oder bei Arbeitgebern, die nicht mehr existieren. Beginnen Sie mit der Dokumentensammlung, sobald eine Trennung absehbar ist, nicht erst, wenn die Klage bereits vorbereitet wird.

    Die drei häufigsten Missverständnisse in unserer Praxis

    Missverständnis 1 — "Meine türkische Rente wird automatisch hälftig geteilt, weil das in Deutschland so läuft." Falsch. Die Anwartschaft selbst bleibt kişisel mal.

    Missverständnis 2 — "Wenn die türkische Rente nicht geteilt wird, bekommt mein Ex-Partner gar nichts davon." Auch das ist zu pauschal — bereits ausgezahlte Beträge während der Ehe (Abfindung, BES-Auszahlung) können sehr wohl relevant werden.

    Missverständnis 3 — "Weil in der Türkei keine Rente geteilt wird, muss ich in Deutschland auch nichts von meiner deutschen Rente abgeben." Das entscheidet ausschließlich deutsches Recht und ein deutscher Anwalt — die türkische Regel hat darauf keinen automatischen Einfluss.

    ⚠️ Der teuerste Fehler: Mandanten, die davon ausgehen, dass "Rente = Rente" ist und beide Länder gleich behandeln, verpassen entweder eine berechtigte katılma alacağı-Forderung für ausgezahlte BES-/Abfindungsbeträge in der Türkei, oder sie unterschätzen, was in einem deutschen Versorgungsausgleich tatsächlich auf dem Spiel steht. Beides sollte getrennt, aber koordiniert geprüft werden — mit einem türkischen und, soweit erforderlich, einem deutschen Anwalt gemeinsam.

    Häufige Fallkonstellationen aus unserer Praxis

    Nicht jeder Fall sieht aus wie das Rechenbeispiel oben. Einige wiederkehrende Konstellationen, die wir regelmäßig sehen:

    Kurze Ehe, lange Erwerbsbiografie: War die Ehe nur wenige Jahre lang, fällt naturgemäß nur ein kleiner Teil eines langen Erwerbslebens in die Ehezeit — entsprechend gering fällt auch der potenziell edinilmiş mal-Anteil aus ausgezahlten Beträgen aus. Die laufende Rentenanwartschaft selbst bleibt ohnehin unberührt, unabhängig von der Ehedauer.

    Ein Ehepartner hat nie in der Türkei gearbeitet: Häufig bei binationalen Ehen, in denen ein Partner ausschließlich in Deutschland erwerbstätig war. Hier stellt sich für die türkische Seite lediglich die Frage, ob und in welchem Umfang der andere Ehepartner türkische Rentenwerte (SGK, Bağ-Kur, BES) aufgebaut hat — die deutsche Seite bleibt für die türkische Prüfung irrelevant und ist ausschließlich Gegenstand des deutschen Verfahrens.

    Beide Ehepartner haben in beiden Ländern gearbeitet: Der komplexeste, aber keineswegs seltene Fall. Hier empfiehlt sich eine vollständige Bestandsaufnahme beider Rentenbiografien, bevor überhaupt eine Klage vorbereitet wird — sonst drohen Doppelzählungen oder übersehene Ansprüche.

    Die Ehe wurde bereits vor Jahren in Deutschland geschieden, die güterrechtliche Prüfung in der Türkei steht noch aus: Hier ist die Frist nach TMK Art. 178 entscheidend — sie beginnt erst mit Rechtskraft der Tanıma (Anerkennung der deutschen Scheidung in der Türkei), nicht mit der deutschen Scheidung selbst. Mehr dazu in unserem Tanıma-Tenfiz-Leitfaden.

    Was geschieht mit Rentenwerten, wenn ein Ehepartner verstirbt statt sich scheiden zu lassen?

    Ein oft übersehener Randaspekt: Stirbt ein Ehepartner, bevor eine Scheidung abgeschlossen ist, greift nicht das Güterrecht bei Scheidung, sondern das Erbrecht — mit eigenen Regeln zur Behandlung von Rentenansprüchen und Hinterbliebenenversorgung (dul aylığı). Das ist ein eigenständiges Thema, das wir in unserem Erbschafts-Leitfaden behandeln — es sei hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt, da Mandanten in einer laufenden Trennung diese Unterscheidung häufig nicht auf dem Schirm haben.

    Häufig verwechselte Begriffe: Ein kurzes Glossar

    Ein Überblick über die Begriffe, die in Beratungsgesprächen zu diesem Thema am häufigsten durcheinandergebracht werden:

  • Versorgungsausgleich: ein rein deutschrechtlicher Begriff für die automatische hälftige Teilung von während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Das türkische Recht kennt kein entsprechendes Institut — das ist die Kernaussage dieses Beitrags.
  • Katılma Alacağı: der Ausgleichsanspruch im türkischen Recht, der sich am Ende der edinilmiş mallara katılma rejimi auf die Hälfte des Mehrwerts der edinilmiş mal des anderen Ehegatten bezieht. Nicht die Rentenanwartschaft selbst, sondern nur bestimmte ausgezahlte Beträge können hier hineinfließen.
  • Kişiye sıkı sıkıya bağlı hak: ein höchstpersönliches, nicht übertragbares Recht, das ausschließlich dem Rechtsinhaber zusteht. Die Rentenanwartschaft selbst fällt in diese Kategorie.
  • Edinilmiş Mal / Kişisel Mal: die in TMK Art. 219 und 220 definierte Grundunterscheidung zwischen während der Ehe erworbenem, ausgleichspflichtigem Vermögen und persönlichem Vermögen, zu dessen Erwerb der andere Ehegatte nichts beigetragen hat.
  • SGK, Bağ-Kur, BES, Emekli Sandığı, OYAK: unterschiedliche türkische Sozialversicherungs- und Rentensysteme für verschiedene Berufsgruppen — güterrechtlich unterliegen sie alle derselben Grundunterscheidung zwischen Recht und ausgezahltem Betrag.
  • Warum Doğru Kanzlei — und was uns unterscheidet

    Bei türkisch-deutschen Scheidungen mit Rentenfragen braucht es zwei Dinge gleichzeitig: fundierte türkischrechtliche Vertretung in der Türkei und ein klares Verständnis dafür, wo die deutschrechtliche Prüfung beginnt — ohne dass eine Seite die andere ersetzt.

  • Direkte Vertretung in der Türkei: Als Mitglied der Ankara Barosu (Sicil-Nr. 47068) vertrete ich Sie persönlich vor dem türkischen Familiengericht in Ihrer katılma alacağı-Klage — kein Kooperationspartner, keine doppelten Kosten.
  • Registriert in Deutschland: Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (§ 207 BRAO). Ein Ansprechpartner in Mannheim, der zugleich vor Gericht in Ankara auftritt.
  • Klare Grenzen unserer Beratung: Für den deutschen Versorgungsausgleich verweisen wir Sie gezielt an einen in Deutschland zugelassenen Familienrechtsanwalt — wir koordinieren, wo nötig, mit ihm zusammen.
  • Sachverständiger für türkisches Recht: Eingetragen in die Sachverständigenliste des Amtsgerichts Mannheim.
  • UYAP-Zugang: Ich sehe den Status Ihres Verfahrens in Echtzeit aus Deutschland.
  • Möchten Sie eine Einschätzung, welche Ihrer türkischen Renten- und Vermögenswerte in Ihrem konkreten Fall güterrechtlich relevant sein könnten? Schildern Sie uns kurz Ihre Situation.

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    Auch in anderen Sprachen verfügbar

    Diesen Artikel haben wir auch auf Türkisch veröffentlicht:

    Boşanmada Emeklilik Hakları ve Denkleşme: Türk ve Alman Hukuku Karşılaştırması →

    Und auf Englisch für englischsprachige Familienmitglieder oder Berater:

    Pension Rights in Turkish-German Divorce: Why Turkish Law and Versorgungsausgleich Diverge →

    Für den allgemeinen Ablauf einer Scheidung in der Türkei siehe unseren Scheidungs-Leitfaden sowie unseren Beitrag zu Dauer und Kosten einer Scheidung in der Türkei. Für die Anerkennung einer bereits in Deutschland ausgesprochenen Scheidung in der Türkei siehe unseren Tanıma-Tenfiz-Leitfaden. Für Fragen rund um Vermögen im Erbfall siehe unseren Erbschafts-Leitfaden.

    Häufig gestellte Fragen

    Wird meine türkische SGK-Rente bei einer Scheidung in der Türkei automatisch geteilt?

    Nein. Die persönliche Rentenanwartschaft bleibt grundsätzlich kişisel mal und wird nicht geteilt. Nur bereits ausgezahlte Beträge können unter Umständen güterrechtlich relevant werden.

    Was ist der Unterschied zum deutschen Versorgungsausgleich?

    Der deutsche Versorgungsausgleich teilt während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften automatisch hälftig. Das türkische Recht kennt diesen Mechanismus nicht — es behandelt die Anwartschaft als höchstpersönliches Recht.

    Wird meine türkische Rente in einem deutschen Scheidungsverfahren trotzdem berücksichtigt?

    Möglicherweise ja, im Rahmen des deutschen Versorgungsausgleichs — das entscheidet aber ausschließlich deutsches Recht. Bitte konsultieren Sie hierzu einen in Deutschland zugelassenen Anwalt.

    Was passiert mit einer bereits ausgezahlten Bireysel Emeklilik (BES)-Summe?

    Der während der Ehe angesparte und aus ehelichem Einkommen finanzierte Anteil kann als edinilmiş mal gelten und in eine katılma alacağı-Berechnung einfließen.

    Kann ich vertraglich vereinbaren, dass meine Rente in keinem Fall geteilt wird?

    In der Türkei können Ehegatten durch einen Ehevertrag (Mal Rejimi Sözleşmesi) vom gesetzlichen Güterstand abweichen. Für den deutschen Versorgungsausgleich gilt eine eigene vertragliche Ausschlussmöglichkeit nach deutschem Recht — dafür ist ein deutscher Anwalt zuständig.

    Wie lange habe ich Zeit, eine katılma alacağı-Klage wegen Rentenanteilen zu erheben?

    Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre ab Rechtskraft der Scheidung (TMK Art. 178).

    Muss ich für die güterrechtliche Prüfung meiner Rentenanteile nach Deutschland oder in die Türkei reisen?

    Nein, das Verfahren läuft über eine Vollmacht (Vekâletname). Ihre persönliche Anwesenheit ist in der Regel nicht erforderlich.

    RECHTLICHER Dieser Beitrag behandelt ausschließlich türkisches Recht und dient der allgemeinen Information. Avukat Hasan Doğru berät und vertritt ausschließlich im türkischen Recht und Völkerrecht (§ 207 BRAO). Für Fragen zum deutschen Versorgungsausgleich empfehlen wir die Konsultation eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts.

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